Der Brandschutz ist ein wichtiger Baustein Ihrer Praxissicherheit.
Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen, sowie zum Verhalte im Gefahrfall jährlich zu unterweisen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; §4 DGUV Vorschrift 1,ASR A2.2).
Des Weiteren müssen Sie mindestens 5 Prozent der Beschäftigten, also mindestens einen, als Brandschutzhelfer ausgebildet haben.
Diese Brandschutzhelfer-Schulung wird von der Zahnärztekammer Nordrhein angeboten. Für diese Schulung erhalten Sie 3 Fortbildungspunkte.
Veranstaltungsort: Zahnärztekammer Nordrhein
Karl-Häupl-Institut, großer Hörsaal
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
Termin für nächste Schulung folgt.
Teilnahmegebühr: 99 €