Die Wahl zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein für die Wahlperiode 2025 bis 2029 steht an: Hier finden Sie alle Informationen, Formulare und Termine im Wahljahr 2024.
„Ich bin ein Befürworter der Kammer“ sagt Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann und stellt sich klar an die Seite der Kammern. Der NRW-Gesundheitsminister wirbt deshalb in seinem Wahlaufruf um die Stimmabgabe der nordrheinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte: „Eine starke Kammer braucht auch die Unterstützung ihrer Mitglieder“, so der Minister.
Bei unserem 70-jährigen Bestehen im vergangenen Jahr sagte er bereits wörtlich starke Kammern seien besser als der Staat mit seinen 1.000 Ausschüssen und dem ewigen Hin und Her. Vor dem Hintergrund der guten Zusammenarbeit mit den Kammern im Allgemeinen und der Zahnärztekammer im Speziellen hat Herr Minister Laumann auf Bitte des Präsidiums hin den obigen Wahlaufruf durch die Zahnärztekammer Nordrhein aufzeichnen lassen.
Im Jahr 2024 endet die derzeitige Wahlperiode der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein. Die Wahl der neuen Mitglieder der Kammerversammlung wird als Briefwahl durchgeführt. Als Wahltag hat der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein den 02. Dezember 2024 bestimmt.
Unter dem Punkt „Downloads“ finden Sie alle Dokumente, Bekanntmachungen, Hinweise und Vordrucke sowie die rechtlichen Grundlagen.
Die Vertrauensperson des jeweiligen Wahlvorschlages kann, zum Zwecke der Wahlwerbung, ein entsprechendes Wählerverzeichnis für den zugehörigen Wahlbezirk anfordern.
Das entsprechende Antragsformular haben wir zum Download bereitgestellt.
Am 2. Dezember 2024 steht die Kammerwahl der Zahnärztekammer Nordrhein an. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sind aufgefordert, die Mitglieder der Kammerversammlung für die Legislaturperiode 2025 bis 2029 zu wählen.