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Benennung von zahnärztlichen Sachverständigen

Wenn Sie einen zahnärztlichen Sachverständigen benötigen, kann Ihnen die Zahnärztekammer Nordrhein einen solchen benennen. Hierzu wird ein Verzeichnis von zahnärztlichen Gutachtern für dem Kammerbereich Nordrhein geführt. Die Auswahl der Gutachter erfolgt durch den Vorstand auf der Grundlage der von den jeweiligen Zahnärzten nachgewiesenen Qualifikation. Die Beantwortung entsprechender Anfragen erfolgt durch das Referat Gutachterwesen.

Kontakt

Gutachterwesen

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119 207

02131 / 53119 400

info@zaek-nr.de


Weitere Informationen

Allgemeine Streitschlichtung
Benennung von zahnärztlichen Sachverständigen
Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler
Notfalldienst
Patientenberatung
Patientenrechte
Zahnärztliche Honorarforderungen

Kontakt

Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein

Geschäftsstelle

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119 245

02131 / 53119 410

begutachtungsstelle@zaek-nr.de


Patientenberatungsstelle

Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein

02131 / 53119 280

Telefon-Hotline für Patienten montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, an jedem 2. Mittwoch im Monat auch 15.00 bis 17.00 Uhr.

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