Die Zahnärztekammer Nordrhein übernimmt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Fachsprachprüfung und die Kenntnis- und Eignungsprüfung für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte.
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Das zahnärztliche Berufsrecht umfasst die spezifischen Berufspflichten von Zahnärztinnen und Zahnärzten bei ihrer beruflichen Tätigkeit.
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Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die seit dem 1. Januar 2012 gültig ist, regelt die Rechtsgrundlage für die Honorargestaltung der Behandlung von privat versicherten Patienten.
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Hier erhalten Sie Informationen zu den Serviceleistungen und dem Portal der ZÄK Nordrhein, eine Übersicht über die Mitgliedsbeiträge und können sich für unsere Newsletter anmelden.
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Schön, dass Sie da sind! Wir freuen uns, Sie als Mitglied der ZÄK Nordrhein zu begrüßen und Sie auf Ihrem beruflichen Weg zu begleiten. Hier erfahren Sie, welche Angebote es für Mitglieder gibt.
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An dieser Stelle informieren wir über aktuelle Entwicklungen rund um die Berufsausübung, veröffentlichen Neuigkeiten aus der Gesundheitspolitik und andere News für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein.
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Von Arbeitsschutz und Ausbilderinformationen, über Datenschutz bis hin zu Strahlenschutz und ZQMS – hier finden Sie Informationen und Dokumenten zu den Themen der Praxisführung und Hygiene.
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Hier finden Sie Wissenswertes und Hilfreiches für Ihre Praxis rund um Betäubungsmittel und die Behandlung von Kindern, Senioren, Geflüchteten und Asylbewerbern oder auch Gewaltopfern.
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Von Famulatur bis zur Young Dental Academy: Hier erfahren Studierende und Zahnarztpraxen, was rund um den Berufseinstieg wichtig ist und wie die Zahnärztekammer Nordrhein junge Zahnärztinnen und Zahnärzte unterstützt.
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Das Karl-Häupl-Institut (KHI) der Zahnärztekammer Nordrhein bietet seit über 40 Jahren hochwertige, praxisnahe und vor allem unabhängige Fortbildungen für Zahnärzte und Praxismitarbeitende.
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Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Schritt in die eigene Praxis erwägen, finden bei der ZÄK Nordrhein vielfältige Informations- und Unterstützungsangebote, Seminare und Checklisten zur Praxisgründung.
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Nach der zahnärztlichen Approbation können Sie eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt bzw. zur Fachzahnärztin absolvieren. In Nordrhein ist dies in den Fachgebieten Kieferorthopädie und Oralchirurgie möglich.
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