Die Zahnärztekammer Nordrhein hat eine Vergütungsempfehlung für ZFA beschlossen. Ziel ist es, den Beruf wieder attraktiver zu machen. Die Empfehlung richtet sich nach Berufserfahrung und Qualifikation.
„Wir haben Empfehlungen erarbeitet, die Ausbildung und Berufserfahrung sowie ortsabhängige Unterschiede berücksichtigt“, erklärt Dr. Thomas Heil, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein.
Die Empfehlung zur Vergütung von Mitarbeitenden in Zahnarztpraxen zur Förderung des Berufsbildes der ZFA – so der offizielle Name – bietet sowohl Zahnärzten als auch ZFA eine transparente Orientierungshilfe zu einer angemessenen Vergütung.
Entstanden ist eine Tabelle, die Mitarbeitenden entsprechend ihrer Aus- und Fortbildung sowie ihrer Berufserfahrung eine monatliche Vergütungsempfehlung zuordnet.
Berufsjahre | Tätigkeitsgruppe I | Tätigkeitsgruppe II | Tätigkeitsgruppe III | Tätigkeitsgruppe IV | Tätigkeitsgruppe V | Tätigkeitsgruppe VI |
---|---|---|---|---|---|---|
1. – 3. | 2.080 Euro | 2.300 Euro | 2.473 Euro | 2.703 Euro | 2.875 Euro | 2.990 Euro |
4. – 6. | 2.156 Euro | 2.384 Euro | 2.563 Euro | 2.801 Euro | 2.980 Euro | 3.099 Euro |
7. – 9. | 2.261 Euro | 2.500 Euro | 2.688 Euro | 2.938 Euro | 3.125 Euro | 3.250 Euro |
10. – 12. | 2.340 Euro | 2.588 Euro | 2.782 Euro | 3.041 Euro | 3.235 Euro | 3.364 Euro |
13. – 15. | 2.413 Euro | 2.668 Euro | 2.868 Euro | 3.135 Euro | 3.335 Euro | 3.468 Euro |
16. – 18. | 2.482 Euro | 2.745 Euro | 2.951Euro | 3.225 Euro | 3.431 Euro | 3.569 Euro |
19. – 21. | 2.551 Euro | 2.822 Euro | 3.034 Euro | 3.316 Euro | 3.528 Euro | 3.669 Euro |
22. – 24. | 2.620 Euro | 2.898 Euro | 3.115 Euro | 3.405 Euro | 3.623 Euro | 3.767 Euro |
25. – 27. | 2.689 Euro | 2.975 Euro | 3.198 Euro | 3.496 Euro | 3.719 Euro | 3.868 Euro |
ab 28. | 2.743 Euro | 3.035 Euro | 3.263 Euro | 3.566 Euro | 3.794 Euro | 3.946 Euro |
Unterteilt wird die Tabelle zur Vergütung einerseits in sechs gehaltlich aufsteigende Tätigkeitsgruppen, angefangen bei ungelernten Arbeitskräften über ausgebildete ZFA bis hin zu fortgebildeten Mitarbeitenden wie Zahnmedizinische Prophylaxeassistenten/innen (ZMP), Fachwirten/innen für zahnärztliches Praxismanagement (FZP) und Dentalhygieniker/innen (DH). Andererseits wird von Berufsanfängern bis zu Mitarbeitenden mit mehr als 28-jähriger Tätigkeit zwischen zehn verschiedenen Stufen der Berufserfahrung unterschieden.
Entsprechend wird bei einer frisch ausgelernten ZFA ein Einstiegsgehalt von 2.300 Euro pro Monat empfohlen, während hingegen für eine DH mit 28 oder mehr Jahren an Berufserfahrung ein Monatsgehalt von 3.946 Euro zugeordnet wird. Die Empfehlungen zur monatlichen Vergütung beziehen sich auf eine 40-Stunden-Woche.
Tätigkeitsgruppe | Beschreibung |
---|---|
TG I | Ungelerntes Praxispersonal |
TG II | Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung |
TG III (Zuschlag: + 7,5 % zur TG II) | ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von vertiefenden und/oder speziellen Qualifizierungen im Umfang von insgesamt mindestens 200 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 200 Unterrichtsstunden anzurechnen. |
TG IV (Zuschlag: + 17,5 % zur TG II) | Zahnmedizinische Prophylaxehelfer/in Prophylaxeassistent/in (ZMP) ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 400 Unterrichtsstunden anzurechnen. |
TG V (Zuschlag: + 25 % zur TG II) | Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF), Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV), Assistent/in für zahnärztliches Praxismanagement (AZP), Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement (FZP). ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 600 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 600 Unterrichtsstunden anzurechnen. |
TG VI (Zuschlag: + 30 % zur TG II) | Dental-Hygieniker/in (DH) und u. a. Betriebswirt/in im Gesundheitswesen, Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen.ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 900 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 900 Unterrichtsstunden anzurechnen. |
Da sich Fixkosten wie beispielsweise Miethöhen in Nordrhein mitunter erheblich voneinander unterscheiden, soll es für Kreise und kreisfreie Städte mit hohen beziehungsweise sehr hohen Lebenshaltungskosten einen monatlichen Ortszuschlag geben.
Dieser basiert auf den Daten des Deutschlandatlas, der Nordrhein-Westfalen in vier Klassen anhand der durchschnittlichen Mietpreise unterteilt: 6,25 Euro, 7,75 Euro, 9,25 Euro und 10,75 Euro pro Quadratmeter mit einem Medianwert für gesamt NRW in Höhe von 7,75 Euro.
Anhand der statistischen Wohnfläche von 46 Quadratmetern ergeben sich dadurch im Median monatliche Mietkosten von 356,50 Euro (7,75 Euro pro Quadratmeter). Für die beiden Klassen über dem Median liegen die Mietkosten bei 425,50 Euro (9,25 Euro pro Quadratmeter) und 494,50 Euro (10,75 Euro pro Quadratmeter). Die jeweilige Differenz zur Medianmiete ergibt den monatlichen Ortszuschlag.
Somit wird für Kreise und kreisfreie Städte mit hohen Lebenshaltungskosten, dazu zählen der Rhein-Kreis-Neuss, die Stadt Leverkusen, der Rhein-Erft-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie der Rhein-Sieg-Kreis, ein Ortszuschlag von 69 Euro pro Monat empfohlen. Für die kreisfreien Städte mit sehr hohen Lebenshaltungskosten – Bonn, Düsseldorf und Köln – ergibt sich ein Ortszuschlag von 138 Euro pro Monat.
Weitere Gratifikationen oder leistungsbezogene Zulagen sind dagegen nicht Gegenstand der Vergütungsempfehlungen und können individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass persönliches Engagement und Leistung eines Mitarbeitenden wesentliche Faktoren in der Gehaltsgestaltung sind.
Um Entwicklungen wie die Inflation zu berücksichtigen, sollen die Vergütungsempfehlungen in der Zukunft regelmäßig an die Bedürfnisse beider Seiten angepasst werden. „Wir müssen diese Vergütungsempfehlung regelmäßig fortentwickeln“, so Dr. Heil.
Auch für Auszubildende gilt eine Vergütungsempfehlung. Der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein empfiehlt seit 1. Januar 2023 folgende Vergütung für Auszubildende: