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Wahl zur Kammerversammlung: Was steckt eigentlich dahinter?

Am 2. Dezember 2024 stand die Kammerwahl der Zahnärztekammer Nordrhein an. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte waren aufgefordert, die Mitglieder der Kammerversammlung für die Legislaturperiode 2025 bis 2029 zu wählen.


Präsident Dr. Ralf Hausweiler betont: „Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Selbstverwaltung der Kammer“ und ruft alle Mitglieder auf, ihre Stimme abzugeben. Er versichert: „Es ist die einfachste Wahl, die es gibt!“

 

Was ist die Kammerversammlung?

Die Kammerversammlung ist das satzungsgebende Organ der Zahnärztekammer Nordrhein, vergleichbar mit einem Parlament der Kammermitglieder. Alle fünf Jahre werden die Delegierten anhand von Listenwahlvorschlägen und Einzelwahlvorschlägen gewählt. Die Kammerversammlung tritt mindestens zwei Mal jährlich zusammen. Die aktuelle Legislaturperiode dauert von 2020 bis 2024 und umfasst 121 Delegierte.

 

Welche Aufgaben hat die Kammerversammlung?

Nach jeder Kammerwahl findet die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung statt, in der der Präsident, der Vizepräsident und die übrigen Vorstandsmitglieder gewählt werden. Dies zählt zu den ersten Aufgaben der neu gewählten Kammerversammlung. Darüber hinaus werden die Mitglieder für den Haushaltsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Satzungsausschuss, den Sozialausschuss sowie die Delegierten der Bundeszahnärztekammer gewählt. Die Kammerversammlung beschließt beispielsweise die Berufsordnung, die Beitragsordnung und den Haushalt. Durch politische Anträge und Beschlüsse legt die Kammerversammlung die Ziele der Kammer fest.

Der Kammervorstand führt die Geschäfte der Kammer nach Maßgabe der Hauptsatzung. Folgende Zuständigkeitsbereiche werden über den Vorstand abgebildet: Berufsausübung, Finanzen, Gesundheitspolitik, Ausbildung, EDV, Innere Verwaltung, Jugendzahnpflege und Prophylaxe, Alterszahnheilkunde, Betreuung von Menschen mit Behinderungen, Zahnärztliche Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Notfalldienst, Berufsnachwuchs, Berufsanerkennung, Gebührenrecht, ZFA-Fortbildung, Patientenberatung, Gutachterwesen und Weiterbildung.

 

Wie funktioniert die Kammerwahl?

Mit der amtlichen Bekanntmachung vom 3. Juni 2024 hat der Hauptwahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgerufen. Wählbar sind alle wahlberechtigten Kammerangehörigen, die am Wahltag mindestens 15 Wochen der Kammer angehören. Wer in einem Wahlvorschlag als Bewerberin oder Bewerber benannt ist, muss hierzu eine schriftliche Zustimmung erteilen.

Darüber hinaus benötigt jeder Wahlvorschlag mindestens von 15 Zahnärztinnen und Zahnärzten eine sogenannte Unterstützungserklärung. Alle Informationen zur Kammerwahl und zur Einreichung der Wahlvorschläge, die bis spätestens Montag, 9. September 2024, 18 Uhr beim zuständigen Wahlleiter eingereicht sein müssen, sind ebenfalls den amtlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.