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Vergütungsempfehlung für ZFA

Die Zahnärztekammer Nordrhein hat eine Vergütungsempfehlung für ZFA beschlossen. Ziel ist es, den Beruf wieder attraktiver zu machen. Die Empfehlung richtet sich nach Berufserfahrung und Qualifikation.


„Wir haben Empfehlungen erarbeitet, die Ausbildung und Berufserfahrung sowie ortsabhängige Unterschiede berücksichtigt“, erklärt Dr. Thomas Heil, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein.

Die Empfehlung zur Vergütung von Mitarbeitenden in Zahnarztpraxen zur Förderung des Berufsbildes der ZFA – so der offizielle Name – bietet sowohl Zahnärzten als auch ZFA eine transparente Orientierungshilfe zu einer angemessenen Vergütung.

 

Einteilung in Tätigkeitsgruppen und Berufserfahrung

Entstanden ist eine Tabelle, die Mitarbeitenden entsprechend ihrer Aus- und Fortbildung sowie ihrer Berufserfahrung eine monatliche Vergütungsempfehlung zuordnet.

 

BerufsjahreTätigkeitsgruppe ITätigkeitsgruppe IITätigkeitsgruppe IIITätigkeitsgruppe IVTätigkeitsgruppe VTätigkeitsgruppe VI
1. – 3.2.080 Euro2.300 Euro2.473 Euro2.703 Euro2.875 Euro2.990 Euro
4. – 6.2.156 Euro2.384 Euro2.563 Euro2.801 Euro2.980 Euro3.099 Euro
7. – 9.2.261 Euro2.500 Euro2.688 Euro2.938 Euro3.125 Euro3.250 Euro
10. – 12.2.340 Euro2.588 Euro2.782 Euro3.041 Euro3.235 Euro3.364 Euro
13. – 15.2.413 Euro2.668 Euro2.868 Euro3.135 Euro3.335 Euro3.468 Euro
16. – 18.2.482 Euro2.745 Euro2.951Euro3.225 Euro3.431 Euro3.569 Euro
19. – 21.2.551 Euro2.822 Euro3.034 Euro3.316 Euro3.528 Euro3.669 Euro
22. – 24.2.620 Euro2.898 Euro3.115 Euro3.405 Euro3.623 Euro3.767 Euro
25. – 27.2.689 Euro2.975 Euro3.198 Euro3.496 Euro3.719 Euro3.868 Euro
ab 28.2.743 Euro3.035 Euro3.263 Euro3.566 Euro3.794 Euro3.946 Euro

 

Unterteilt wird die Tabelle zur Vergütung einerseits in sechs gehaltlich aufsteigende Tätigkeitsgruppen, angefangen bei ungelernten Arbeitskräften über ausgebildete ZFA bis hin zu fortgebildeten Mitarbeitenden wie Zahnmedizinische Prophylaxeassistenten/innen (ZMP), Fachwirten/innen für zahnärztliches Praxismanagement (FZP) und Dentalhygieniker/innen (DH). Andererseits wird von Berufsanfängern bis zu Mitarbeitenden mit mehr als 28-jähriger Tätigkeit zwischen zehn verschiedenen Stufen der Berufserfahrung unterschieden.

Entsprechend wird bei einer frisch ausgelernten ZFA ein Einstiegsgehalt von 2.300 Euro pro Monat empfohlen, während hingegen für eine DH mit 28 oder mehr Jahren an Berufserfahrung ein Monatsgehalt von 3.946 Euro zugeordnet wird. Die Empfehlungen zur monatlichen Vergütung beziehen sich auf eine 40-Stunden-Woche.

 

Übersicht der Tätigkeitsgruppen

TätigkeitsgruppeBeschreibung
TG IUngelerntes Praxispersonal
TG IIZahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
TG III
(Zuschlag: + 7,5 % zur TG II)
ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von vertiefenden und/oder speziellen Qualifizierungen im Umfang von insgesamt mindestens 200 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 200 Unterrichtsstunden anzurechnen.
TG IV
(Zuschlag: + 17,5 % zur TG II)
Zahnmedizinische Prophylaxehelfer/in

Prophylaxeassistent/in (ZMP)

ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 400 Unterrichtsstunden anzurechnen.
TG V
(Zuschlag: + 25 % zur TG II)
Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF),

Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV),

Assistent/in für zahnärztliches Praxismanagement (AZP),

Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement (FZP).

ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 600 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 600 Unterrichtsstunden anzurechnen.
TG VI

(Zuschlag: + 30 % zur TG II)

Dental-Hygieniker/in (DH) und u. a.
Betriebswirt/in im Gesundheitswesen,
Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen.ZFA mit z. B. durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 900 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 900 Unterrichtsstunden anzurechnen.

 

Ortszuschläge für hohe Lebenshaltungskosten

Da sich Fixkosten wie beispielsweise Miethöhen in Nordrhein mitunter erheblich voneinander unterscheiden, soll es für Kreise und kreisfreie Städte mit hohen beziehungsweise sehr hohen Lebenshaltungskosten einen monatlichen Ortszuschlag geben.

Dieser basiert auf den Daten des Deutschlandatlas, der Nordrhein-Westfalen in vier Klassen anhand der durchschnittlichen Mietpreise unterteilt: 6,25 Euro, 7,75 Euro, 9,25 Euro und 10,75 Euro pro Quadratmeter mit einem Medianwert für gesamt NRW in Höhe von 7,75 Euro.

Anhand der statistischen Wohnfläche von 46 Quadratmetern ergeben sich dadurch im Median monatliche Mietkosten von 356,50 Euro (7,75 Euro pro Quadratmeter). Für die beiden Klassen über dem Median liegen die Mietkosten bei 425,50 Euro (9,25 Euro pro Quadratmeter) und 494,50 Euro (10,75 Euro pro Quadratmeter). Die jeweilige Differenz zur Medianmiete ergibt den monatlichen Ortszuschlag.

Somit wird für Kreise und kreisfreie Städte mit hohen Lebenshaltungskosten, dazu zählen der Rhein-Kreis-Neuss, die Stadt Leverkusen, der Rhein-Erft-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie der Rhein-Sieg-Kreis, ein Ortszuschlag von 69 Euro pro Monat empfohlen. Für die kreisfreien Städte mit sehr hohen Lebenshaltungskosten – Bonn, Düsseldorf und Köln – ergibt sich ein Ortszuschlag von 138 Euro pro Monat.

Weitere Gratifikationen oder leistungsbezogene Zulagen sind dagegen nicht Gegenstand der Vergütungsempfehlungen und können individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass persönliches Engagement und Leistung eines Mitarbeitenden wesentliche Faktoren in der Gehaltsgestaltung sind.

 

Regelmäßige Anpassung

Um Entwicklungen wie die Inflation zu berücksichtigen, sollen die Vergütungsempfehlungen in der Zukunft regelmäßig an die Bedürfnisse beider Seiten angepasst werden. „Wir müssen diese Vergütungsempfehlung regelmäßig fortentwickeln“, so Dr. Heil.

 

Vergütungsempfehlung für Auszubildende

Auch für Auszubildende gilt eine Vergütungsempfehlung. Der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein empfiehlt seit 1. Januar 2023 folgende Vergütung für Auszubildende:

  • im 1. Ausbildungsjahr = 950 Euro
  • im 2. Ausbildungsjahr = 1.000 Euro
  • im 3. Ausbildungsjahr = 1.100 Euro

Kontakt

Ausbildung ZFA

02131 / 53119 204

ausbildung@zaek-nr.de