Zur Ansicht in leichter Sprache Zur Ansicht in
Leichter Sprache

FAQ: BuS-Dienst

Stand: 08. März 2023

Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit sind ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Zahnarztpraxis. Durch die Teilnahme an der BuS-Betreuung wird der Praxisinhaber sensibilisiert, motiviert und informiert, Sicherheit und Gesundheitsschutz in alle Abläufe der Praxis zu integrieren. Ziel ist es, den Arbeitsschutz an den Bedürfnissen der Praxis auszurichten und somit eine sinnvolle und wirksame Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes zu finden.

Im Rahmen einer speziell auf die Bedürfnisse der zahnärztlichen Praxis abgestimmten Schulung (2 Blöcke à 3 mal 45 Minuten) erhalten Sie alle notwendigen Informationen, damit Sie die Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrer Praxis selbst in die Hand nehmen können. Die Motivations- und Informationsmaßnahmen haben das Ziel, den Praxisinhaber die theoretische Grundlagen für die Integration des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe seiner Praxis zu vermitteln.

Gemäß §3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen und die geeigneten Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter zu veranlassen. Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §1 hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, welche beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen, zu bestellen. Die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden in den §§ 3 und 6 des ASiG konkretisiert. Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung) bestimmt für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft BGW (d.h. Zahnarztpraxen mit mind. einem Mitarbeiter) die Maßnahmen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergebenden Pflichten zu treffen hat.

Folgende Voraussetzungen sind für die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach dem Unternehmermodell zu erfüllen:

  • Sie sind aktiv in das Betriebsgeschehen Ihrer Praxis eingebunden. Die persönliche Teilnahme der Praxisinhaberin/des Praxisinhabers an der durch die Zahnärztekammer Nordrhein veranstalteten Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen ist verpflichtend.
  • Im Bedarfsfall fordern Sie die Fachberatung durch einen Betriebsarzt bzw. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Inanspruchnahme einer bedarfsorientierten Betreuung) an.
  • Sie informieren Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb organisiert ist und welcher Betriebsarzt/welche Sicherheitsfachkraft im Bedarfsfall hinzugezogen wird.

Die BuS-Betreuung soll teilnehmende Praxisinhaber/-innen in die Lage versetzen, mit überschaubarem Aufwand für eine effiziente arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Praxis zu sorgen. Art und Umfang der bedarfsgerechten betriebsspezifischen Betreuung kann durch die Praxisinhaber/-innen eigenverantwortlich selbst festgelegt werden. Die fachkundige Stelle BuS-Dienst der Zahnärztekammer Nordrhein möchte teilnehmende Praxen helfen, durch bedarfsgerechte sowie praxisorientierte Beratung die Anforderungen des Arbeitsschutzes individuell auf die jeweilige Situation in der Praxis zuzuschneiden.

Arbeitsschutz bietet Ihnen Chancen, Ihre betrieblichen Kosten zu senken, die Ihnen durch Störungen, Unfälle und Ausfallzeiten entstehen. Zudem kann Arbeitsschutz zum Wohlempfinden und zur Motivation Ihrer Mitarbeiter beitragen.