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Finanzierung

Für die OBF-Fortbildungen gibt es die Möglichkeit, finanzielle Förderungen zu erhalten.


Bildungsscheck NRW

Mit dem neuen Bildungsscheck 2.0, der seit 01.02.2026 wieder angeboten wird, übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 50.000 Euro (max. 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben.

Einzelpersonen können den Bildungsscheck einmal pro Jahr in Anspruch nehmen. Es gibt nur den individuellen Zugang, keinen betrieblichen. Die Beantragung findet vereinfacht über ein Online-Verfahren statt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Aufstiegs-BAföG

Für die Qualifikation „Zahnmedizinische/r Fachassistent/in“ und „Dentalhygieniker/in“ greift das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Aufstiegs-BAföG“ -. Es begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

Auf der Webseite des Aufstiegs-BAföG erhalten Sie weitere Informationen. Bei weiteren Fragen erhalten Sie hier Unterstützung:

Aufstiegs-BAföG – AFBG

Tel: 0221-147-4980

E-Mail: afbg(at)bezreg-koeln.nrw.de

telefonische Sprechzeiten: 8.30 – 11.30 Uhr (Mo – Di) und 8.30 – 15.30 Uhr (Do)