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Kieferorthopädie

Kriterien für die Ausstellung von Weiterbildungszeugnissen auf dem Gebiet Kieferorthopädie


Gemäß § 4 Abs. 3 Weiterbildungsordnung (WBO) der Zahnärztekammer Nordrhein müssen Weiterbildungszeugnisse Angaben über:

  • Zeitdauer der Weiterbildung der Assistenten
  • Weiterbildungsmodus (ganztägig, halbtägig, Kontinuität)
  • Unterbrechungen innerhalb der Weiterbildungszeit

sowie Konkretisierungen bezüglich

  • Inhalt
  • Umfang:
    1. Anzahl der betreuten Patienten in aktiver Therapie
    2. Anzahl der Anfangsuntersuchungen
    3. Anzahl der erstellten Behandlungspläne
    4. Anzahl der Abschlüsse
    5. Anzahl der eingesetzten Behandlungsapparaturen
    – herausnehmbare Geräte
    – festsitzende Geräte
    – sonstige Geräte (TPA, QH, HG, Gesichtsmaske, Herbst, Implantate)
  • Ergebnis der Weiterbildung

und über die erworbenen

  • Kenntnisse und Fertigkeiten

beinhalten.

Wir bitten freundlichst um Beachtung der o.g. Punkte, damit Antragstellern, die eine Zulassung zum Prüfungsfachgespräch im Kammerbereich Nordrhein anstreben, keine Wartezeiten durch evtl. notwendig werdende Modifizierungen der Weiterbildungszeugnisse entstehen.


Weitere Informationen

Oralchirurgie

Spezielle Hinweise für die Weiterbildung Oralchirurgie

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Weiterbildungsermächtigung

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Kieferorthopädie

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Kontakt

Zahnärztliche Weiterbildung

02131 / 53119 228