Für Patienten: Leichte Sprache
Für Patienten:  Beratung & Service
Wissenswertes rund um Ihre Mundgesundheit und Informationen zur Begutachtungsstelle
Aktuelles Thema:

Patientenberatung und -beschwerden

Der Patient steht für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein im Mittelpunkt! Wenn Sie Fragen zu einer zahnärztlichen Behandlung haben, geben wir fachliche und objektive Antworten. Wir informieren zu verschiedenen Behandlungsmethoden und vermitteln auch bei Konflikten zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt.
Artikel

Patienten informieren sich heute viel stärker als früher über ihre Gesundheit. Auch wir helfen dabei. Pro Jahr können wir so bei mehr als 10.000 Anfragen von Patientinnen und Patienten eine Lösung finden.

Resultieren aus einem zahnärztlichen Behandlungsverhältnis Streitigkeiten, können sich Patienten mit ihren Anfragen und Beschwerden an die Zahnärztekammer Nordrhein wenden. Das Gutachterwesen, das Schlichtungswesen und auch die Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Zahnärztekammer Nordrhein nach § 6 Heilberufsgesetz NRW. Bei Streitigkeiten, die zwischen Zahnärzten und Patienten entstanden sind, wird die Zahnärztekammer Nordrhein vermittelnd und somit schlichtend tätig.

Eine dringende Empfehlung: Vor Einlegung einer Beschwerde kann es helfen, ein offenes Gespräch mit dem/r behandelnden Zahnarzt/Zahnärztin zu suchen, da so oftmals viele Unklarheiten unmittelbar geklärt werden können.

Treffen Sie bitte für weitere Informationen nachfolgend eine Auswahl:

Bei sonstigen Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis insbesondere über das Verhalten eines/r Zahnarztes/Zahnärztin oder Kommunikationsproblemen können Sie sich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an die Zahnärztekammer Nordrhein wenden.

 

Zahnärztekammer Nordrhein

Rechtsabteilung

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119-206

02131 / 53119-402

E-Mail schreiben

Wenn Sie einen zahnärztlichen Sachverständigen benötigen, kann Ihnen die Zahnärztekammer Nordrhein einen solchen benennen. Hierzu wird ein Verzeichnis von zahnärztlichen Gutachtern für dem Kammerbereich Nordrhein geführt. Die Auswahl der Gutachter erfolgt durch den Vorstand auf der Grundlage der von den jeweiligen Zahnärzten nachgewiesenen Qualifikation. Die Beantwortung entsprechender Anfragen erfolgt durch das Referat Gutachterwesen.

 

Zahnärztekammer Nordrhein

Gutachterwesen

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119-207

02131 / 53119-406

E-Mail schreiben

Wenn Sie einen zahnärztlichen Behandlungsfehler vermuten, können Sie sich an die Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschwerden und Anfragen von Patienten zum Notfalldienst werden von dem Referat Zahnärztlicher Notfalldienst in der Zahnärztekammer Nordrhein bearbeitet. Sie können sich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch wenden an:

 

Zahnärztekammer Nordrhein

Zahnärztlicher Notdienst

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119-215

02131 / 53119-406

E-Mail schreiben

Bei allen Fragen rund um Ihre Zähne, Ihre Behandlung oder deren Abrechnung können Sie sich telefonisch oder auch per E-Mail oder Brief an die Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein wenden.

Zahnärztekammer Nordrhein
- Patientenberatungsstelle -
Postfach 21 02 55
41428 Neuss
E-Mail: informationen-fuer-patienten(at)zaek-nr.de 

Für Patienten wurde eigens eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02131 / 53119 280. Dort werden Ihre allgemeinen Fragen rund um die zahnärztliche Behandlung – soweit möglich – von unseren zahnmedizinisch fachkundigen Mitarbeitern beantwortet.

Ergänzend dazu bieten wir Ihnen jeden 2. Mittwoch im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr ebenfalls unter der Telefonnummer 02131 / 53119 280 die Möglichkeit, mit einem Zahnarzt/ einer Zahnärztin alle medizinisch relevanten Fragen zu erörtern.

Bei Fragen zu Ihren gesetzlichen Patientenrechten - insbesondere zum Patientenrechtegesetz - können Sie sich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an die Rechtsabteilung der Zahnärztekammer Nordrhein wenden.

