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Brandschutzhelfer-Schulung

Der Brandschutz ist ein wichtiger Baustein Ihrer Praxissicherheit.


Brandschutzhelfer-Schulung

Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen, sowie zum Verhalte im Gefahrfall jährlich zu unterweisen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; §4 DGUV Vorschrift 1,ASR A2.2).

Des Weiteren müssen Sie mindestens 5 Prozent der Beschäftigten, also mindestens einen, als Brandschutzhelfer ausgebildet haben.

Diese Brandschutzhelfer-Schulung wird von der Zahnärztekammer Nordrhein angeboten. Für diese Schulung erhalten Sie 3 Fortbildungspunkte.

 

Kurstermine Brandschutzhelfer-Schulung (90 Minuten Theorie plus praktische Löschübung)

Veranstaltungsort: Zahnärztekammer Nordrhein
Karl-Häupl-Institut, großer Hörsaal
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
Teilnahmegebühr: 99 €

Kurs 24826
3.2.2024
10:00-13:00 Uhr

Kurs 24827
4.5.2024
10:00-13:00 Uhr

Kurs 24829
4.10.2024
15:30-18.30 Uhr

Kurs 24830
15.11.2024
15:30-18:30 Uhr

 

 

Kontakt

Wissenschaftlicher Dienst

02131 / 53119 209