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Für die Praxis:  Fortbildung
Seminare und Fortbildungskurse für Zahnmediziner und Praxismitarbeiter - Karl-Häupl-Institut -
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Fit for Future

Im September 2021 startet das postgraduale Fortbildungsprogramm Fit for Future für Vorbereitungsassistenten.
Artikel

Fit for Future ist das berufsbegleitende Coachingprogramm von Zahnärztekammer und KZV Nordrhein für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Durch zahlreiche Behandlungsassistenzen legen Sie als Berufseinsteiger/-in eine rasante Lernkurve hin. Doch schnell wird Ihnen klar, dass neben den zahnärztlichen Fertigkeiten in den Praxen einiges mehr gefordert wird: BEMA-Abrechnungen, digitale Praxisverwaltung und Qualitätsmanagement sind nur einige Themen, die im Studium kaum berücksichtigt werden konnten. Hier wird die Lücke zwischen Studium und Berufspraxis deutlich. Das Fortbildungsprogramm Fit for Future schafft die Brücke.

Neun E-Learning-Seminare und fünf Präsenzkurse vermitteln Ihnen über zwei Jahre kompakt und strukturiert alle praxisrelevanten Themen, um nach dem Studium beruflich durchzustarten.

Die E-Learning-Seminare finden auf der Online-Lernplattform ILIAS statt. Sie erhalten hierfür einen persönlichen Zugang. Die Präsenzveranstaltungen finden im Karl-Häupl-Institut der Zahnärztekammer Nordrhein in Neuss statt.

Nach zwei Jahren haben Sie sich nicht nur zahnmedizinisch-fachlich weiterentwickelt, sondern beherrschen auch die administrativen Aufgaben. Und für diejenigen, die von der Selbständigkeit träumen, gibt Fit for Future einen ersten Ausblick, worauf bei der Praxisgründung zu achten ist.

Fit for Future – das Coachingprogramm, um nach dem Studium beruflich durchzustarten!

 

Programminhalte

 

Fit in Zahnmedizin

  • Zahnmedizin trifft Medizin / Dr. Gerd Appel, Online-Kurs
  • Komplexe Patientenfälle: Entscheidungs-, Planungs- und Komplikationstraining / Dr. Igmar Nick, Online-Kurs
  • Simulatives Notfalltraining / Kalle Heitkötter, Präsenz-Kurs
  • Alterszahnheilkunde Präventionsschulung / Dr. Elmar Ludwig, Online-Kurs
  • KFO-Reloaded / Prof. Michael Wolf, Online-Kurs

 

Fit in Betriebswirtschaft und Abrechnung

  • Aufgaben der KZV / Lothar Marquardt, Andreas Kruschwitz, Dr. Ralf Wagner, Präsenzkurs
  • Abrechnung und Wirtscha­tlichkeitsprüfung für Kons.-Chir., PAR und KB / Lothar Marquardt, Andreas Kruschwitz,
    Dr. Ralf Wagner, Präsenzkurs
  • Zahnersatz – die Festzuschüsse / Lothar Marquardt, Andreas Kruschwitz, Dr. Ralf Wagner, Präsenzkurs
  • GOZ-Abrechnung / Dr. Ursula Stegemann, Online-Kurs

 

Fit in Praxisführung

  • ZQMS: Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Arbeitsrecht / Silke Lehmann-Binder, Martin Dennis Boost, Online-Kurs
  • ZQMS: Patientenkommunikation, Teamkommunikation, Personalakquise / Stefanie Kurzschenkel, Online-Kurs
  • Digitale Praxisverwaltung / Jörg Rath, Online-Kurs
  • Praxissof­twaresysteme / verschiedene Hersteller
  • Hygiene in der Zahnarztpraxis / Dr. Ralf Hausweiler, Dr. Thomas Heil, Präsenzkurs

 

Fit for Future: Ausblick Existenzgründung

  • Existenzgründung Finanzbuchhaltung & Risikomanagement / Wolfgang Effertz, Detlev Westerfeld, Jens Runke, Online-Kurs

 

Teilnahmevoraussetzungen und Kosten

Teilnehmen können Berufseinsteiger/-innen, die ihre Vorbereitungszeit bereits begonnen haben oder diese in Kürze starten. Sie müssen in einer zahnärztlichen Praxis angestellt und im Besitz einer gültigen Approbation sein. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Vorbereitungszeit bereits abgeschlossen haben, sind ebenfalls willkommen.*

Termin
Der Einstieg ist jederzeit möglich.

