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Brandschutzhelfer-Schulung

Der Brandschutz ist ein wichtiger Baustein Ihrer Praxissicherheit.


Brandschutzhelfer-Schulung

Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen, sowie zum Verhalte im Gefahrfall jährlich zu unterweisen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; §4 DGUV Vorschrift 1,ASR A2.2).

Des Weiteren müssen Sie mindestens 5 Prozent der Beschäftigten, also mindestens einen, als Brandschutzhelfer ausgebildet haben.

Diese Brandschutzhelfer-Schulung wird von der Zahnärztekammer Nordrhein angeboten. Für diese Schulung erhalten Sie 3 Fortbildungspunkte.

 

Kurstermine Brandschutzhelfer-Schulung (90 Minuten Theorie plus praktische Löschübung)

Veranstaltungsort: Zahnärztekammer Nordrhein

Karl-Häupl-Institut, großer Hörsaal

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

 

Brandschutz (Theorie und Praxis)

Termin für nächste Schulung folgt.

Teilnahmegebühr:  99 €

Kontakt

Wissenschaftlicher Dienst

02131 / 53119 209