 

Zahnärztekammer Nordrhein

Rechtsabteilung

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119-206

02131 / 53119-402

E-Mail schreiben

 

Bitte beachten Sie, dass die Zahnärztekammer Nordrhein bei der Durchsetzung oder bei der Abwehr von Forderungen nicht behilflich sein kann. Hierzu wäre anwaltlicher Rat in Anspruch zu nehmen.

Beschwerden und Anfragen von Patienten zu zahnärztlichen Honorarforderungen sowie zum zahnärztlichen Gebührenrecht werden von dem Referat Gebührenrecht in der Zahnärztekammer Nordrhein bearbeitet. Ihr Anliegen können Sie dort schriftlich, per E-Mail oder telefonisch vorbringen. Eine pauschale Überprüfung von Honorarforderungen ist durch die Zahnärztekammer Nordrhein jedoch nicht möglich.

 

Zahnärztekammer Nordrhein

Gebührenrecht

Hammfelddamm 11

41460 Neuss

02131 / 53119-207

02131 / 53119-406

E-Mail schreiben

FAQ's
Dokumente
Infoblatt zum Datenschutz für Externe (z.B. Patienten)

Information gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO (Verarbeitung Ihrer Daten bei der Zahnärztekammer Nordrhein)
 

Behandlungen und Kosten
Service

Patientinnen und Patienten in NRW stehen im Patientenwegweiser des Patientenbeauftragten für Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Informations-, Beratungs- und Selbsthilfeangebote zur Verfügung.

Das umfangreiche Adressverzeichnis soll dazu beitragen, die Suche nach geeigneten Ansprechpartnerinnen und -partnern zu vereinfachen.

Für Patienten wurde eigens eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02131 / 53119 280. Dort werden Ihre allgemeinen Fragen rund um die zahnärztliche Behandlung – soweit möglich – von unseren zahnmedizinisch fachkundigen Mitarbeitern beantwortet.

Ergänzend dazu bieten wir Ihnen jeden 2. Mittwoch im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr ebenfalls unter der Telefonnummer 02131 /53119 280 die Möglichkeit mit einem Zahnarzt/ einer Zahnärztin alle medizinisch relevanten Fragen zu erörtern.

Kontakt
Berufsausübung

Ressort Berufsausübung der Zahnärztekammer Nordrhein

Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-208
02131 / 53119-406
E-Mail schreiben
Gebührenrecht

Referat Gebührenrecht der Zahnärztekammer Nordrhein

Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-207
02131 / 53119-406
E-Mail schreiben
Gutachterwesen

Referat Gutachterwesen der Zahnärztekammer Nordrhein

Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-217
02131 / 53119-406
E-Mail schreiben
Patientenberatungsstelle

Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein

Telefon-Hotline für Patienten montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, an jedem 2. Mittwoch im Monat auch 15.00 bis 17.00 Uhr.

Postfach 21 02 55
41428 Neuss
02131 / 53119 280
E-Mail schreiben
Rechtsabteilung

Rechtsabteilung der Zahnärztekammer Nordrhein

Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-206
02131 / 53119-402
E-Mail schreiben
Zahnärztlicher Notdienst

Referat Zahnärztlicher Notdienst der Zahnärztekammer Nordrhein

Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-215
02131 / 53119-406
E-Mail schreiben
Unsere Services für Sie auf einen Blick:
Themensuche
Finden Sie in unseren Themensammlungen Interessantes und Informatives rund um die Zahngesundheit, Ausbildung, Fortbildung und Berufsausübung:
Infocenter
Profitieren Sie von unserem Know how:
Service für Patienten

Kontakt zu den Universitätskliniken im Kammerbereich

Patientenberatung

Barrierefreie Praxen

Patientenanfragen

Anfragen und Beschwerden von Patienten an die Zahnärztekammer Nordrhein

Weitere Themen
Vermutete Behandlungsfehler

Begutachtungsstelle Behandlungsfehler

Wenn Sie einen zahnärztlichen Behandlungsfehler vermuten, können Sie sich an die Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein wenden. Auf Antrag kann eine objektive Begutachtung der zahnärztlichen Behandlung durch eine Begutachtungskommission erfolgen.
Artikel

Die Zahnärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 Heilberufsgesetz NRW die Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein errichtet.

Grundlage der Tätigkeit der Begutachtungsstelle ist die Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein.

Aufgabe der Begutachtungsstelle ist es, durch objektive Begutachtung zahnärztlichen Handelns dem durch einen Behandlungsfehler Geschädigten die Durchsetzung begründeter Ansprüche, dem Zahnarzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe und damit diesen Beteiligten eine gütliche Beilegung zu erleichtern (§ 2 Absatz 1 der Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein).

