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Einfacher und schneller: Der digitale Ausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag kann jetzt digital im Portal erstellt werden. Hier erfahren Sie, wie Sie den digitalen Ausbildungsvertrag für Ihre Praxis nutzen können.


Durch eine digitale Erstellung und Einreichung der Ausbildungsverträge werden Daten in der Zahnärztekammer Nordrhein ab jetzt schneller erfasst, elektronisch geprüft und das Ausbildungsverhältnis in die Ausbildungsrolle eingetragen. Verpflichtend einzureichende Unterlagen werden automatisch angefordert. Fehlen diese, kann der User die Unterlagen zum Ausbildungsvertrag komplettieren.

Häufige bekannte Fehlerquellen werden durch eine strukturierte Datenabfrage automatisch ausgeschaltet. Damit entfallen zukünftige Rückfragen durch die Ausbildungsabteilung bei den ausbildenden Praxen. Von der Prozessumstellung profitieren sowohl die ausbildenden Praxen als auch die Zahnärztekammer Nordrhein. Durch die elektronische Vorprüfung wird das Verfahren für sie erheblich beschleunigt.

Der digitale Ausbildungsvertrag unterstützt auch Teilzeitverträge, verfügt über eine umfassende Datenüberprüfung und bietet eine papierlose Übermittlung des Vertrages an die Kammer, sodass der postalische Schriftverkehr in Zukunft wegfällt. Zudem wurde auf eine benutzerorientierte Menüführung geachtet, um das Ausfüllen unkompliziert zu gestalten.

 

Der Ausbildungsvertrag im Portal – so gehts:

Die Erstellung eines Ausbildungsvertrages erfolgt im Portal der Zahnärztekammer Nordrhein. Dabei werden zunächst alle relevanten Daten abgefragt, aus denen dann ein Ausbildungsvertrag generiert wird.

Handelt es sich beispielsweise um eine Auszubildende aus einem Drittstaat wird der Upload einer Arbeitserlaubnis zur verpflichtenden Aufgabe und kann nicht mehr vergessen werden.

So einfach können Sie ab jetzt Ausbildungsverträge erstellen und an die Kammer senden.

Selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit, den Prozess zu pausieren und eingetragene Daten zwischenzuspeichern.

Sobald alle Daten vollständig eingetragen sind, wird der Ausbildungsvertrag erstellt. Drucken Sie den Vertrag in der Praxis in doppelter Version aus und lassen beide Exemplare durch Ausbilder/In und Auszubildende unterschreiben.

Sofern die Auszubildende minderjährig ist, muss der Vertrag zusätzlich von beiden Erziehungsberechtigten zusätzlich unterschrieben werden.

Ein Exemplar ist für den/die Ausbilder/In, das zweite Exemplar ist für die Auszubildende. Scannen Sie anschließend einen unterschriebenen Vertrag ein und laden diesen im Portal der Zahnärztekammer Nordrhein zusammen mit den anderen verpflichtend einzureichenden Unterlagen hoch.

Dieser Medienbruch ist der Zahnärztekammer bezüglich des Ausdruckens und Scannens des Vertrages bewusst. Aus der aktuell noch rechtlichen Notwendigkeit der Schriftformerfordernis ist die Übermittlung der unterschriebenen und gescannten Version leider weiterhin notwendig, sodass wir Ihnen aktuell kein rein elektronisches Verfahren mit e-Signatur anbieten können.

Nach erfolgreicher Kontrolle der eingereichten Unterlagen durch die Zahnärztekammer Nordrhein ist das Ausbildungsverhältnis eingetragen. Eine entsprechende Information erhalten Sie über das Portal der Zahnärztekammer Nordrhein.

Sie haben noch Fragen zum Ausbildungsvertrag? Die häufigsten Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, hilft Ihnen unsere Ausbildungsabteilung gerne weiter.

Bei Fragen zur Anmeldung im Portal können Sie sich an unseren Portal-Support wenden!

FAQ

Ich habe keine Portalzugangsdaten oder habe diese vergessen. Was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich an den Portal-Support. E-Mail: portal-support@zaek-nr.de; Telefon: 02131 / 53119 221. Sollten Sie noch nicht am Portal registriert sein, wird Ihnen der Registrierungscode an Ihre private Adresse geschickt. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich einloggen und den Ausbildungsvertrag ausfüllen.

Warum habe ich keinen Zugriff auf den Berufsausbildungsvertrag im Portal

Nur Zahnärztinnen und Zahnärzte können den Ausbildungsvertrag am Portal erstellen und haben Zugriff auf die Funktion. Mitarbeitende in Zahnarztpraxen (ZFA) mit eigenem Portalzugang können auf diese Funktion nicht zugreifen. In größeren Praxis- oder Klinikstrukturen wie Unikliniken, MVZ oder Einrichtungen der Bundeswehr haben leitende Verwaltungsmitarbeitende die Möglichkeit sich einen eigenen Portalzugang zu erstellen, von dem ebenfalls die Erstellung eines Ausbildungsvertrages möglich ist.

Warum muss ich den unterschriebenen Vertrag hochladen?

Aus rechtlichen Gründen ist die Übermittlung der unterschriebenen und gescannten Unterschriftsversion weiterhin notwendig, sodass noch kein reines Online-Verfahren angeboten werden kann.

Kann ich den Ausbildungsvertrag auch weiterhin per Post einreichen?

Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings fallen höhere Verwaltungsgebühren, in diesem Fall, in der Höhe von 60 Euro an. Die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses kann unter Umständen wesentlich länger dauern, da eine elektronische Vorprüfung der eingereichten Unterlagen nicht stattfinden konnte und der Ausbildungsvertrag händisch geprüft und bei Fehlern postalisch hin und her gesandt werden muss.

Meine Auszubildende hat die Ausbildung bereits nach kurzer Zeit abgebrochen. Warum muss ich trotzdem die Gebühr bezahlen?

Die Gebühr entsteht mit dem Antrag auf Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und dem daraus resultierenden Verwaltungsaufwand. Somit muss die Gebühr auch entrichtet werden, wenn die Auszubildende das Vertragsverhältnis nach kurzer Zeit kündigt, da die Verwaltungsleistungen bereits erbracht wurden.