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Kammerversammlung

Hier finden Sie Aufgaben und Zusammensetzung der Delegierten sowie Ankündigungen und Berichte einzelner Versammlungen.


Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein wird alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Kammer gewählt und tritt mindestens zweimal pro Jahr zusammen. Die aktuelle Legislaturperiode dauert von 2020 bis 2024, derzeit besteht die Kammerversammlung aus 121 Delegierten.

Zu den Aufgaben der Kammerversammlung gehört die Wahl von Präsident, Vizepräsident sowie der übrigen Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus verabschiedet sie den Haushalt der Kammer und fasst zudem Beschlüsse, beispielsweise zur Änderung der Hauptsatzung oder der Ordnungen der Zahnärztekammer Nordrhein.

Kontakt

Zahnärztekammer Nordrhein

Geschäftsstelle

02131 / 53119 0

info@zaek-nr.de