Sofern die Bezirksregierung Münster Kandidaten bei der Zahnärztekammer (ZÄK) Nordrhein zur Fachsprachprüfung anmeldet, finden die Prüfungen in Neuss statt.
Eine persönliche Anmeldung bei der ZÄK Nordrhein ist nicht möglich. Richten Sie bitte alle Anfragen zum Erhalt der Approbation ausschließlich an die Bezirksregierung Münster.
Nachdem die ZÄK Nordrhein Ihre Daten von der Bezirksregierung Münster erhalten hat, nimmt sie in der Regel per E-Mail mit Ihnen Kontakt auf und fordert Sie auf, die Verwaltungsgebühr für die Fachsprachprüfung in Höhe von derzeit 450 Euro zu überweisen. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!
Nach Eingang der Gebühr wird Ihnen der nächstmögliche Prüfungstermin per E-Mail mitgeteilt. Sie erhalten später zudem eine weitere E-Mail mit der genauen Uhrzeit der Prüfung und dem Prüfungsort.
Kommen Sie unbedingt pünktlich zur Prüfung! Ein verspätetes Erscheinen wird als Nicht-Bestehen der Prüfung gewertet.
Der Prüfungsort ist die Zahnärztekammer Nordrhein, Hammfelddamm 11, 41460 Neuss.
Die Fachkunde im Strahlenschutz (Röntgen) muss in Ergänzung zum Approbationsverfahren separat erworben werden. Beachten Sie daher unbedingt die hier eingestellten Informationen zu den Voraussetzungen im Strahlenschutz!
Die Fachsprachprüfung ist so praxisnah wie möglich gestaltet. Alle Elemente finden sich im zahnärztlichen Praxisalltag wieder.
Hier erhalten Sie Informationen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz.