Kriterien für die Ausstellung von Weiterbildungszeugnissen auf dem Gebiet Kieferorthopädie
Gemäß § 4 Abs. 3 Weiterbildungsordnung (WBO) der Zahnärztekammer Nordrhein müssen Weiterbildungszeugnisse Angaben über:
sowie Konkretisierungen bezüglich
und über die erworbenen
beinhalten.
Wir bitten freundlichst um Beachtung der o.g. Punkte, damit Antragstellern, die eine Zulassung zum Prüfungsfachgespräch im Kammerbereich Nordrhein anstreben, keine Wartezeiten durch evtl. notwendig werdende Modifizierungen der Weiterbildungszeugnisse entstehen.
Spezielle Hinweise für die Weiterbildung Oralchirurgie
Spezielle Hinweise für die Weiterbildungsermächtigung
Kriterien für die Ausstellung von Weiterbildungszeugnissen auf dem Gebiet Kieferorthopädie