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Finanzierung

Verschiedene Träger bietet Ihnen eine Unterstützung bei der Finanzierung der OBF-Fortbildungen.


Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Weiterbildungsberatung des Landes NRW.

 

Aufstiegs-BAföG

Für die Qualifikation „Zahnmedizinische/r Fachassistent/in“ und „Dentalhygieniker/in“ greift das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Aufstiegs-BAföG“ -. Es begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

 

Auf der Webseite des Aufstiegs-BAföG erhalten Sie weitere Informationen. Bei weiteren Fragen erhalten Sie hier Unterstützung:

Aufstiegs-BAföG – AFBG

Tel: 0221-147-4980

E-Mail: afbg(at)bezreg-koeln.nrw.de

telefonische Sprechzeiten: 8.30 – 11.30 Uhr (Mo – Di) und 8.30 – 15.30 Uhr (Do)