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Weiterbildungsermächtigung

Spezielle Hinweise für die Weiterbildungsermächtigung


Im Rahmen der Weiterbildungsermächtigung erfolgt im sog. Ermächtigungsanschreiben der Hinweis, dass Vorkommnisse, welche sich auf die Praxisform- oder den Praxissitz und/ oder die persönliche Anwesenheit des Ermächtigten in der Praxis beziehen, der Zahnärztekammer Nordrhein (Ressort Berufsausübung) gemeldet werden müssen.

Unter den Punkt „Änderung der Wochenarbeitsstunden“ fallen auch Abwesenheiten von mehr als 6 Wochen (6 Wochen + 1 Tag etc.) infolge von Krankheit.

Hinsichtlich eventueller Ausfallzeiten vor und nach der Geburt sowie ggf. geplanter Elternzeit ist ebenfalls der Zeitraum von 6 Wochen (6 Wochen + 1 Tag etc.) zu berücksichtigen.

Sofern die Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden soll, gilt die Gesamtsumme der Elternzeit als Berechnungsgrundlage der 6 Wochen (6 Wochen + 1 Tag etc.).


Weitere Informationen

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Kontakt

Zahnärztliche Weiterbildung

02131 / 53119 228