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Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die seit dem 1. Januar 2012 gültig ist, regelt die Rechtsgrundlage für die Honorargestaltung der Behandlung


„Was bedeutet 2,3 ist vorbei?“

Aufklärungsgespräche bei Patienten zur Darstellung der Honorarunterschiede für gleiche Leistungen in BEMA und GOZ lösten deutliche Reaktionen aus: „Das muss man doch mal plakativ darstellen!“

Der Grund für diese Empörung war der Vergleich der Honorare beispielsweise einer Fissurenversiegelung. Bei einem gesetzlich versicherten Patienten beträgt das Honorar 22,46 Euro, beim privat versicherten Patienten 11,64 Euro.

Die Politik wird uns Zahnärztinnen und Zahnärzten nicht helfen. Wir als Zahnärztekammer haben Ihnen bei GOZ – Make It Simple praktische Wege aufgezeigt, Leistungen richtig zu vereinbaren, damit am Ende Ihre privat versicherten Patienten nicht zu
„Dritte-Klasse-Patienten“ werden.

Sprechen auch Sie mit Ihren Patienten über diesen Stillstand des GOZ-Punktwertes. Ein Plakat zum Selbstausdruck für Ihre Praxis mit Beispielen finden Sie hier zum Download.

 

Die Differenz zwischen BEMA und GOZ.

Seit 1988 ist der GOZ-Punktwert gleich. Seit über 35 Jahren ist keine Anpassung der zahnärztlichen Honorare erfolgt.

Eine Gegenüberstellung der Leistungen:

LeistungBEMAGOZ 2,3fachDifferenz BEMA - GOZ
Ä111,11 €10,72 €-0,39 €
Eing. Untersuchung22,21 €12,94 €-9,27 €
01 / 0010 + Ä122,21 €23,66 €+1,45 €
Vipr7,40 €6,47 €-0,93 €
I9,87 €7,76 €-2,11 €
L114,81 €9,05 €-5,76 €
IP128,08 €25,87 €-2,21 €
IP223,86 €12,94 €-10,92 €
IP522,46 €11,64 €-10,82 €
Üz7,40 €6,47 €-0,93 €
bMF12,34 €8,41 €-3,93 €
F139,48 €27,55 €-11,93 €
F248,12 €31,30 €-8,18 €
F360,46 €38,42 €-22,04 €
F471,57 €41,62 €-29,95 €
F1 - Komposit64,16 €68,17 €+4,01 €
F2 – Komposit78,97 €71,92 €-7,05 €
F3 - Komposit103,65 €83,05 €-20,60 €
F4 - Komposit123,39 €99,60 €-23,79 €
Aufbaufüllung (F2-ZE)48,12 €19,40 €-28,72 €
Konf. Stiftaufbau54,14 €38,81 €-15,33 €
Geg. Stiftaufbau86,62 €58,21 €-28,41 €
CP7,40 €14,23 €+6,83 €
P7,40 €25,87 €+18,47 €
VitE22,21 €14,23 €-7,98 €
Trep13,57 €8,41 €-5,16 €
WK35,78 €50,71 €+14,93 €
Med18,51 €26,39 €+7,88 €
WF20,98 €33,37 €+12,39 €
X112,34 €9,05 €-3,29 €
X218,51 €14,23 €-4,28 €
Schiene m. adj. Ofl.130,79 €103,49 €-27,30 €
Rep. ohne Abdruck32,48 €18,11 €-14,37 €
Rep. mit Abdruck54,14 €34,93 €-19,55 €
Unterfütterung59,55 €34,93 €-24,62 €
Unterfütterung m. FU OK87,70 €58,21 €-29,49 €
Unterfütterung m. FU UK87,70 €69,85 €-17,85 €
Rep. Verblendung (TV)46,56 €18,76 €-27,80 €

BEMA Punktwerte:  K/CH 1,2339      IP 1,4036      ZE 1,0827

 

Informationen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen zur besseren Verständlichkeit und Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen eingerichtet. Das Forum arbeitet daran, Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist auch in der Zahnarztpraxis Grundlage für die Berechnung von Leistungen. So hat der Zahnarzt nach § 6 Abs. 2 GOZ Zugriff auf einen beschränkten Bereich Gebührenordnung für Ärzte, soweit die Leistung nicht als selbständige Leistung oder Teil einer anderen Leistung in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthalten ist. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine in § 11 Bundesärzteordnung begründete Rechtsverordnung der Bundesregierung.

 


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Kontakt

Gebührenrecht

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119 207

02131 / 53119 400

info@zaek-nr.de

Downloads

GOZ - Plakat für Patienten


GOZ – make it simple / Formulare zum Vortrag


GOZ 2012


Nordrheinischer Kommentar zur GOZ 2012


"Das GOZ-Referat informiert"


GOZ-Urteile