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Integrierte Begehung

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Vereinbarung zwischen dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, und der Zahnärztekammer Nordrhein zur neuen integrierten Begehung nach Arbeitsschutz.


Integrierte Begehung – Begehung nach Arbeitsschutz und MPDG in einem

Das bedeutet, dass die Zahnärztekammer Nordrhein zusätzlich die Begehungen zum Arbeitsschutz vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW übernimmt und diese in die bewährten Begehungen nach MPDG integriert.

Eine Begehung durch die Bezirksregierung erfolgt in diesen Fällen nicht mehr. Durch die Zusammenlegung bislang getrennter Kontrollen soll die Anzahl der Begehungen pro Praxis reduziert werden.

Im Bereich des Strahlenschutzes werden mögliche Anpassungen aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen auf Bundes- und Landesebene weiter geprüft, um zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden zu können.

 

Online-Schulung zur Integrierten Begehung

 3 Fortbildungspunkte
 Teilnahmegebühr: 49 € (ZÄ), 15 € (ZFA)

02.09.2026
 17:30-20:00 Uhr
Zur Anmeldung 

14.10.2026
 17:30-20:00 Uhr
Zur Anmeldung 

 

Konkrete Hilfe aus der Kammer für Ihre Praxis – denn jeder ist betroffen

In unseren Schulungen am 2. September oder 14. Oktober 2026 zeigen wir Ihnen und Ihrem Team praxisnah und aus erster Hand durch unsere Sachverständigen:

  1. Arbeitsschutz: Welche konkreten Unterlagen bei einer Begehung durch die Zahnärztekammer Nordrhein vorliegen sollten (inkl. Musterdokumentation)
  2. Strahlenschutz: Welche konkreten Unterlagen bei einer Begehung durch die Bezirksregierung vorliegen sollten (inkl. Musterdokumentation)

Die integrierte Begehung ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau für die Praxen.

Kontakt

Integrierte Begehung

02131 / 53119 223