Sowohl bei der Kostenerstattung durch Private Krankenversicherungen als auch durch Beihilfestellen können leider Schwierigkeiten eintreten.
Die Gründe hierfür lagen – und werden auch zukünftig liegen – in der meist unbekannten Verschiedenheit der beiden im Rahmen der Privatbehandlung zu berücksichtigenden und streng voneinander zu trennenden Rechtsbeziehungen.
Hier finden Sie Patienteninformationen zur GOZ für die Nutzung in der eigenen Praxis.
Aufklärungsgespräche bei Patienten zur Darstellung der Honorarunterschiede für gleiche Leistungen in BEMA und GOZ lösten deutliche Reaktionen aus: „Das muss man doch mal plakativ darstellen!“
Der Grund für diese Empörung war der Vergleich der Honorare beispielsweise einer Fissurenversiegelung. Bei einem gesetzlich versicherten Patienten beträgt das Honorar 22,46 Euro, beim privat versicherten Patienten 11,64 Euro.
Die Politik wird uns Zahnärztinnen und Zahnärzten nicht helfen. Wir als Zahnärztekammer haben Ihnen bei GOZ – Make It Simple praktische Wege aufgezeigt, Leistungen richtig zu vereinbaren, damit am Ende Ihre privat versicherten Patienten nicht zu
„Dritte-Klasse-Patienten“ werden.
Sprechen auch Sie mit Ihren Patienten über diesen Stillstand des GOZ-Punktwertes. Ein Plakat zum Selbstausdruck für Ihre Praxis mit Beispielen finden Sie hier zum Download.