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Berufsanerkennung

Wenn Sie in Deutschland den zahnärztlichen Beruf ohne Einschränkung ausüben wollen, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Im Rahmen des Approbationsverfahrens überprüfen wir die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss.

Die Approbation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.

 

Zuständigkeit bei Abschluss im Ausland

Sie können einen Antrag auf Approbation bei Bezirksregierung Münster stellen. Voraussetzung ist, dass Sie entweder eine Stellenzusage haben oder andere glaubwürdige Angaben machen, die eine beabsichtigte Berufs­tätigkeit in Nordrhein-Westfalen belegen können.

Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) in Münster

 

Prüfungen in Nordrhein

Die Zahnärztekammer Nordrhein übernimmt in ihrem Zuständigkeitsbereich für die ZAG

  • die Fachsprachprüfung
  • die Kenntnis- und Eignungsprüfung

für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Kontakt

Zahnärztekammer Nordrhein

Geschäftsstelle

02131 / 53119 0

info@zaek-nr.de