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Zahnärztliche Honorarforderungen

Beschwerden und Anfragen von Patienten zu zahnärztlichen Honorarforderungen sowie zum zahnärztlichen Gebührenrecht werden von dem Referat Gebührenrecht in der Zahnärztekammer Nordrhein bearbeitet. Ihr Anliegen können Sie dort schriftlich, per E-Mail oder telefonisch vorbringen. Eine pauschale Überprüfung von Honorarforderungen ist durch die Zahnärztekammer Nordrhein jedoch nicht möglich.

Kontakt

Gebührenrecht

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119 207

02131 / 53119 400

info@zaek-nr.de


Weitere Informationen

Allgemeine Streitschlichtung
Benennung von zahnärztlichen Sachverständigen
Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler
Notfalldienst
Patientenberatung
Patientenrechte
Zahnärztliche Honorarforderungen

Kontakt

Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein

Geschäftsstelle

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119 245

02131 / 53119 410

begutachtungsstelle@zaek-nr.de


Patientenberatungsstelle

Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein

02131 / 53119 280

Telefon-Hotline für Patienten montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, an jedem 2. Mittwoch im Monat auch 15.00 bis 17.00 Uhr.

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