Wenn Sie einen zahnärztlichen Sachverständigen benötigen, kann Ihnen die Zahnärztekammer Nordrhein einen solchen benennen. Hierzu wird ein Verzeichnis von zahnärztlichen Gutachtern für dem Kammerbereich Nordrhein geführt. Die Auswahl der Gutachter erfolgt durch den Vorstand auf der Grundlage der von den jeweiligen Zahnärzten nachgewiesenen Qualifikation. Die Beantwortung entsprechender Anfragen erfolgt durch das Referat Gutachterwesen.