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Zahnärztekammer passt Vergütungsempfehlung für ZFA an

Im Durchschnitt steigt die Empfehlung um rund fünf Prozent; sie variiert nach Berufserfahrung und Qualifikation der Praxismitarbeitenden.



Ab dem 1. April 2024 empfiehlt die Zahnärztekammer Nordrhein höhere Beträge für die Vergütung von Zahnmedizinischen Fachangestellten. Dies hat der Vorstand in seiner Sitzung am 20. März 2024 beschlossen.

„Mit der Erhöhung der Vergütungsempfehlung wollen wir deutlich machen: Gute Mitarbeitende verdienen nicht nur Wertschätzung, sondern auch ein gutes Gehalt“, sagt Dr. Thomas Heil, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein.

Die Empfehlung soll Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern eine Orientierung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bieten und die Anpassung der Beträge soll die Abwanderung der Praxismitarbeiter in andere Berufe und Tätigkeitsfelder stoppen. „Das Berufsbild ZFA muss erkennbar attraktiver gestaltet werden. Unser Praxisteam darf sich nicht zur One-Man-Show entwickeln“, so Dr. Thomas Heil.

So steigen die empfohlenen Vergütungswerte im Durchschnitt um fünf Prozent und liegen über der Vereinbarung zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und in Westfalen-Lippe.

 

BerufsjahreTätigkeitsgruppe ITätigkeitsgruppe IITätigkeitsgruppe IIITätigkeitsgruppe IVTätigkeitsgruppe VTätigkeitsgruppe VI
1. – 3.2.184 Euro2.415 Euro2.597 Euro2.838 Euro3.019 Euro3.140 Euro
4. – 6.2.264 Euro2.503 Euro2.691 Euro2.941 Euro3.129 Euro3.255 Euro
7. – 9.2.374 Euro2.625 Euro2.822 Euro3.085 Euro3.281 Euro3.413 Euro
10. – 12.2.457 Euro2.717 Euro2.921 Euro3.193 Euro3.397 Euro3.532 Euro
13. – 15.2.534 Euro2.801 Euro3.011 Euro3.292 Euro3.502 Euro3.641 Euro
16. – 18.2.606 Euro2.882 Euro3.099 Euro3.386 Euro3.603 Euro3.747 Euro
19. – 21.2.679 Euro2.963 Euro3.186 Euro3.482 Euro3.704 Euro3.852 Euro
22. – 24.2.751 Euro3.043 Euro3.208 Euro3.575 Euro3.804 Euro3.955 Euro
25. – 27.2.823 Euro3.124 Euro3.358 Euro3.671 Euro3.905 Euro4.061 Euro
ab 28.2.880 Euro3.187 Euro3.426 Euro3.744 Euro3.984 Euro4.143 Euro

 

Empfehlung variiert nach Qualifikation und Berufserfahrung

Unterteilt wird die Tabelle zur Vergütung einerseits in sechs gehaltlich aufsteigende Tätigkeitsgruppen, angefangen bei ungelernten Arbeitskräften über ausgebildete ZFA bis hin zu fortgebildeten Mitarbeitenden wie Zahnmedizinische Prophylaxeassistenten/innen (ZMP), Fachwirten/innen für zahnärztliches Praxismanagement (FZP) und Dentalhygieniker/innen (DH). Andererseits wird von Berufsanfängern bis zu Mitarbeitenden mit mehr als 28-jähriger Tätigkeit zwischen zehn verschiedenen Stufen der Berufserfahrung unterschieden.

So startet eine frisch ausgelernte ZFA nach Empfehlung mit einem Einstiegsgehalt von 2.415 Euro pro Monat während für eine DH mit 28 oder mehr Jahren an Berufserfahrung ein Monatsgehalt von 4.143 Euro empfohlen wird. Die Empfehlungen zur monatlichen Vergütung beziehen sich auf eine 40-Stunden-Woche.

 

Übersicht der Tätigkeitsgruppen

TätigkeitsgruppeBeschreibung
TG IUngelerntes Praxispersonal
TG IIZahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
TG III
(Zuschlag: + 7,5 % zur TG II)
ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von vertiefenden und/oder speziellen Qualifizierungen im Umfang von insgesamt mindestens 200 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 200 Unterrichtsstunden anzurechnen.
TG IV
(Zuschlag: + 17,5 % zur TG II)
Zahnmedizinische Prophylaxehelfer/in

Prophylaxeassistent/in (ZMP)

ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 400 Unterrichtsstunden anzurechnen.
TG V
(Zuschlag: + 25 % zur TG II)
Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF),

Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV),

Assistent/in für zahnärztliches Praxismanagement (AZP),

Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement (FZP).

ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 600 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 600 Unterrichtsstunden anzurechnen.
TG VI

(Zuschlag: + 30 % zur TG II)

Dental-Hygieniker/in (DH) und u. a.
Betriebswirt/in im Gesundheitswesen,
Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen.ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 900 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 900 Unterrichtsstunden anzurechnen.

 

Anpassung gilt auch für Ortszuschläge

Da sich Fixkosten wie beispielsweise Miethöhen in Nordrhein mitunter erheblich voneinander unterscheiden, soll es für Kreise und kreisfreie Städte mit hohen beziehungsweise sehr hohen Lebenshaltungskosten einen monatlichen Ortszuschlag geben. Die Einteilung erfolgt anhand der Daten des Deutschlandatlas.

Somit wird für Kreise und kreisfreie Städte mit hohen Lebenshaltungskosten, dazu zählen der Rhein-Kreis-Neuss, die Stadt Leverkusen, der Rhein-Erft-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie der Rhein-Sieg-Kreis, der Ortszuschlag von 69 Euro auf 72 Euro pro Monat angehoben. Für die kreisfreien Städte mit sehr hohen Lebenshaltungskosten – Bonn, Düsseldorf und Köln – ergibt sich eine Erhöhung des Ortszuschlags von 138 Euro auf 145 Euro pro Monat.

Weitere Gratifikationen oder leistungsbezogene Zulagen sind dagegen nicht Gegenstand der Vergütungsempfehlungen und können individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass persönliches Engagement und Leistung eines Mitarbeitenden wesentliche Faktoren in der Gehaltsgestaltung sind.

Die Empfehlung für die Höhe der Ausbildungsvergütung hatte der Vorstand bereits zum 1. Januar 2024 angepasst. Diese beträgt 975 Euro für das erste Ausbildungsjahr, 1.050 Euro für das zweite Ausbildungsjahr sowie 1.150 Euro für das dritte Ausbildungsjahr.

 

Vergütung für Auszubildende

Neben der aktualisierten Vergütungsempfehlung für ausgelernte ZFA empfiehlt der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein seit 1. Januar 2024 folgende Vergütung für Auszubildende:

  • im 1. Ausbildungsjahr = 975 Euro
  • im 2. Ausbildungsjahr = 1.050 Euro
  • im 3. Ausbildungsjahr = 1.150 Euro

Kontakt

Ausbildung ZFA

02131 / 53119 204

ausbildung@zaek-nr.de