Weitere Aufgaben einer ZFA sind Tätigkeiten im Bereich der Röntgenassistenz, sie erklären Patienten die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe und geben Hilfestellungen zur Mundhygiene. Außerdem sind sie erste Ansprechpartner für Patienten, Krankenkassen sowie Labore, organisieren Praxisabläufe, wirken bei Maßnahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung mit, dokumentieren Behandlungsabläufe, erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung, kontrollieren die Zahlungseingänge und führen Schriftwechsel durch.
Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten in Zahnarztpraxen, kieferorthopädischen, oral- und kieferchirurgischen Praxen sowie Kliniken, im öffentlichen Gesundheitswesen, in Dentallaboren, Krankenkassen und Abrechnungszentren.
Durch die Vielseitigkeit der Ausbildung können Zahnmedizinische Fachangestellte im Behandlungs- und im Verwaltungsbereich tätig werden. Oftmals erfolgt eine spezielle Ausrichtung, die sich unter anderem an den Erfordernissen und Gegebenheiten in den jeweiligen Praxen orientiert.
BITTE BEACHTEN:
Sollten Sie den Antrag auf Genehmigung einer Umschulungsmaßnahme stellen, bitten wir Sie, die ausgefüllten Umschulungsverträge nach Genehmigung durch die Agentur für Arbeit uns 4-fach wieder einzureichen. Ergänzend dazu benötigen wir von der/dem Umzuschulenden einen tabellarischen Lebenslauf sowie vorhandene Zeugnisse über den bisherigen beruflichen Werdegang sowie den Antrag auf Eintragung.
Hier finden Sie die Kriterien und gesetzlichen Voraussetzungen, die Umschulungsstätten erfüllen müssen.