In den vergangenen zwei Jahren hat die Bundeszahnärztekammer gemeinsam mit den Sozialpartnern und zuständigen Bundesministerien daran gearbeitet, die Ausbildungsordnung zu modernisieren und damit eine zukunftssichere Ausbildung für das Berufsbild ZFA sicherzustellen.
Für die Bundeszahnärztekammer nahm unser Vizepräsident Dr. Thomas Heil an der Verhandlung teil. Die Verordnung wurde am 25. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hinweis: Bei den Stoffverteilungsplänen / Lernfeldern handelt es sich um vorläufige Versionen, die fortlaufend weiterentwickelt werden.
In der neuen Verordnung finden sich neue Standardberufsfeldpositionen, zum Beispiel Umweltschutz, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Diese Standardberufsfeldpositionen gelten für alle der über 320 nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufe.
Außerdem wurden die Berufsfelder Patientenbetreuung, Kommunikation, Aufbereitung von Medizinprodukten, bildgebende Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen sowie Abrechnung zahnärztlicher Leistungen deutlich aufgewertet.
Die Abschlussprüfung ist ebenfalls neu geregelt worden. Sie findet nicht wie herkömmlich am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit statt, sondern ist auf zwei Teile aufgeteilt. Nach circa 16 Monaten erfolgt Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung. Die ehemals zu diesem Zeitpunkt stattfindende Zwischenprüfung entfällt.
In diesem ersten Teil der Abschlussprüfung werden die Schwerpunkte Hygienemaßnahmen und Aufbereitung von Medizinprodukten, sowie Kommunikation in Hinblick auf das Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten geprüft.
Zum Ende der dreijährigen Ausbildungszeit folgt dann der zweite Teil der gestreckten Abschlussprüfung mit allen weiteren Berufsfeldpositionen.
Um Praxen und Berufsschulen bei der Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung zu unterstützen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung eine dreiteilige Fortbildungsveranstaltung ins Leben gerufen.
Teil 1: Auf den Zahn gefühlt – Start in die neue Ausbildung der ZFA
Mehr als 550 Interessierte, Ausbildungsverantwortliche aus Praxen, zuständigen Stellen und Berufsschulen nahmen am ersten Teil der Veranstaltung, welche am 01.09.2022 stattfand, teil. Experten aus Praxis und Berufsschule sowie dem BIBB gaben einen Überblick zu Neuerungen in der Ausbildung und Prüfung, zur Lernfeldkonzeption sowie den wichtigen Schnittstellen zwischen Praxisbetrieb und Berufsschule.
Eine Zusammenfassung finden Sie hier.
Teil 2: Ausbildungsverlauf und die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1: Sie fragen – wir antworten
Im Mittelpunkt von Teil 2 der Veranstaltungsreihe stand die Darstellung der Prüfungsbereiche „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“ sowie „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“. Auch über neue Entwicklungen im Bereich der schriftlichen Aufgaben wurde informiert. In einem Podiumsgespräch diskutierten Expertinnen und Experten aus der praktischen Umsetzung Ihre Fragen und gaben Antworten.
Eine Zusammenfassung finden Sie hier.
Teil 3: Quo vadis? – Abschlussprüfung – wie? Und dann?
Praxisbeispiele der Prüfungsausschüsse zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 sowie Einsatz und Weiterbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten. Als Referent tritt unter anderem Dr. Thomas Heil, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein, auf, der auch maßgeblich an der Erstellung der neuen Ausbildungsverordnung mitgewirkt hat.
Eine Zusammenfassung der Veranstaltung finden Sie hier.
Unter „Dokumente“ finden Sie weitere Informationen zur Verordnung und Umsetzung.
Weitergehend können Sie sich hier die Ausbildungsordnung in ihrer gültigen Form ansehen. Auch der neue Rahmenlehrplan ist inzwischen online verfügbar.