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Wenn der Befund nicht zur Geschichte passt

Kindeswohlgefährdung und häusliche Gewalt erkennen – warum Zahnarztpraxen beim Kinder- und Opferschutz eine wichtige Rolle spielen.


Ein ausgeschlagener Zahn, eine aufgeplatzte Lippe, Hämatome im Gesicht oder Verletzungen im Mundraum: Nicht jede Patientin und jeder Patient kommt ausschließlich mit klassischen Zahnproblemen in die Praxis. Mitunter zeigen sich Befunde, die Fragen aufwerfen. Meist ist die Erklärung nachvollziehbar. Manchmal jedoch passen Verletzungsmuster, Verhalten und der geschilderte Unfallhergang nicht zusammen.

Das betrifft nicht nur Kinder und Jugendliche. Auch bei erwachsenen Patientinnen und Patienten können Verletzungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich Hinweise auf häusliche Gewalt sein. Da diese häufig im Verborgenen stattfindet, kommt dem Gesundheitswesen eine wichtige Rolle bei der Früherkennung zu.

Dabei geht es nicht darum, vorschnell Verdachtsmomente zu äußern oder Situationen zu bewerten. Entscheidend ist vielmehr, aufmerksam zu bleiben, Warnsignale einordnen zu können, Befunde sorgfältig zu dokumentieren und die Handlungsmöglichkeiten im Verdachtsfall zu kennen. Gerade Zahnarztpraxen begleiten ihre Patientinnen und Patienten oft über viele Jahre. Wiederkehrende Verletzungen, Veränderungen im Verhalten, dentale Vernachlässigung oder nicht schlüssige Erklärungen können deshalb eher auffallen.

Aktuelle Zahlen zu Kindeswohlgefährdung und häuslicher Gewalt verdeutlichen, wie wichtig die Früherkennung im Gesundheitswesen ist. Worauf sollten Zahnarztpraxen achten? Und wie lässt sich professionell handeln, wenn ein ungutes Gefühl entsteht?

 

Drei Fragen an…

…Prof. Dr. Sibylle Banaschak, Leiterin des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW.

Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdung und häuslicher Gewalt werden in Deutschland aktuell dokumentiert – und was sagen diese Zahlen über die Bedeutung von Früherkennung im Gesundheitswesen aus?

Für das Jahr 2025 meldeten die Jugendämter rund 79.800 Kindeswohlgefährdungen – rund 7.000 Fälle mehr als 2024. Auch im Bereich häuslicher Gewalt steigen die Zahlen: So registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2024 265.942 Betroffene, davon waren 64,3 Prozent von Partnerschaftsgewalt und 35,7 Prozent von innerfamiliärer Gewalt betroffen. Angesichts des bekannten Hellfelds und des mutmaßlich großen Dunkelfelds ist davon auszugehen, dass Fachpersonen im Gesundheitswesen regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, deren Kindeswohl gefährdet ist.

Bei welchen Verletzungen im Mund-, Gesichts- oder Kopfbereich sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte aufmerksam werden?

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn eine Verletzung nicht zu der geschilderten Anamnese passt oder wenn – bei einer Vorstellung aus einem anderen Grund – zufällig eine vielleicht sogar unversorgte Verletzung auffällt.

Was sollte eine Praxis konkret tun, wenn Befund, Verhalten des Patienten – insbesondere des Kindes – und der geschilderte Unfallhergang nicht zusammenpassen?

Zunächst ist es wichtig, alles aufmerksam zu registrieren und sorgfältig zu dokumentieren. Sachliche Nachfragen können unmittelbar gestellt werden. Ein konfrontatives Gespräch sollte jedoch nicht in der Akutsituation geführt werden. Gegebenenfalls kann auch ein Telefonat mit der betreuenden Kinder- und Jugendärztin beziehungsweise dem betreuenden Kinder- und Jugendarzt weiterhelfen.

 

Wissen schafft Handlungssicherheit

Wer Warnzeichen kennt, kann im entscheidenden Moment sicherer handeln. Die kostenfreie Online-Fortbildung „Kindesmisshandlung und häusliche Gewalt: rechtliche Möglichkeiten und Pflichten in der Zahnarztpraxis“ vermittelt Zahnärztinnen, Zahnärzten und dem zahnmedizinischen Fachpersonal praxisnah, worauf bei möglichen Hinweisen auf Gewalt zu achten ist, wie eine rechtssichere Dokumentation gelingt und welche Ansprechstellen im Verdachtsfall unterstützen.

 

 

Online-Fortbildung: Kindesmisshandlung und häusliche Gewalt (Kurs 26170)

 2 Fortbildungspunkte
 Teilnahmegebühr: kostenfrei

Mittwoch, 7. Oktober 2026
15:00 bis 17:00 Uhr
Zur Anmeldung 

Autorin: Caroline Hofmann; veröffentlicht im RZB 09/2026