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Das haben Kammer und KZV bereits erreicht

Das Thema Bürokratieabbau ist nicht erst seit heute auf der Agenda der Kammer und KZV in Nordrhein.


Seit vielen Jahren mahnen sie die Politik, unnötige Vorschriften abzuschaffen. Forderungen wurden unter anderem 2017 in einem gemeinsamen Papier von BZÄK und KZBV zusammengestellt. Bis heute konnten Kammer und KZV wesentliche Erleichterungen für Praxen erreichen.

Die drei wichtigsten Beispiele:

1. Einführung der abweichenden Dokumentation (früher Negativdokumentation)

Basierend auf eine Entscheidung des Normenkontrollrates unter Beteiligung von BZÄK, KZBV und der Zahnärztekammer Nordrhein konnte 2019 erreicht werden, dass anstelle der Dokumentation jedes einzelnen Routine-Arbeitsschritts nun nur noch Abweichungen von der Norm in einer Tagesabschlussdokumentation erfasst werden müssen, sodass sich der Aufwand immens reduziert hat. Eine Errungenschaft, um die nordrheinische Zahnärztinnen
und Zahnärzte in ganz Deutschland beneidet werden, da diese Regelungen bislang ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gilt.

2. Verlängerung des Wartungs- und Validierungsintervalls für RDG

Durch hartnäckige Gespräche mit Politik und Industrie konnte die Zahnärztekammer Nordrhein 2019 ebenfalls erreichen, dass die Wartungs- und Validierungsintervalle für RDG von bis dahin zwölf Monate auf 18 bis zu 24 Monaten
verlängert werden konnten. Für Zahnarztpraxen bedeutet dieser Erfolg nicht nur eine Zeit-, sondern vor allem auch eine Kostenersparnis von 33 bis 50 Prozent.

3. EBZ

Dass Digitalisierung auch Bürokratie abbauen und reibungslos funktionieren kann, hat die Einführung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens für Zahnarztpraxen (EBZ) gezeigt. War früher ein Heil- und Kostenplan tagelang auf dem Postweg unterwegs, bis die Genehmigung von der Krankenkasse eintraf, kann die Behandlung dank des digitalen Verfahrens jetzt schon am gleichen Tag begonnen werden. Der wesentliche Unterschied
zur Misere der Telematikinfrastruktur: Dieses System wurde nicht per Gesetz eingeführt, sondern die Selbstverwaltung aus KZV und Krankenkassen hat es erfunden und umgesetzt.


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