Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Vereinbarung zwischen dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, und der Zahnärztekammer Nordrhein zur neuen integrierten Begehung nach Arbeitsschutz.
Das bedeutet, dass die Zahnärztekammer Nordrhein zusätzlich die Begehungen zum Arbeitsschutz vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW übernimmt und diese in die bewährten Begehungen nach MPDG integriert.
Eine Begehung durch die Bezirksregierung erfolgt in diesen Fällen nicht mehr. Durch die Zusammenlegung bislang getrennter Kontrollen soll die Anzahl der Begehungen pro Praxis reduziert werden.
Im Bereich des Strahlenschutzes werden mögliche Anpassungen aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen auf Bundes- und Landesebene weiter geprüft, um zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden zu können.
3 Fortbildungspunkte
Teilnahmegebühr: 49 € (ZÄ), 15 € (ZFA)
02.09.2026
17:30-20:00 Uhr
Zur Anmeldung
14.10.2026
17:30-20:00 Uhr
Zur Anmeldung
In unseren Schulungen am 2. September oder 14. Oktober 2026 zeigen wir Ihnen und Ihrem Team praxisnah und aus erster Hand durch unsere Sachverständigen:
Die integrierte Begehung ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau für die Praxen.