Nach Abschluss der Weiterbildung dürfen Sie eine Gebietsbezeichnung führen. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Prüfung in diesem Bereich und die Anerkennung durch die Zahnärztekammer Nordrhein. Die Titelbezeichnungen lauten dann:
Es dürfen mehrere Gebietsbezeichnungen nebeneinander geführt werden.
Die Weiterbildungszeit für die Fachbereiche Kieferorthopädie und Oralchirurgie beträgt nach Vorgabe der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein jeweils drei Jahre. Die Weiterbildung muss kontinuierlich erfolgen (zeitliche Unterbrechungen bedürfen der vorherigen Genehmigung).
Die Anerkennung für das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ wird aufgrund eines Zeugnisses über das Bestehen der Prüfung an einer Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen im Nachhinein durch die Zahnärztekammer erteilt. Inhalt und Dauer dieses Weiterbildungslehrgangs richten sich ausschließlich nach den jeweils gültigen staatlichen Zulassungs- und Prüfungsordnungen.
Spezielle Hinweise für die Weiterbildung Oralchirurgie
Spezielle Hinweise für die Weiterbildungsermächtigung
Kriterien für die Ausstellung von Weiterbildungszeugnissen auf dem Gebiet Kieferorthopädie