Der Brandschutz ist ein wichtiger Baustein Ihrer Praxissicherheit.
Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen, sowie zum Verhalte im Gefahrfall jährlich zu unterweisen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; §4 DGUV Vorschrift 1,ASR A2.2).
Des Weiteren müssen Sie mindestens 5 Prozent der Beschäftigten, also mindestens einen, als Brandschutzhelfer ausgebildet haben.
Diese Brandschutzhelfer-Schulung wird von der Zahnärztekammer Nordrhein angeboten. Für diese Schulung erhalten Sie 3 Fortbildungspunkte.
Veranstaltungsort: Zahnärztekammer Nordrhein
Karl-Häupl-Institut, großer Hörsaal
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
Teilnahmegebühr: 99 €
Kurs 25849
29.03.2025
10:00-13:00 Uhr
Kurs 25850
28.6.2025
10:00-13:00 Uhr
Kurs 245851
28.11.2025
15:30-18.30 Uhr
Kurs 245852
13.12.2025
10:00-13:00 Uhr