Patienten können sich schriftlich an die Begutachtungsstelle wenden, wenn sie einen Behandlungsfehler bei der zahnärztlichen Behandlung durch einen in Nordrhein ansässigen Zahnarzt vermuten.

Dabei sind bitte einzureichen:

  • ein Antrag gemäß dem Formular der Begutachtungsstelle,
  • eine Schweigepflichtentbindungserklärung für jeden beteiligten Zahnarzt gemäß dem Formular der Begutachtungsstelle.

Die Begutachtungsstelle wird tätig, wenn die zugrundeliegende Behandlung abgeschlossen ist und diese zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und darüber hinaus keine Verfahrenshindernisse gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung der Begutachtungsstelle vorliegen. Demnach wird die Begutachtungsstelle nicht tätig oder stellt ihre Tätigkeit ein, wenn z.B. bereits ein Gerichtsverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen desselben Sachverhaltes anhängig ist, wenn ein Gericht bereits rechtskräftig über das Vorliegen eines Behandlungsfehlers entschieden hat oder wenn der Streitgegenstand durch Vergleich erledigt wurde oder wenn sich aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit die Zuständigkeit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein für die Überprüfung des behaupteten Behandlungsfehlers ergibt.

Weitere Informationen können dem Merkblatt über das Begutachtungsverfahren entnommen werden.

Die Formulare für den Antrag und die Schweigepflichtentbindungserklärung sowie das Merkblatt über das Begutachtungsverfahren und die Satzung der Begutachtungsstelle sind unter dem Reiter „Dokumente“ eingestellt.

Für weitere Fragen steht die Geschäftsstelle der Begutachtungsstelle zur Verfügung:

Geschäftsstelle
Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
Telefon: +49 2131 53119 245
Telefax: +49 2131 53119 410
E-Mail: begutachtungsstelle[at]zaek-nr.de

FAQ's
Dokumente
Antrag

Antrag gemäß dem Formular der Begutachtungsstelle

Online lesen
Download Antrag
Infoblatt zum Datenschutz für Externe (z.B. Patienten)

Information gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO (Verarbeitung Ihrer Daten bei der Zahnärztekammer Nordrhein)
 

Merkblatt

Merkblatt über das Begutachtungsverfahren

Online lesen
Download Merkblatt
Satzung

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein (Stand: 2020)

DownloadSatzung
Schweigepflicht- entbindungserklärung

Schweigepflichtentbindungserklärung für jeden beteiligten Zahnarzt gemäß dem Formular der Begutachtungsstelle

Behandlungen und Kosten
Service
Kontakt
Geschäftsstelle

Geschäftsstelle Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein. Anfragen bitte nur zu diesem Thema, wenden Sie sich bei anderen Anliegen bitte an info@zaek-nr.de.

Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-245
02131 / 53119-410
E-Mail schreiben
Patienteninformation

Corona: Kann ich noch zum Zahnarzt gehen?

Die COVID-19-Pandemie führt bei Patientinnen und Patienten, die akute Zahnschmerzen oder eine Behandlung geplant haben, zu vielen Fragen.
Artikel

Viele Patientinnen und Patienten fragen sich in der aktuellen Situation: Kann ich meinen geplanten Zahnarzttermin trotz der COVID-19-Pandemie wahrnehmen? Und kann ich mich in der jetzigen Situation in den Zahnarztpraxen sicher fühlen?

Die Antwort lautet: ja! Patienten sind in der Zahnarztpraxis auch in Corona-Zeiten sicher. Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie galten in Zahnarztpraxen höchste Hygienestandards, die im Zuge der Pandemie noch einmal deutlich verschärft wurden.

Behandlungen nicht aufschieben

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Behandlungen und Kontrollen nicht unnötig aufschieben. Denn eine gesunde Mundhöhle schützt vor vielen Infektionskrankheiten – das belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien. Auch das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, ist bei einem gesunden Zahnfleisch deutlich niedriger.

