Beschwerden und Anfragen von Patienten zu zahnärztlichen Honorarforderungen sowie zum zahnärztlichen Gebührenrecht werden von dem Referat Gebührenrecht in der Zahnärztekammer Nordrhein bearbeitet. Ihr Anliegen können Sie dort schriftlich, per E-Mail oder telefonisch vorbringen. Eine pauschale Überprüfung von Honorarforderungen ist durch die Zahnärztekammer Nordrhein jedoch nicht möglich.