Stand: 05. Dezember 2024
Bitte wenden Sie sich an den Portal-Support. E-Mail: portal-support@zaek-nr.de; Telefon: 02131 / 53119 221. Sollten Sie noch nicht am Portal registriert sein, wird Ihnen der Registrierungscode an Ihre private Adresse geschickt. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich einloggen und den Ausbildungsvertrag ausfüllen.
Nur Zahnärztinnen und Zahnärzte können den Ausbildungsvertrag am Portal erstellen und haben Zugriff auf die Funktion.
Aus rechtlichen Gründen ist die Übermittlung der unterschriebenen und gescannten Unterschriftsversion weiterhin notwendig, sodass noch kein reines Online-Verfahren angeboten werden kann.
Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings fallen höhere Verwaltungsgebühren, in diesem Fall, in der Höhe von 60 Euro an. Die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses kann unter Umständen wesentlich länger dauern, da eine elektronische Vorprüfung der eingereichten Unterlagen nicht stattfinden konnte und der Ausbildungsvertrag händisch geprüft und bei Fehlern postalisch hin und her gesandt werden muss.
Die Gebühr entsteht mit dem Antrag auf Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und dem daraus resultierenden Verwaltungsaufwand. Somit muss die Gebühr auch entrichtet werden, wenn die Auszubildende das Vertragsverhältnis nach kurzer Zeit kündigt, da die Verwaltungsleistungen bereits erbracht wurden.