„Unbehandelte Entzündungen in der Mundhöhle können Entzündungen im gesamten Körper auslösen. Das schwächt auch die Immunabwehr“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein. Die Mundhöhle kann sich dabei wie eine Eintrittspforte für Mikroorganismen wie Viren oder Bakterien in den Blutkreislauf vorgestellt werden. Ist ihre Barriere beispielsweise durch Zahnfleischentzündungen geschwächt, können Bakterien und Viren leichter in den Körper eindringen. Das begünstigt zahlreiche Erkrankungen, wie Studien aus China und Deutschland belegen. „Wer unter Parodontitis leidet, hat beispielsweise ein deutlich höheres Risiko für chronische Atemwegserkrankungen und Lungenentzündungen“, berichtet Ralf Wagner, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Doch zwei neue Studien legen nun nahe, dass eine Parodontitis auch einen Einfluss auf den Verlauf von Covid-19 hat. Eine Studie aus Leeds mit mehr als 13.000 Teilnehmern konnte kürzlich nachweisen, dass die Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu sterben, bei Erkrankten mit Parodontitis fast doppelt so groß ist im Vergleich zu Menschen mit einer gesunden Mundhöhle.

Eine Studie aus Doha deutet zudem darauf hin, dass nicht nur die Sterblichkeit, sondern auch im Allgemeinen ein schwerer Verlauf von Covid-19 durch Parodontitis begünstigt wird. Die Menge der Infizierten mit einem schweren Verlauf der Krankheit war unter den Teilnehmern mit parodontalen Erkrankungen sechsmal höher; nach Berücksichtigung anderer Risikofaktoren wie Diabetes immer noch dreimal höher. Und auch die Anzahl der Covid-19-Patienten, die auf Intensivstationen behandelt und künstlich beatmet werden mussten, war bei den Infizierten mit Parodontitis höher als bei Infizierten mit einer gesunden Mundhöhle.

Deshalb ist es wichtig, dass Patienten auch im Sinne eines Schutzes vor Covid-19 regelmäßig zum Zahnarzt gehen!

Sollten Sie sich im Vorfeld Ihres Zahnarzttermins krank fühlen, sollten Sie im Vorfeld Ihre Praxis kontaktieren. Der behandelnde Zahnarzt bzw. die behandelnde Zahnärztin wird dann mit Ihnen über die Erforderlichkeit der Behandlung entscheiden.

Wenn Sie Erkältungssymptome haben und entweder in den letzten 14 Tage in einem betroffenen Risikogebiet waren oder Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sollte zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Kontaktpersonen abgeklärt werden, ob eine COVID-19-Erkrankung bei Ihnen vorliegt. Dazu können Sie entweder Ihren Hausarzt oder die 116 117 von zu Hause aus anrufen und sich informieren.

Maskenpflicht in Zahnarztpraxen

Seit dem 25.01.2021 gilt nach neuer Corona-Verordnung in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen, somit auch in Zahnarztpraxen, eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken (OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Dies gilt gleichermaßen für die Zahnärztin/den Zahnarzt, das Praxispersonal wie auch für die Patientinnen und Patienten. Alltagsmasken, Schals, selbst hergestellte Masken u.Ä. sind nicht mehr erlaubt.

FAQ's
Dokumente
Patientenbroschüre Diabetes
Informationen für Diabetiker und Tipps für den Zahnarztbesuch
Online lesen
Zahnputzanleitung in leichter Sprache

Deutsch, (c) Special Olympics Deutschland

Zahnputzanleitung in leichter Sprache (Arab.)

Arabisch, (c) Special Olympics Deutschland

Zahnputzanleitung in leichter Sprache (Engl.)

Englisch, (c) Special Olympics Deutschland

Zahnputzanleitung in leichter Sprache (Frz.)

Französisch, (c) Special Olympics Deutschland

Zahnputzanleitung in leichter Sprache (Span.)

Spanisch, (c) Special Olympics Deutschland

Behandlungen und Kosten
Service

Die neue App "Alles sauber?" soll das Zähneputzen bei Kindern fördern. Die Kinder füttern je nach Vorliebe ein Pferd, einen Hund oder einen Hasen. Doch wie werden deren Zähne wieder sauber? Da hilft die rote Zahnbürste weiter. Die Kinder wischen mit der Bürste über den Bildschirm und nach und nach strahlen die Zähne wieder. Dann werden die Kinder aufgefordert, ihre eigenen Zähne zu putzen. Zu guter Letzt darf ein Foto der sauberen Zähne geschossen werden. Wer noch etwas Hilfe bei der Technik benötigt, bekommt wichtige Tipps der Initiative proDente, die die App auch sponsort. Die App steht kostenlos im iTunes App Store zur Verfügung: https://itunes.apple.com/de/app/alles-sauber-zahne-putzen/id642318964?mt=8

Frühkindliche Karies, oder auch Nuckelflaschenkaries, ist ein zunehmendes Problem. Zu viele Kleinkinder haben bereits stark zerstörte Zähne. Die Bundeszahnärztekammer hat daher gemeinsam mit dem Deutschen Hebammenverband einen textfreien Comic zur Zahnpflege und Mundgesundheit bei Kleinkindern herausgegeben. Der Comic richtet sich an alle jungen Eltern. Durch den sparsamen Gebrauch von Worten wird er auch von denen verstanden, die nicht gut oder gerne lesen.

