Spezielle Hinweise für die Weiterbildungsermächtigung
Im Rahmen der Weiterbildungsermächtigung erfolgt im sog. Ermächtigungsanschreiben der Hinweis, dass Vorkommnisse, welche sich auf die Praxisform- oder den Praxissitz und/ oder die persönliche Anwesenheit des Ermächtigten in der Praxis beziehen, der Zahnärztekammer Nordrhein (Ressort Berufsausübung) gemeldet werden müssen.
Unter den Punkt „Änderung der Wochenarbeitsstunden“ fallen auch Abwesenheiten von mehr als 6 Wochen (6 Wochen + 1 Tag etc.) infolge von Krankheit.
Hinsichtlich eventueller Ausfallzeiten vor und nach der Geburt sowie ggf. geplanter Elternzeit ist ebenfalls der Zeitraum von 6 Wochen (6 Wochen + 1 Tag etc.) zu berücksichtigen.
Sofern die Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden soll, gilt die Gesamtsumme der Elternzeit als Berechnungsgrundlage der 6 Wochen (6 Wochen + 1 Tag etc.).
Spezielle Hinweise für die Weiterbildung Oralchirurgie
Spezielle Hinweise für die Weiterbildungsermächtigung
Kriterien für die Ausstellung von Weiterbildungszeugnissen auf dem Gebiet Kieferorthopädie