Die GKV-Reform und vor allem der geplante Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie waren Top-Themen bei der 4. Kammerversammlung am 27. Juni in Neuss. Doch es gab auch gute Nachrichten: Der Bürokratieabbau zeigt erste Erfolge.

Kammerpräsident und BZÄK-Vize Dr. Ralf Hausweiler kritisierte die GKV-Reform.
Es waren markige Worte, mit denen Staatssekretär Tino Sorge (CDU) aus dem Bundesgesundheitsministerium im vergangenen Jahr bei der KZBV-Vertreterversammlung in Berlin auftrat. Die Zahnmedizin sei ein Garant für erfolgsversprechende Lösungen, so Sorge damals. Wenige Monate später hat sich der Eindruck in Berlin jedoch offenbar verändert. „Von dieser Haltung ist im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wenig übrig geblieben“, stellte Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein und BZÄK-Vizepräsident, bei der Kammerversammlung am 27. Juni in Neuss ernüchtert fest. Denn trotz aller Lobeshymnen für die zahnärztliche Präventionsarbeit, soll bei den Zahnärzten ohne Evidenz der Rotstift angesetzt werden.
Dabei hatte der Bericht der zuvor eingesetzten GKV-Finanzkommission noch festgestellt, dass sich die Kosten in der Zahnmedizin im Vergleich zu anderen Bereichen moderat entwickelt hätten. Entsprechend haben sich die Körperschaften in Nordrhein und auf Bundesebenen in den vergangenen Wochen umfassend gegen den Gesetzesentwurf positioniert, vor allem in Hinblick auf den Eingriff in die kieferorthopädische Versorgung. Der im Gesetzesentwurf enthaltene Fachzahnarztvorbehalt gefährdet 921.000 Kinder und Jugendliche, 25 Prozent der Leistungsbringer würden bundesweit wegfallen. „Vor allem ist das ein Angriff auf die zahnärztliche Approbation“, erklärte Dr. Hausweiler.
Immerhin habe es schon Unterstützung vonseiten des Gesundheitsausschusses des Bundesrats gegeben, der sich mit 16 zu null Stimmen mehr als eindeutig gegen den Fachzahnarztvorbehalt positioniert hat. „Wir sind derzeit fast täglich in Gesprächen mit den Beteiligten auf Bundesebene und Landesebene“, erklärte Dr. Hausweiler. Der Aufruf von Kammern und KZVen in Nordrhein-Westfalen zur Versendung von Protestbriefen habe dabei durch die große Beteiligung aus der Kollegenschaft die Dringlichkeit des Problems gegenüber der Politik verdeutlicht und sei so als ein Erfolg zu werten, berichtete der Kammerpräsident.
Kritik an den Reformvorhaben gab es auch vonseiten der Delegierten. „Pauschale Sparmaßnahmen und staatliche Eingriffe sind kein probates Mittel zur Stabilisierung der Finanzierung“, sagte Andreas Kruschwitz, Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein. 361 von 700 kieferorthopädisch tätigen Praxen in Nordrhein würden durch das Gesetz wegfallen, so Kruschwitz. „Zahnärzte, die jahrelang gut gearbeitet haben, sollen von heute auf morgen nicht mehr arbeiten. Wo ist diese Maßnahme evidenzbasiert?“, sagte Dr. Oktay Sunkur, Fraktionsvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte in Nordrhein.
Aber der Kammerpräsident konnte den Delegierten auch von Erfolgen – basierend auf der Einheit des Berufsstands – berichten, die überwiegende Mehrheit davon auf Landesebene. So werden ab 2027 Begehungen nach dem MPDG sowie für den Arbeitsschutz in einer integrierten Begehung zusammengelegt. Darüber hinaus wurde nach jahrelangem Druck der Kammer ein Erlass gegen Privatkliniken für Alignerbehandlungen veröffentlicht und auch der Trostpreisbachelor konnte in Zusammenarbeit mit den NRW-Heilberufskammern verhindert werden.
Ebenso ist auf EU-Ebene endlich das Ethanolverbot vom Tisch. „Es kann einen jedoch nachdenklich machen, welchen Aufwand man betreiben muss, um offensichtliche Dinge zu bestätigen und Absurditäten zu verhindern“, erklärte Dr. Hausweiler.