Gesetzlich Versicherte erhalten einen Heil- und Kostenplan von ihrem Zahnarzt, wenn sie Zahnersatz benötigen. Das Formular und die Eintragungen sind für Laien jedoch schwer zu verstehen. Die Initiative proDente stellt daher jetzt eine interaktive Online-Erklärung zur Verfügung, die den Heil- und Kostenplan (HKP) für Patienten aufschlüsselt. Ein ergänzenden Informationsblatt zum HKP kann von Patienten kostenfrei unter 01805/55 22 55 bestellt werden.

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die EU-Quecksilberverordnung. Danach darf Dentalamalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Für die Behandlung der genannten Patientinnen und Patienten muss regelmäßig ein alternatives plastisches Füllungsmaterial gewählt werden, das dauerhaft haltbar und erprobt ist und dem Stand der Wissenschaft entspricht.

Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat zu dem Thema einen Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten erarbeitet, um Patientinnen und Patienten über die neuen Vorgaben, Ausnahmen von diesen Vorgaben und Behandlungsmöglichkeiten bei Zahnfüllungen zu informieren. Die Auflistung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche Alternativen zu Dentalamalgam in der Füllungstherapie verfügbar sind und welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen übernehmen.

Der Frage- und Antwortkatalog kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/eu-quecksilberverordnung abgerufen werden. Auch die aktualisierte KZBV-Patienteninformation „Zahnfüllungen – Was Sie als Patient wissen sollten“ ist dort zum kostenlosen Download verfügbar oder kann als gedruckte Broschüre bestellt werden.

Das Thema Hygiene geht jeden etwas an! Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine neue Informationsseite ins Leben gerufen: www.infektionsschutz.de. Diese Homepage bietet umfassende Inhalte zum Thema und ist ansprechend und interessant gestaltet. Eine hilfreiche Infoseite gerade auch für den Patienten.

Patientinnen und Patienten können sich auf einer neuen Webseite umfassend über Zahnersatz informieren. Unter www.informationen-zum-zahnersatz.de erläutert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verschiedene Formen des Zahnersatzes und informiert unter anderem zum Heil- und Kostenplan, Festzuschuss und Eigenanteil.

Patientinnen und Patienten in NRW stehen im Patientenwegweiser des Patientenbeauftragten für Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Informations-, Beratungs- und Selbsthilfeangebote zur Verfügung.

Das umfangreiche Adressverzeichnis soll dazu beitragen, die Suche nach geeigneten Ansprechpartnerinnen und -partnern zu vereinfachen.

Die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V. (DG PARO) hat zusammen mit der Universität Greifswald einen Selbsttest entwickelt und validiert, mit dem Sie Ihr eigenes Risiko für das Vorliegen einer Parodontitis einfach einschätzen können.

Zum Test

Für Patienten wurde eigens eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02131 / 53119 280. Dort werden Ihre allgemeinen Fragen rund um die zahnärztliche Behandlung – soweit möglich – von unseren zahnmedizinisch fachkundigen Mitarbeitern beantwortet.

Ergänzend dazu bieten wir Ihnen jeden 2. Mittwoch im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr ebenfalls unter der Telefonnummer 02131 /53119 280 die Möglichkeit mit einem Zahnarzt/ einer Zahnärztin alle medizinisch relevanten Fragen zu erörtern.

Das Bilderbuch „Zahnbande“ begeistert schon seit Herbst 2016 Kinder und Erwachsene. Jetzt kommen Abenteuer, Spiele und spannende Infos über gesunde Zähne mit allen Mitgliedern der Zahnbande auch ins Internet. Auf „zahnbande.de“ präsentiert die Initiative proDente für 5- bis 12-Jährige kleine Geschichten, Filme, Spiele, Animationen und Ausmalbilder.

