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FAQ: Die Offene Baustein Fortbildung

Stand: 22. März 2023

Je nach Verfügbarkeit der Kursreferenten bzw. entsprechender Räumlichkeiten, finden die Kurse an Wochentagen oder an Wochenenden statt. Die Kurstermine werden rechtzeitig mitgeteilt.

Nein, Sie erhalten nach Absolvierung aller für die ZMP-, ZMF- bzw. DH-Qualifikation erforderlichen Bausteine automatisch die entsprechende Urkunde.

Ja, es besteht die Möglichkeit, einen Bildungsscheck zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Fördermaßnahme, bei der ein Zuschuss von z.Z. bis zu 500,00 Euro auf die Kurs- und Prüfgebühren gewährt wird. Ein entsprechender Antrag sollte möglichst zeitnah vor Beginn der Fortbildung gestellt werden Für die DH-Bausteine besteht die Möglichkeit der Förderung über das Meister-Bafög. Hier erfahren Sie alles Wichtige beim „Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung“.

Grundsätzlich ist das möglich. Ausnahmen sind die Bausteine 5 a) und 5 b), die nur in Verbindung mit Baustein 4 absolviert werden können sowie die Bausteine 13 bis 16, die nur mit der Qualifikation ZMP bzw. ZMF zu buchen sind und zur Qualifikation DH führen. Jeder Baustein führt nach erfolgreicher Absolvierung zu einer Teilqualifikation.

Nein, die „OBF“ kann direkt nach abgeschlossener Berufsausbildung zur ZFA begonnen werden.

Ein Einstieg in die „OBF“ ist bedingt durch das modulare System jederzeit möglich.

Die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der „OBF“ finden z.Z. zwei Mal im Jahr statt (Mai und November). Es ist zukünftig ein weiterer Prüfungstermin angedacht. Zu diesen Terminen werden alle Bausteine geprüft, die bis zu dem jeweiligen Prüfungszeitpunkt abgeschlossen sind.

Sie erhalten rechtzeitig einen schriftlichen Bescheid über die Einreichtermine der jeweiligen Arbeitsproben. Die Arbeitsproben können nur zu diesen von der Zahnärztekammer Nordrhein festgelegten Terminen eingereicht werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der „OBF“ ist
die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA), vormals Zahnarzthelferin,
der Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18 a RöV vom 30.04.2003
sowie der Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden

Sobald uns Ihre Interessensbekundung vorliegt, merken wir Sie für die gewünschten Bausteine vor und Sie erhalten zeitnah von uns entsprechende Terminmitteilungen. Diese Mitteilungen enthalten die Termine des entsprechenden Bausteins, ein Anmelde- sowie ein Absageformular. Letzteres für den Fall, dass Sie den Kurstermin nicht wahrnehmen können und sich für den Folgetermin vormerken lassen möchten.

Der erste Schritt ist das Ausfüllen der Interessensbekundung, die Sie als PDF-Formular auf unserer Homepage herunterladen können oder auf Wunsch zugeschickt bekommen. In diesem Formular kreuzen Sie an, welche Bausteine Sie absolvieren möchten.

ZMP/ZMF ca. anderthalb bis zwei Jahre, darauf aufbauend die DH ebenfalls anderthalb bis 2 Jahre

Diese Praktika können Sie in der Praxis absolvieren, in der Sie tätig sind. Sie erhalten von uns Testathefte, in denen verschiedene Tätigkeiten aufgeführt sind, die Sie in der Praxis zu erbringen haben und die von Ihrem Arbeitgeber durch entsprechende Unterschriften zu testieren bzw. zu bestätigen sind.