In den vergangenen zwei Jahren hat die Bundeszahnärztekammer gemeinsam mit den Sozialpartnern und zuständigen Bundesministerien daran gearbeitet, die Ausbildungsordnung zu modernisieren und damit eine zukunftssichere Ausbildung für das Berufsbild ZFA sicherzustellen.
Für die Bundeszahnärztekammer nahm unser Vizepräsident Dr. Thomas Heil an der Verhandlung teil. Die Verordnung wurde am 25. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hinweis: Bei den Stoffverteilungsplänen / Lernfeldern handelt es sich um vorläufige Versionen, die fortlaufen weiterentwickelt werden.
In der neuen Verordnung finden sich neue Standardberufsfeldpositionen, zum Beispiel Umweltschutz, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Diese Standardberufsfeldpositionen gelten für alle der über 320 nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufe.
Außerdem wurden die Berufsfelder Patientenbetreuung, Kommunikation, Aufbereitung von Medizinprodukten, bildgebende Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen sowie Abrechnung zahnärztlicher Leistungen deutlich aufgewertet.
Die Abschlussprüfung ist ebenfalls neu geregelt worden. Sie findet nicht wie herkömmlich am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit statt, sondern ist auf zwei Teile aufgeteilt. Nach circa 16 Monaten erfolgt Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung. Die ehemals zu diesem Zeitpunkt stattfindende Zwischenprüfung entfällt.
In diesem ersten Teil der Abschlussprüfung werden die Schwerpunkte Hygienemaßnahmen und Aufbereitung von Medizinprodukten, sowie Kommunikation in Hinblick auf das Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten geprüft.
Zum Ende der dreijährigen Ausbildungszeit folgt dann der zweite Teil der gestreckten Abschlussprüfung mit allen weiteren Berufsfeldpositionen.
Unter „Dokumente“ finden Sie weitere Informationen zur Verordnung und Umsetzung.
Weitergehend können Sie sich hier die Ausbildungsordnung in ihrer gültigen Form ansehen. Auch der neue Rahmenlehrplan ist inzwischen online verfügbar.