Natürlich geht es um Zähne und was die Beißerchen so alles leisten. Also Essen, Trinken und beim Sprechen helfen. Auch Zähneputzen und der Besuch beim Zahnarzt dürfen nicht fehlen. Doch wichtiger als Belehrungen sind Geschichten und Figuren, die Kinder und deren Phantasie ansprechen. Auch ein Menüpunkt mit Spielen, Geschichten und Ausmalbildern darf nicht fehlen. Und wie herrlich schrill ein Bohrer klingt hören die Kids auch.

www.zahnbande.de

Kontakt
Service der ZÄK Nordrhein

Patienteninformationen

Als Service für die Patientinnen und Patienten in Nordrhein erstellen Zahnärztinnen und Zahnärzte im Auftrag der Zahnärztekammer Nordrhein Patienteninformationen zu verschiedenen zahnmedizinischen Themen. Diese werden in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft.
Artikel

Die Patienteninformationen sind thematisch gebündelt und neben anderen Informationen für die Patientinnen und Patienten in Nordrhein auf der Webseite der Zahnärztekammer Nordrhein zu finden. Einige Texte wurden auch in leichter Sprache geschrieben und können so auch von Menschen mit eingeschränkter Sprachkompetenz gelesen und verstanden werden.

Übersicht der Patienteninformationen

Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf

Karies & Parodontitis

Mundhygiene & Zahnpflege

Prophylaxe & Vorsorge

Rund um die Zahnbehandlung

Wissenswertes & Tipps

Zahnersatz

Zahngesunde Ernährung

FAQ's
Dokumente
Patientenbroschüre Diabetes
Informationen für Diabetiker und Tipps für den Zahnarztbesuch
Online lesen
Zahnputzanleitung in leichter Sprache

Deutsch, (c) Special Olympics Deutschland

Zahnputzanleitung in leichter Sprache (Arab.)

Arabisch, (c) Special Olympics Deutschland

Zahnputzanleitung in leichter Sprache (Engl.)

Englisch, (c) Special Olympics Deutschland

Zahnputzanleitung in leichter Sprache (Frz.)

Französisch, (c) Special Olympics Deutschland

Zahnputzanleitung in leichter Sprache (Span.)

Spanisch, (c) Special Olympics Deutschland

Behandlungen und Kosten
Service

Die neue App "Alles sauber?" soll das Zähneputzen bei Kindern fördern. Die Kinder füttern je nach Vorliebe ein Pferd, einen Hund oder einen Hasen. Doch wie werden deren Zähne wieder sauber? Da hilft die rote Zahnbürste weiter. Die Kinder wischen mit der Bürste über den Bildschirm und nach und nach strahlen die Zähne wieder. Dann werden die Kinder aufgefordert, ihre eigenen Zähne zu putzen. Zu guter Letzt darf ein Foto der sauberen Zähne geschossen werden. Wer noch etwas Hilfe bei der Technik benötigt, bekommt wichtige Tipps der Initiative proDente, die die App auch sponsort. Die App steht kostenlos im iTunes App Store zur Verfügung: https://itunes.apple.com/de/app/alles-sauber-zahne-putzen/id642318964?mt=8

Frühkindliche Karies, oder auch Nuckelflaschenkaries, ist ein zunehmendes Problem. Zu viele Kleinkinder haben bereits stark zerstörte Zähne. Die Bundeszahnärztekammer hat daher gemeinsam mit dem Deutschen Hebammenverband einen textfreien Comic zur Zahnpflege und Mundgesundheit bei Kleinkindern herausgegeben. Der Comic richtet sich an alle jungen Eltern. Durch den sparsamen Gebrauch von Worten wird er auch von denen verstanden, die nicht gut oder gerne lesen.

Gesetzlich Versicherte erhalten einen Heil- und Kostenplan von ihrem Zahnarzt, wenn sie Zahnersatz benötigen. Das Formular und die Eintragungen sind für Laien jedoch schwer zu verstehen. Die Initiative proDente stellt daher jetzt eine interaktive Online-Erklärung zur Verfügung, die den Heil- und Kostenplan (HKP) für Patienten aufschlüsselt. Ein ergänzenden Informationsblatt zum HKP kann von Patienten kostenfrei unter 01805/55 22 55 bestellt werden.

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die EU-Quecksilberverordnung. Danach darf Dentalamalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Für die Behandlung der genannten Patientinnen und Patienten muss regelmäßig ein alternatives plastisches Füllungsmaterial gewählt werden, das dauerhaft haltbar und erprobt ist und dem Stand der Wissenschaft entspricht.

Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat zu dem Thema einen Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten erarbeitet, um Patientinnen und Patienten über die neuen Vorgaben, Ausnahmen von diesen Vorgaben und Behandlungsmöglichkeiten bei Zahnfüllungen zu informieren. Die Auflistung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche Alternativen zu Dentalamalgam in der Füllungstherapie verfügbar sind und welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen übernehmen.

Der Frage- und Antwortkatalog kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/eu-quecksilberverordnung abgerufen werden. Auch die aktualisierte KZBV-Patienteninformation „Zahnfüllungen – Was Sie als Patient wissen sollten“ ist dort zum kostenlosen Download verfügbar oder kann als gedruckte Broschüre bestellt werden.

Das Thema Hygiene geht jeden etwas an! Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine neue Informationsseite ins Leben gerufen: www.infektionsschutz.de. Diese Homepage bietet umfassende Inhalte zum Thema und ist ansprechend und interessant gestaltet. Eine hilfreiche Infoseite gerade auch für den Patienten.

Patientinnen und Patienten können sich auf einer neuen Webseite umfassend über Zahnersatz informieren. Unter www.informationen-zum-zahnersatz.de erläutert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verschiedene Formen des Zahnersatzes und informiert unter anderem zum Heil- und Kostenplan, Festzuschuss und Eigenanteil.

Patientinnen und Patienten in NRW stehen im Patientenwegweiser des Patientenbeauftragten für Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Informations-, Beratungs- und Selbsthilfeangebote zur Verfügung.

Das umfangreiche Adressverzeichnis soll dazu beitragen, die Suche nach geeigneten Ansprechpartnerinnen und -partnern zu vereinfachen.

Die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V. (DG PARO) hat zusammen mit der Universität Greifswald einen Selbsttest entwickelt und validiert, mit dem Sie Ihr eigenes Risiko für das Vorliegen einer Parodontitis einfach einschätzen können.

Zum Test

Für Patienten wurde eigens eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02131 / 53119 280. Dort werden Ihre allgemeinen Fragen rund um die zahnärztliche Behandlung – soweit möglich – von unseren zahnmedizinisch fachkundigen Mitarbeitern beantwortet.

Ergänzend dazu bieten wir Ihnen jeden 2. Mittwoch im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr ebenfalls unter der Telefonnummer 02131 /53119 280 die Möglichkeit mit einem Zahnarzt/ einer Zahnärztin alle medizinisch relevanten Fragen zu erörtern.

Das Bilderbuch „Zahnbande“ begeistert schon seit Herbst 2016 Kinder und Erwachsene. Jetzt kommen Abenteuer, Spiele und spannende Infos über gesunde Zähne mit allen Mitgliedern der Zahnbande auch ins Internet. Auf „zahnbande.de“ präsentiert die Initiative proDente für 5- bis 12-Jährige kleine Geschichten, Filme, Spiele, Animationen und Ausmalbilder.

Natürlich geht es um Zähne und was die Beißerchen so alles leisten. Also Essen, Trinken und beim Sprechen helfen. Auch Zähneputzen und der Besuch beim Zahnarzt dürfen nicht fehlen. Doch wichtiger als Belehrungen sind Geschichten und Figuren, die Kinder und deren Phantasie ansprechen. Auch ein Menüpunkt mit Spielen, Geschichten und Ausmalbildern darf nicht fehlen. Und wie herrlich schrill ein Bohrer klingt hören die Kids auch.

www.zahnbande.de

Kontakt
Hilfe im Notfall

Zahnärztlicher Notdienst

Wenn außerhalb der Praxisöffnungszeiten dringende zahnmedizinische Hilfe vonnöten ist, dann hilft der zahnärztliche Notdienst. Über eine Telefonansage oder im Internet können Patienten die nächstgelegene notdiensthabende Zahnarztpraxis finden.
Artikel

Die zentrale Rufnummer für den Notdienst der nordrheinischen Zahnärzte lautet:

01805 / 98 67 00 (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Bitte beachten Sie, dass die notdiensthabenden Praxen, vor allem während der Abend- und Nachtstunden, nicht durchgängig personell besetzt sind. Nehmen Sie daher immer zunächst telefonisch mit dem jeweiligen zahnärztlichen Notdiensthabenden unter der angesagten Rufnummer Kontakt auf.

Um eine notdiensthabende Praxis in Ihrer Nähe zu finden, können Sie auch die Online-Notdienstsuche der Zahnärztekammer Nordrhein nutzen.

 

Neu: Der zahnärztliche Notdienst kann in Nordrhein auch per App gefunden werden!

