Bei Fragen zu Ihren gesetzlichen Patientenrechten können Sie sich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an die Rechtsabteilung der Zahnärztekammer Nordrhein wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Zahnärztekammer Nordrhein bei der Durchsetzung oder bei der Abwehr von Forderungen nicht behilflich sein kann. Hierzu wäre anwaltlicher Rat in Anspruch zu nehmen.