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Erfolg für die Zahnärzteschaft: NRW schließt Schlupfloch

Mit einem neuen Erlass zur Konzessionierung und Überwachung von Privatkliniken hat das Land Nordrhein-Westfalen eine zentrale Forderung der Zahnärztekammer Nordrhein aufgegriffen: Künftig sollen Privatklinikkonzessionen nur noch dort möglich sein, wo tatsächlich eine stationäre medizinische Versorgung stattfindet. Reine ambulante Geschäftsmodelle – etwa spezialisierte Aligner-Behandlungen ohne stationären Behandlungsbedarf – sind ausdrücklich von der Konzessionierung ausgeschlossen.


Jahrelang hatte die Zahnärztekammer Nordrhein auf einen Missstand aufmerksam gemacht, der aus ihrer Sicht exemplarisch für die problematische Entwicklung gewerblicher Aligner- und Fernbehandlungsangebote stand: die sogenannte „DZK Deutsche Zahnklinik“ in Düsseldorf. Nun reagiert das Land NRW mit einer klaren Neuausrichtung der Konzessionspraxis für Privatkliniken – und stellt damit die Weichen für mehr Patientenschutz und eine stärkere Orientierung an medizinischen Qualitätsstandards.

Der Erlass soll künftig sicherstellen, dass Privatklinikkonzessionen tatsächlich nur noch dort erteilt werden, wo auch eine echte stationäre Versorgung angeboten wird. Nach Auffassung der Zahnärztekammer Nordrhein schafft das Land NRW damit endlich klarere Abgrenzungen zwischen stationären Einrichtungen und rein ambulanten Geschäftsmodellen. Besonders relevant ist dabei, dass spezialisierte Aligner-Behandlungen ohne stationären Behandlungsbedarf künftig ausdrücklich nicht mehr als Privatklinik eingeordnet werden sollen. Gleiches gilt für andere ambulante Versorgungsformen wie Dialysestationen. Voraussetzung für eine Konzession ist demnach künftig, dass eine Einrichtung nicht nur wirtschaftlich betrieben wird, sondern auch tatsächlich über eine stationäre medizinische Infrastruktur verfügt.

Aus Sicht der Zahnärztekammer Nordrhein ist genau diese Klarstellung von besonderer Bedeutung. Denn sie verhindert künftig Konstruktionen, bei denen eine formale Klinikkonzession genutzt wird, um rein gewerblichen Fernbehandlungsmodellen einen medizinischen Anschein zu verleihen.

 

Eine Klinik ohne stationäre Versorgung – Ausgangspunkt des Verfahrens

Die Geschichte der DZK Deutsche Zahnklinik reicht zurück bis ins Jahr 2019. Damals erteilte die Stadt Düsseldorf eine Konzession zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt. Nach Kenntnissen der Zahnärztekammer Nordrhein fand dort jedoch zu keinem Zeitpunkt ein tatsächlicher Klinikbetrieb statt. Es wurden keine Patienten stationär behandelt.
Vielmehr wurde die Einrichtung in den Folgejahren von Dr Smile beziehungsweise der dahinterstehenden Urban Technology GmbH regelmäßig als Nachweis für die Seriosität und medizinische Legitimation des eigenen Geschäftsmodells angeführt. In Behandlungsplänen, Kooperations- und Anstellungsverträgen wurde direkt oder indirekt auf die angebliche Zahnklinik Bezug genommen. Auch bei öffentlicher Kritik an den Geschäftsmodellen des Unternehmens verwies man wiederholt auf die bestehende Klinikkonzession.

Besonders kritisch bewertet die Kammer bis heute die ursprüngliche Begründung für die Konzessionserteilung. Diese basierte auf der Annahme, Aligner-Behandlungen könnten einen stationären Aufenthalt erforderlich machen. Für Kammerpräsident Dr. Ralf Hausweiler war diese Argumentation von Beginn an fachlich nicht nachvollziehbar: „Wenn eine Behandlung mit Alignern angeblich einen stationären Aufenthalt erfordert, dann möchte ich nicht wissen, welche Folge das Legen einer Füllung hätte – eine intensivstationäre Behandlung? Diese Argumentation entbehrt jeder zahnmedizinischen Grundlage.“

 

Langjähriger Einsatz der Kammer und behördliche Korrektur

Über Jahre hinweg hatte die Zahnärztekammer Nordrhein Politik, Behörden und Öffentlichkeit auf die Problematik aufmerksam gemacht. Die Kammer stellte Rechtsgutachten zur Verfügung, führte Gespräche mit Ministerien und warnte ihre Mitglieder wiederholt vor Kooperationen mit gewerblichen Aligner-Anbietern.
Im Mittelpunkt der Kritik stand insbesondere das aus Sicht der Kammer berufsrechtswidrige Fernbehandlungsmodell. Medizinische Standards würden dabei regelmäßig unterschritten – etwa durch Verlaufskontrollen mittels Smartphone-Selfies oder durch Zahnabdrücke, die Patienten eigenständig zuhause anfertigen sollten.

„Zahnheilkunde gehört ausschließlich in die Hände approbierter Zahnärztinnen und Zahnärzte“, betont Hausweiler. „Ein wackeliges Smartphonebild kann und darf nicht Grundlage für eine zahnmedizinische Behandlung sein.“
Nach mehrjährigem Verfahren reagierte schließlich auch die zuständige Ordnungsbehörde: Am 30. Oktober 2024 stellte das Düsseldorfer Ordnungsamt fest, dass die Konzession erloschen ist. Hintergrund ist die Regelung der Gewerbeordnung, wonach eine Klinikkonzession erlischt, wenn innerhalb von zwölf Monaten kein Patient stationär behandelt wurde. Nach Auffassung der Zahnärztekammer Nordrhein war die – von Beginn an zu Unrecht erhaltene – Konzession damit bereits im Dezember 2020 faktisch erloschen.

 

Politische Konsequenz: NRW-Erlass

Auf Initiative der Zahnärztekammer Nordrhein sowie der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Absprache mit den übrigen Heilberufskammern hat das Land NRW einen Erlass zur Konzessionierung von Privatkliniken erarbeitet und inzwischen veröffentlicht.

Mit dem neuen NRW-Erlass werden vergleichbare Konstruktionen künftig deutlich erschwert. Zugleich stärkt die Regelung die Zusammenarbeit zwischen Ordnungs- und Gesundheitsbehörden. Die zuständigen Ordnungsämter sollen in entsprechenden Verfahren künftig fachliche Unterstützung durch die Gesundheitsämter erhalten, damit medizinische Fragestellungen fundierter bewertet werden können.

Für die Zahnärztekammer Nordrhein ist die Veröffentlichung des Erlasses deshalb weit mehr als eine verwaltungsrechtliche Anpassung. Sie markiert einen wichtigen berufspolitischen Erfolg im Einsatz gegen die Kommerzialisierung zahnmedizinischer Behandlung und für eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung.
„Der Erlass verhindert, dass sich so ein absurdes Gebaren noch einmal wiederholen kann“, resümiert Kammerpräsident Hausweiler. „Das ist ein großer Erfolg unserer politischen Arbeit und eine gute Nachricht für unsere Patienten.“

Autoren: Verena Lehnen und Daniel Schrader; veröffentlicht im RZB 06/2026

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