Patientenberatung und -beschwerden

Patienten informieren sich heute viel stärker als früher über ihre Gesundheit. Auch wir helfen dabei. Pro Jahr können wir so bei mehr als 10.000 Anfragen von Patientinnen und Patienten eine Lösung finden.
Resultieren aus einem zahnärztlichen Behandlungsverhältnis Streitigkeiten, können sich Patienten mit ihren Anfragen und Beschwerden an die Zahnärztekammer Nordrhein wenden. Das Gutachterwesen, das Schlichtungswesen und auch die Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Zahnärztekammer Nordrhein nach § 6 Heilberufsgesetz NRW. Bei Streitigkeiten, die zwischen Zahnärzten und Patienten entstanden sind, wird die Zahnärztekammer Nordrhein vermittelnd und somit schlichtend tätig.
Eine dringende Empfehlung: Vor Einlegung einer Beschwerde kann es helfen, ein offenes Gespräch mit dem/r behandelnden Zahnarzt/Zahnärztin zu suchen, da so oftmals viele Unklarheiten unmittelbar geklärt werden können.
Treffen Sie bitte für weitere Informationen nachfolgend eine Auswahl:
Bei sonstigen Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis insbesondere über das Verhalten eines/r Zahnarztes/Zahnärztin oder Kommunikationsproblemen können Sie sich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an die Zahnärztekammer Nordrhein wenden.
Zahnärztekammer Nordrhein
Rechtsabteilung
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-206
02131 / 53119-402
Wenn Sie einen zahnärztlichen Sachverständigen benötigen, kann Ihnen die Zahnärztekammer Nordrhein einen solchen benennen. Hierzu wird ein Verzeichnis von zahnärztlichen Gutachtern für dem Kammerbereich Nordrhein geführt. Die Auswahl der Gutachter erfolgt durch den Vorstand auf der Grundlage der von den jeweiligen Zahnärzten nachgewiesenen Qualifikation. Die Beantwortung entsprechender Anfragen erfolgt durch das Referat Gutachterwesen.
Zahnärztekammer Nordrhein
Gutachterwesen
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-207
02131 / 53119-406
Wenn Sie einen zahnärztlichen Behandlungsfehler vermuten, können Sie sich an die Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beschwerden und Anfragen von Patienten zum Notfalldienst werden von dem Referat Zahnärztlicher Notfalldienst in der Zahnärztekammer Nordrhein bearbeitet. Sie können sich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch wenden an:
Zahnärztekammer Nordrhein
Zahnärztlicher Notdienst
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-215
02131 / 53119-406
Bei allen Fragen rund um Ihre Zähne, Ihre Behandlung oder deren Abrechnung können Sie sich telefonisch oder auch per E-Mail oder Brief an die Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein wenden.
Zahnärztekammer Nordrhein
- Patientenberatungsstelle -
Postfach 21 02 55
41428 Neuss
E-Mail: informationen-fuer-patienten(at)zaek-nr.de
Für Patienten wurde eigens eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02131 / 53119 280. Dort werden Ihre allgemeinen Fragen rund um die zahnärztliche Behandlung – soweit möglich – von unseren zahnmedizinisch fachkundigen Mitarbeitern beantwortet.
Ergänzend dazu bieten wir Ihnen jeden 2. Mittwoch im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr ebenfalls unter der Telefonnummer 02131 / 53119 280 die Möglichkeit, mit einem Zahnarzt/ einer Zahnärztin alle medizinisch relevanten Fragen zu erörtern.
Bei Fragen zu Ihren gesetzlichen Patientenrechten - insbesondere zum Patientenrechtegesetz - können Sie sich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an die Rechtsabteilung der Zahnärztekammer Nordrhein wenden.
Zahnärztekammer Nordrhein
Rechtsabteilung
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-206
02131 / 53119-402
Bitte beachten Sie, dass die Zahnärztekammer Nordrhein bei der Durchsetzung oder bei der Abwehr von Forderungen nicht behilflich sein kann. Hierzu wäre anwaltlicher Rat in Anspruch zu nehmen.
Beschwerden und Anfragen von Patienten zu zahnärztlichen Honorarforderungen sowie zum zahnärztlichen Gebührenrecht werden von dem Referat Gebührenrecht in der Zahnärztekammer Nordrhein bearbeitet. Ihr Anliegen können Sie dort schriftlich, per E-Mail oder telefonisch vorbringen. Eine pauschale Überprüfung von Honorarforderungen ist durch die Zahnärztekammer Nordrhein jedoch nicht möglich.
Zahnärztekammer Nordrhein
Gebührenrecht
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
02131 / 53119-207
02131 / 53119-406

Information gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO (Verarbeitung Ihrer Daten bei der Zahnärztekammer Nordrhein)
Patientinnen und Patienten in NRW stehen im Patientenwegweiser des Patientenbeauftragten für Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Informations-, Beratungs- und Selbsthilfeangebote zur Verfügung.
Das umfangreiche Adressverzeichnis soll dazu beitragen, die Suche nach geeigneten Ansprechpartnerinnen und -partnern zu vereinfachen.
Für Patienten wurde eigens eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02131 / 53119 280. Dort werden Ihre allgemeinen Fragen rund um die zahnärztliche Behandlung – soweit möglich – von unseren zahnmedizinisch fachkundigen Mitarbeitern beantwortet.
Ergänzend dazu bieten wir Ihnen jeden 2. Mittwoch im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr ebenfalls unter der Telefonnummer 02131 /53119 280 die Möglichkeit mit einem Zahnarzt/ einer Zahnärztin alle medizinisch relevanten Fragen zu erörtern.
Ressort Berufsausübung der Zahnärztekammer Nordrhein
Referat Gebührenrecht der Zahnärztekammer Nordrhein
Referat Gutachterwesen der Zahnärztekammer Nordrhein
Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein
Telefon-Hotline für Patienten montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, an jedem 2. Mittwoch im Monat auch 15.00 bis 17.00 Uhr.
Rechtsabteilung der Zahnärztekammer Nordrhein
Referat Zahnärztlicher Notdienst der Zahnärztekammer Nordrhein