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Hinweise zur Kursanmeldung (AGB)

Informationen zur Anmeldung und Durchführung unserer Kurse.


Die Anmeldungen zu den Verstaltungen des Karl-Häupl-Instituts sind online auf der Webseite des KHI möglich.

Alternativ ist es auch möglich, sich per E-Mail, Fax oder Brief schriftlich anzumelden.

Verbindliche Anmeldungen bitte nur schriftlich/online an das

Karl-Häupl-Institut
Fortbildungszentrum der Zahnärztekammer Nordrhein
Postfach 210255
41428 Neuss

oder
Hammfelddamm 11
41460 Neuss

Telefax      02131 / 53119-401
E-Mail       khi(at)zaek-nr.de

Alle Kurse haben eine begrenzte Teilnehmerzahl.

Anmeldung: Aktuelle Informationen zum Kursangebot und direkte Buchungsmöglichkeiten finden Sie online unter www.khi-direkt.de. Aus organisatorischen Gründen ist eine möglichst frühzeitige Anmeldung erwünscht. Die Kursreservierungen erfolgen in der Reihenfolge des Anmelde eingangs, jedoch werden Anmeldungen online über das Internet gegenüber Anmeldungen per Post oder Fax vorrangig behandelt. Wenn ein Kursplatz vorhanden ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung. Bitte beachten Sie, dass die automatische Empfangsbestätigung einer Online-Anmeldung noch keine Reservierungsbestätigung darstellt. Die Abgabe der Online-Buchung begründet daher keinen Anspruch auf einen Kursplatz.

Die in diesem Programm für ZFA ausgeschriebenen Veranstaltungen sind ausschließlich als Kurse für Zahnmedizinische Fachangestellte oder als Teamkurse gedacht. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die jedoch unbedingt an den Kursen teilnehmen wollen, können zugelassen werden, sofern noch freie Plätze vorhanden sind. In diesem Fall beträgt die Kursgebühr das Doppelte der Kursgebühr für die Zahnmedizinische Fachangestellte. Es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Bei den Teamkursen sind die Gebühren für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnärzte gesondert in der Kursausschreibung ausgewiesen.

Die Abrechnungskurse sind nur für abrechnungskundige Praxismitarbeiter geeignet.

Stornierung: Die Anmeldung kann bis 21 Tage vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden. In diesem Fall wird eine bereits geleistete Kursgebühr in vollem Umfang erstattet und es entstehen keine weiteren Kosten. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Kursbeginn sind 50 % der Kursgebühren und bei einer kurzfristigeren Stornierung die vollen Kursgebühren zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt oder der Kursplatz vonseiten der Zahnärztekammer Nordrhein erneut besetzt werden kann. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen steht der Nachweis offen, dass der Zahnärztekammer Nordrhein ein entsprechender Schaden bzw. Aufwand nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die angegebenen Kosten sei.

Wir bitten um Verständnis, dass sich die Zahnärztekammer Nordrhein für den Ausnahmefall geringfügige Änderungen des Kursinhalts unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung und des Vertragszwecks sowie die Absage oder Terminänderung von Kursen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Verhinderung des Referenten/Dozenten oder höherer Gewalt ausdrücklich vorbehält. Die Teilnehmer werden von Änderungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt und im Falle der Absage eines Kurses werden die Kursgebühren umgehend erstattet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Zahnärztekammer Nordrhein beruhen.

Änderung: Bei jeder Änderung einer bestehenden Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro erhoben.

Kursgebühr: Die Kursgebühr wird 21 Tage vor Kursbeginn fällig. Diese können Sie per Überweisung auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf (IBAN DE51 3006 0601 0001 6359 21, BIC DAAEDEDDXXX) oder per elektronischem Lastschriftverfahren (ELV) begleichen.

Die angegebene Kursgebühr gilt für den niedergelassenen Zahnarzt. Assistenten, beamtete und angestellte Zahnärzte sowie Zahnärzte, die ihren Beruf zurzeit nicht oder nicht mehr ausüben, können an Kursen, die durch ein * gekennzeichnet sind, zur halben Kursgebühr teilnehmen. Des Weiteren können Zahnärzte in den ersten zwei Jahren nach ihrer Erstniederlassung diese Ermäßigung in Anspruch nehmen. Zur Berechnung der Zweijahresfrist gilt das Datum der Veranstaltung.

Für Studenten der Zahnmedizin im 1. Studiengang ist die Teilnahme an den Veranstaltungen kostenlos, sofern eine Teilnahmemöglichkeit seitens der Zahnärztekammer Nordrhein bestätigt wird. Es besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Ein entsprechender Nachweis ist jeder Anmeldung beizufügen.

Bei Teamkursen sind die Gebühren für Zahnmedizinische Fachangestellte gesondert ausgewiesen.

Hinweis: Hinweis zu Rechnungen bei Fortbildungskursen – insbesondere der Betriebsausgabenabzug: Bei nachfolgender Ausgangslage müssen Sie sich nicht die Mühe machen, die Rechnungen umschreiben zu lassen:

Ausgangslage

  1. Ihre Mitarbeiter/in bucht eine Fortbildung und bittet Sie um die Kostenübernahme
  2. Ihre Mitarbeiter/in bucht und zahlt eine Fortbildung und bittet Sie um die Kostenübernahme

Lösung zu

  1. Lassen Sie sich die Rechnung von Ihrer/n Mitarbeiter/in geben; zahlen Sie den Betrag unter Angabe der Rechnungsnummer an den Veranstalter (z. B. Zahnärztekammer Nordrhein) und vermerken Sie die Kostenübernahme auf der Rechnung.
  2. Lassen Sie sich die Rechnung und den Zahlungsnachweis Ihrer/n Mitarbeiter/in geben und erstatten Sie den Rechnungsbetrag direkt an Ihre/n Mitarbeiter/in. Vermerken Sie auch hier die Kostenübernahme auf der Rechnung.

 

In beiden Fällen handelt es sich um Betriebsausgaben, die steuerlich abzugsfähig sind. Es ist nicht erforderlich, beim Veranstalter (z. B. Zahnärztekammer Nordrhein) einen Debitorenwechsel durchführen zu lassen.

Das vorliegende Programm ersetzt alle vorausgegangenen Veröffentlichungen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für Fehler wird keine Haftung übernommen.

Stand: September 2020

Kontakt

Zahnärztliche Fortbildung und Praxisfortbildung

02131 / 53119 202