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Aktuell: Kooperationen mit Aligner-Startups

Die kieferorthopädische Behandlung mit Alignern darf als Ausübung der Zahnheilkunde ausschließlich durch approbierte Zahnärzte durchgeführt werden.


Die Zahnärztekammer Nordrhein warnt erneut Zahnärztinnen und Zahnärzte vor einer Kooperation mit sogenannten Aligner-Unternehmen, da diese Zusammenarbeit gegen das zahnärztliche Berufsrecht verstößt.

Im Zusammenhang mit der Marke „DR SMILE“ ist neben der Urban Technology GmbH mit Sitz in Berlin von Beginn an die DZK Deutsche Zahnklinik GmbH mit Sitz in Düsseldorf in Erscheinung getreten. Diese hatte im Jahr 2019 von der Stadt Düsseldorf eine Konzession zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt erhalten. So verwiesen Behandlungspläne, Kooperationsverträge und auch Anstellungsverträge  direkt oder indirekt auf die angebliche Zahnklinik in Düsseldorf.

Diese Konzession basierte nach Ansicht der Zahnärztekammer Nordrhein jedoch auf unwahren Angaben, zudem wurde dort offenbar zu keinem Zeitpunkt eine Zahnklinik betrieben.

Nach mehrjähriger Korrespondenz mit dem Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf hat dieses nun festgestellt, dass die Konzession der Klinik erloschen ist, da eine stationäre Aufnahme von Patienten in der Zahnklinik bisher nicht erfolgt ist.

Aus Sicht der Zahnärztekammer Nordrhein besteht insgesamt kein rechtlicher Raum für das Angebot zahnärztlicher Leistungen durch gewerbliche Aligner-Anbieter.

Unsere ausführliche Mitgliederinformation zu diesem Thema finden Sie unter den Downloads.

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