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Einfacher und schneller: Der digitale Ausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag kann jetzt digital im Portal erstellt werden. Hier erfahren Sie, wie Sie den digitalen Ausbildungsvertrag für Ihre Praxis nutzen können.


Durch eine digitale Erstellung und Einreichung der Ausbildungsverträge werden Daten in der Zahnärztekammer Nordrhein ab jetzt schneller erfasst, elektronisch geprüft und das Ausbildungsverhältnis in die Ausbildungsrolle eingetragen.

Häufige bekannte Fehlerquellen werden durch eine strukturierte Datenabfrage automatisch ausgeschaltet. Damit entfallen größtenteils zukünftige Rückfragen durch die Ausbildungsabteilung bei den ausbildenden Praxen. Von der Prozessumstellung profitieren sowohl die ausbildenden Praxen als auch die Zahnärztekammer Nordrhein. Durch die elektronische Vorprüfung wird das Verfahren für sie erheblich beschleunigt.

Der digitale Ausbildungsvertrag unterstützt auch Teilzeitverträge, verfügt über eine umfassende Datenüberprüfung und bietet eine papierlose Übermittlung des Vertrages an die Kammer, sodass der postalische Schriftverkehr in Zukunft wegfällt. Zudem wurde auf eine benutzerorientierte Menüführung geachtet, um das Ausfüllen unkompliziert zu gestalten.

 

Der Ausbildungsvertrag im Portal – so geht’s

Die Erstellung eines Ausbildungsvertrages erfolgt im Portal der Zahnärztekammer Nordrhein. Dabei werden zunächst alle relevanten Daten abgefragt, aus denen dann ein Ausbildungsvertrag generiert wird.

Handelt es sich beispielsweise um eine minderjährige Auszubildende, so wird die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz abgefragt und kann nicht mehr vergessen werden.

Letztlich besteht der Prozess zur Vertragsregistrierung nur aus wenigen Schritten:

  1. Füllen Sie im Portal der ZÄK den digitalen Ausbildungsvertrag aus.
  2. Ist der Vertrag vollständig ausgefüllt, können Sie die Vertragsabfassung ganz einfach per Mausklick an die ZÄK übermitteln. Beachten Sie: Die bislang verlangten Unterschriften auf der Vertragsabfassung sind nicht mehr erforderlich. Sie können uns den Vertrag rein elektronisch ohne Unterschriften einreichen. Auch der Auszubildende muss nicht mehr zwingend eine unterschriebene Vertragsabfassung erhalten.
  3. Die ZÄK prüft den Vertrag und sendet Ihnen dem Azubi eine Eintragungsbestätigung zu. (Das „Stempeln“ der Ausbildungsverträge entfällt zukünftig. Die Eintragungsbestätigung kann bei Berufsschulen, Behörden etc. vorgelegt werden.).

Selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit, den Prozess zu pausieren und eingetragene Daten zwischenzuspeichern.

Sobald alle Daten vollständig eingetragen sind, wird der Ausbildungsvertrag erstellt. Seit dem 01.10.2025 ist ein Ausdruck und die Unterschrift unter dem Vertrag nicht mehr erforderlich. Es ist ausreichend, wenn Sie der/dem Auszubildenden bzw. der gesetzlichen Vertretung den Vertrag in speicher- und druckfähigem Format zur Verfügung stellen (z.B. im PDF-Format).

Nach erfolgreicher Kontrolle der eingereichten Unterlagen durch die Zahnärztekammer Nordrhein ist das Ausbildungsverhältnis eingetragen. Die Zahnärztekammer Nordrhein informiert Sie und Ihre/n Auszubildende/n über die erfolgreiche Eintragung. Die Eintragungsbestätigung enthält zudem weitere Informationen zur Ausbildung sowie insbesondere auch die voraussichtlichen Prüfungstermine.

Notieren Sie sich schon zu Beginn der Ausbildung die Prüfungstermine und informieren Sie Ihre/n Auszubildende/n über die Termine.

Sie haben noch Fragen zum Ausbildungsvertrag? Die häufigsten Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, hilft Ihnen unsere Ausbildungsabteilung gerne weiter.

Bei Fragen zur Anmeldung im Portal können Sie sich an unseren Portal-Support wenden!