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Zahnärztliche Honorarforderungen

Beschwerden und Anfragen von Patienten zu zahnärztlichen Honorarforderungen sowie zum zahnärztlichen Gebührenrecht werden von dem Referat Gebührenrecht in der Zahnärztekammer Nordrhein bearbeitet. Ihr Anliegen können Sie dort schriftlich, per E-Mail oder telefonisch vorbringen. Eine pauschale Überprüfung von Honorarforderungen ist durch die Zahnärztekammer Nordrhein jedoch nicht möglich.

Kontakt

Gebührenrecht

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119 207

02131 / 53119 400

info@zaek-nr.de


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