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Feuerlöscher: PFAS-Verbot ab 2026

Ab Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Feuerlöscher in der EU nicht mehr verkauft oder verwendet werden. Diese Stoffe sind umweltschädlich und schwer abbaubar. Für Zahnarztpraxen bedeutet das: Schaumlöscher rechtzeitig prüfen und bei Bedarf auf PFAS-freie Alternativen umstellen. Jetzt handeln und rechtzeitig umrüsten!


Als Praxisinhaberinnen und -inhaber sind Sie für den Brandschutz in Ihrer Praxis verantwortlich. Dazu gehört auch die Ausstattung der Praxis mit einer ausreichenden Anzahl an Feuerlöschern. Aufgrund der negativen Eigenschaften von Pulverlöschern – insbesondere, dass bei der Anwendung feiner Staub die gesamte Einrichtung in Mitleidenschaft zieht – empfehlen wir in Zahnarztpraxen Schaumlöscher.

Schaumlöscher enthalten jedoch häufig sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), die die Löschwirkung verbessern. Da PFAS umweltschädlich und schwer abbaubar sind (auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“), wird ihr Einsatz in Feuerlöschern ab 2026 durch die EU eingeschränkt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit der Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöscher zu befassen.

 

Was sind PFAS – und warum sind sie problematisch?

PFAS sind eine Gruppe synthetischer Chemikalien, die in vielen Produkten eingesetzt werden – darunter auch in Feuerlöschschäumen. Sie zeichnen sich durch wasser- und fettabweisende Eigenschaften aus, was sie für bestimmte Anwendungen besonders geeignet macht – wie etwa beim Löschen von Bränden. Das Problem: PFAS sind extrem langlebig, reichern sich in der Umwelt an und stehen im Verdacht, gesundheitliche Schäden zu verursachen.

PFAS in Feuerlöschern – das bevorstehende Verbot

Die EU hat eine Verordnung erlassen, nach der der Einsatz PFAS-haltiger Feuerlöscher ab dem 10. Oktober 2026 verboten wird. Ab diesem Stichtag dürfen PFAS-haltige Feuerlöscher nicht mehr verkauft oder hergestellt werden. Unternehmen, Organisationen und Behörden müssen ihre alten Geräte bis spätestens 2026 durch PFAS-freie Alternativen ersetzen. Auch die umweltgerechte Entsorgung der alten Feuerlöscher ist verpflichtend.

Handlungsbedarf für Ihre Zahnarztpraxis

Bitte prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Feuerlöscher PFAS enthalten. Falls ja, lassen Sie diese im Rahmen der nächsten Wartung – üblicherweise alle 24 Monate vorgeschrieben – durch PFAS-freie Löscher ersetzen

 

So erkennen Sie PFAS-haltige Feuerlöscher

  1. Bezeichnung: Achten Sie auf die Bezeichnung „Schaum“ auf dem Typschild des Feuerlöschers. Verwenden Sie ausschließlich Pulverlöscher, besteht in der Regel kein Risiko, da diese meist keine PFAS enthalten.
  2. Brandklassen: Die Kombination der Brandklassen A (Feststoffe) und B (Flüssigkeiten) deutet häufig auf einen Schaumlöscher hin – dieser kann PFAS enthalten.
  3. Hinweise auf PFAS-Freiheit: Suchen Sie nach Angaben wie „fluorfrei“, „PFAS-frei“ oder „ohne fluorierte Verbindungen“.
  4. Hersteller und Prüfdienste: Bei Unsicherheiten können Ihnen Hersteller oder Wartungsdienste verlässliche Auskunft geben.

 

Entsorgung alter Feuerlöscher

Die Entsorgung PFAS-haltiger Feuerlöscher muss über spezialisierte Entsorgungsunternehmen erfolgen, die Erfahrung im Umgang mit gefährlichen Stoffen haben. In der Regel ist dies das Unternehmen, über das Sie auch Ihre Feuerlöscher bezogen haben.

Autor: Jan-Philipp Hefer, ZÄK Nordrhein

 

Kontakt

Wissenschaftlicher Dienst

02131 / 53119 209