DEMedic ist eine App für Patienten, die über den aktuellen zahnärztlichen Notdienst sowie den Apothekennotdienst informiert. Patienten erhalten mit einem Klick Echtzeitinformationen über den jeweiligen Notdienst als Liste oder in einer Kartenansicht.

Darüber hinaus berechnet die App die kürzeste Route zum Notdienst leistenden Zahnarzt oder zur Notdienst-Apotheke und weist dem Patienten durch eine integrierte Navigation den Weg per PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

DEMedic wurde von Accentive Heidelberg aus Bruchsal (Baden) in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Nordrhein und der Apothekerkammer Nordrhein entwickelt.

 

 

FAQ's
Dokumente
Behandlungen und Kosten
Service

Die Zahnärztekammer Nordrhein und die KZV Nordrhein sind bemüht, Ihnen bei der Notdienstsuche den bestmöglichen Service zu bieten. 

Haben Sie ein technisches Problem bei der Notdienstsuche? Dann können Sie uns dies unter info@zaek-nr.de mitteilen. Bitte geben Sie dabei an, um welche Fehlfunktion es sich handelt (Internetsuche oder telefonische Auskunft). Damit wir das Problem so schnell wie möglich lösen können, benötigen wir außerdem möglichst viele der folgenden Informationen:

  • Datum und Zeitpunkt der Suchanfrage
  • Ort oder Postleitzahl, nach der Sie gesucht haben
  • Betriebssystem des Computers und verwendeter Browser (Name(n) und Versionsangabe(n))
  • bei Telefon: von welchem Apparat aus wurde telefoniert (Festnetz/Vorwahl bzw. Handy/Netz oder Telefonzelle/Ort)?

Die App DEMedic informiert über den aktuellen zahnärztlichen Notdienst sowie den Apothekennotdienst. Patienten erhalten mit einem Klick Echtzeitinformationen über den jeweiligen Notdienst als Liste oder in einer Kartenansicht.

Darüber hinaus berechnet die App die kürzeste Route zum Notdienst leistenden Zahnarzt oder zur Notdienst-Apotheke und weist dem Patienten durch eine integrierte Navigation den Weg per PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

DEMedic wurde von Accentive Heidelberg aus Bruchsal (Baden) in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Nordrhein und der Apothekerkammer Nordrhein entwickelt.

DEMedic für iOS

DEMedic für Android

Die Online-Notdienstsuche der ZÄK Nordrhein finden Sie unter:

https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/#notdienst

Bitte beachten Sie, dass die notdiensthabenden Praxen, vor allem während der Abend- und Nachtstunden, nicht durchgängig personell besetzt sind. Nehmen Sie daher immer zunächst telefonisch mit dem jeweiligen zahnärztlichen Notdiensthabenden unter der angesagten Rufnummer Kontakt auf.

Der Aufkleber mit dem QR-Code zum zahnärztlichen Notdienst in Nordrhein ist für Patienten mit Smartphone gedacht, die bei akuten Notfällen vor einer verschlossenen Praxis stehen, weil ihnen Informationen zu den Öffnungszeiten oder den notdiensthabenden Praxen fehlen.

Die Patienten können den am Praxisschild, Fenster oder der Eingangstür angebrachten QR-Code mit dem Smartphone abscannen. Sie werden bei einer bestehenden Verbindung mit dem mobilen Internet dann sofort zur Notdienstsuche auf der Webseite der Zahnärztekammer Nordrhein weitergeleitet. Diese Notdienstsuche ist für mobile Browser optimiert.

Mitglieder der ZÄK Nordrhein können den transparenten Aufkleber mit dem QR-Code zum zahnärztlichen Notdienst kostenfrei bestellen. Schicken Sie dazu einfach eine E-Mail inklusive Praxisadresse an homepage@zaek-nr.de.

 

Die zentrale Rufnummer für den Notdienst der nordrheinischen Zahnärzte lautet:

01805 / 98 67 00 (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Bitte beachten Sie, dass die notdiensthabenden Praxen, vor allem während der Abend- und Nachtstunden, nicht durchgängig personell besetzt sind. Nehmen Sie daher immer zunächst telefonisch mit dem jeweiligen zahnärztlichen Notdiensthabenden unter der angesagten Rufnummer Kontakt auf.

Kontakt
Zahnärztlicher Notdienst

Zentrale Rufnummer für den Notdienst der nordrheinischen Zahnärzte

*(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

01805 / 98 67 00*
E-Mail schreiben