Für einige OBF-Fortbildungen gibt es die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung durch BAföG zu erhalten.
Für die Qualifikation „Zahnmedizinische/r Fachassistent/in“ und „Dentalhygieniker/in“ greift das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Aufstiegs-BAföG“ -. Es begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.
Auf der Webseite des Aufstiegs-BAföG erhalten Sie weitere Informationen. Bei weiteren Fragen erhalten Sie hier Unterstützung:
Aufstiegs-BAföG – AFBG
Tel: 0221-147-4980
E-Mail: afbg(at)bezreg-koeln.nrw.de
telefonische Sprechzeiten: 8.30 – 11.30 Uhr (Mo – Di) und 8.30 – 15.30 Uhr (Do)