Dr. Thomas Heil, Vizepräsident der Kammer, sprach unter anderem über Erfolge im Bürokratieabbau.
Auch Dr. Thomas Heil, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein, konnte von Fortschritten im Bürokratieabbau berichten. Insbesondere im Strahlenschutz. Dort sieht ein Referentenentwurf zum Bürokratieabbau unter anderem vor, dass die Aufbewahrungsfrist für Röntgenbilder für Minderjährige zukünftig ebenfalls auf zehn Jahre begrenzt wird, die Kommunikation zwischen Behörden und Betreibern digitaler und damit einfacher wird und Qualifikationsnachweise für Mitarbeitende, die die Röntgengeräte verwenden, nicht mehr den Behörden vorgelegt, sondern nur in der Praxis vorhanden sein müssen. „In dem Entwurf wurden viele unserer Forderungen umgesetzt, das sind gute Nachrichten für die Zahnärzteschaft“, so Dr. Heil.
Doch für Euphorie sei es noch zu früh. Denn während einerseits erste Maßnahmen diskutiert würden, drohen an anderer Stelle neue Vorgaben: So erarbeitet die DGKH aktuell eine AWMF-Leitlinie mit dem Namen „Zahnärztliche Behandlungseinheiten, hygienische Anforderungen an das Wasser“, die unter anderem eine Untersuchung auf vergrünende Streptokokken, wegen einer von ihr postulierten retrograde Besiedelung der Instrumentenschläuche, vorsieht. „Diesem Vorschlag fehlt jegliche wissenschaftliche Grundlage und Verhältnismäßigkeit, deshalb haben wir die Leitlinie unverzüglich zurückgewiesen“, so Dr. Heil.
Auch das Thema Validierung der Wischdesinfektion bleibt präsent. So berichtete Dr. Hausweiler, dass diesen Sommer eine Studie an der Universität Bonn durch Dr. Jürgen Gebel, Leiter der Abteilung Desinfektionsmittel-Testung, startet und bestätigen soll, dass die Wischdesinfektion wirksam ist.
Auch im zehnten Jahr ihres Bestehens zeigt die Ausbildungskampagne noch ihre Wirkung. Mit 17.396 Neuverträgen bei ZFA-Ausbildungen wurde 2025 ein Allzeit-Rekord in Deutschland aufgestellt. Das ist eine Steigerung von 23 Prozent im Vergleich zu 2023, als die Kampagne noch nicht bundesweit ausgespielt wurde. Und das in einer Zeit, in der die Gesamtzahl an Ausbildungsplätzen in Deutschland rückläufig ist, ebenso wie die Zahl der Neuverträge bei vergleichbaren Berufen wie MFA.
„Diese Kampagne rettet uns in Nordrhein seit 2017 und bundesweit seit 2024“, sagte Dr. Thomas Heil. „Wir können mit sehr viel Stolz und Selbstbewusstsein in politische Diskussionen gehen“, resümierte Kammerpräsident Dr. Ralf Hausweiler, „wir sind als Berufsstand nicht nur für Versorgung zuständig, sondern auch für Ausbildung von Fachkräften sowie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unseren Praxen.“
Doch gute Fachkräfte müssen entsprechend bezahlt werden – das funktioniert wiederum nur mit einer kostendeckenden Vergütung. Die GOZ-Seminare der Kammer haben inzwischen ihre Wirkung gezeigt: Mehr als 7.000 Menschen haben sich in der Nutzung der Handlungsspielräume schulen lassen, die Durchschnittswerte der Steigerungsfaktoren liegen höher als vor den Schulungen. Und das ist laut Dr. Hausweiler auch notwendig: „Wenn wir auf unsere Steigerungssätze verzichten würden, würden wir jährlich 1,4 Milliarden Euro verlieren.“ Die Novellierung der GOÄ sei dabei kein Vorbild. „Eine Vermischung der beiden Systeme muss verhindert werden, denn Zahnärzte sind eine eigene Berufsgruppe und bedürfen einer eigenen Gebührenordnung“, so der Kammerpräsident.
Autor: Daniel Schrader / Fotos: Jochen Rolfes