Kosten
1.026 Euro bei Einmalzahlung (inkl. 10% Rabatt)
1.140 Euro bei Ratenzahlung (8 Raten à 142,50 Euro)

*Die Anmeldung für Fit for Future erfolgt für die gesamte Veranstaltungsreihe. Buchung von Einzelkursen oder Kündigung während der Laufzeit des Programms ist nicht möglich. Keine Rückerstattung / kein Entfallen der Zahlungspflicht für nicht besuchte Teile des Programms. Teilnahmeberechtigt sind angestellte Zahnärzte und Zahnärztinnen im Sinne des § 32b Abs. 1 Satz 1 Zahnärzte-ZV sowie zahnärztliche Vorbereitungsassistenten und Vorbereitungsassistentinnen, die sich in der Vorbereitungszeit befinden oder diese in Kürze beginnen. Sie müssen im Besitz einer gültigen Approbation gemäß § 1 Abs. 1 ZHG sein. Die Teilnahme an dem Programm ersetzt nicht die nach § 3 Abs. 2b Zahnärzte-ZV erforderliche Ableistung der zweijährigen Vorbereitungszeit. Ebenso kann die Teilnahme an dem Programm auch nicht zeitweise auf die Vorbereitungszeit angerechnet werden. Es gelten die AGB des KHI der Zahnärztekammer Nordrhein.

 

Anmeldung

Wenn Sie Interesse an Fit for Future haben, können Sie sich mit diesem Formular anmelden. Wir freuen uns auf Sie!

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Weitere Themen
Aufstiegsfortbildung für ZFA

Die Offene Baustein Fortbildung (OBF)

Das bewährte System der „Offenen Baustein Fortbildung“ (OBF) führt zu Teilqualifikation bzw. zu den Berufsbezeichnungen „Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in“ (ZMP), „Zahnmedizinische/r Fachassistent/in“ (ZMF) und "Dentalhygieniker/in (DH)".
Artikel

Der 6. Lehrgang zur/zum Dentalhygieniker/in (DH) startet am 8. März 2023. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie über obf@zaek-nr.de oder 02131 / 53119-205.


Allgemeine Informationen zur Fortbildung finden Sie in diesem Artikel, bei Rückfragen können Sie sich gerne an unsere MitarbeiterInnen unter obf@zaek-nr.de oder 02131 / 53119-205 wenden.

Die folgenden Berufs­bezeichnungen werden über die Absolvierung verschiedener Bausteine im Rahmen der „OBF“ erlangt:

  • Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP)
  • Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF)
  • Dentalhygieniker/in (DH)

Zudem ist das Erreichen von Teilqualifikationen möglich.

Um den ständig wachsenden Anforderungen in einer Zahnarztpraxis gerecht zu werden, sind Inhalte und Struktur der Bausteine im Laufe der Jahre immer wieder aktualisiert und den jeweiligen Erfordernissen angepasst worden.

Um Ihnen nun auch bei der Zahnärztekammer Nordrhein die „Erstürmung des Gipfels“ zu ermöglichen, nämlich die momentan höchste Qualifikation in Ihrem Beruf - hinsichtlich der Übernahme delegierbarer zahnärztlicher Leistungen und in Bezug auf die wissenschaftliche Ausbildung – haben wir seit 2016 auch die Fortbildung zur Dentalhygienikerin/zum Dentalhygieniker als weitere Bausteine in die Struktur der „OBF“ integriert. Ein Großteil der zu vermittelnden Inhalte wird wieder im Karl-Häupl-Institut der Zahnärztekammer Nordrhein stattfinden. Ein weiterer Teil – vor allem hinsichtlich der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Patientenbehandlung – wird an verschiedenen nordrheinischen Universitäten durchgeführt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der DH-Fortbildung ist die Qualifikation „ZMP“ oder „ZMF“.

Interessentinnen, die eine dieser Qualifikationen bei der Zahnärztekammer Nordrhein erlangt haben, werden ohne Eingangsprüfung zur DH-Fortbildung zugelassen. Bei Absolventinnen von entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen anderer Anbieter erfolgt zunächst die Prüfung, ob die erforderlichen Voraussetzungen gleichwertig sind.

Die OBF-Grafik verdeutlicht Umfang, Kurs-Struktur, Prüfungsprocedere und Kosten der Offenen Baustein Fortbildung: OBF-Grafik

Mit der sogenannten „Interessensbekundung“ können Sie sich für die von Ihnen gewünschten Bausteine vormerken lassen. Sie erhalten daraufhin detaillierte Informationen und entsprechende Terminmitteilungen.

Bildungsscheck

  • Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro.
  • Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben.
  • Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Online-Seminare) und E-Learning gefördert. Einzelpersonen können einen Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Weiterbildungsberatung des Landes NRW.

Aufstiegs-BAföG

Für die Qualifikation „Zahnmedizinische/r Fachassistent/in“ und „Dentalhygieniker/in" greift das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Aufstiegs-BAföG" -. Es begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

"Aufstiegs-BAföG" - AFBG

Tel: 0221-147-4980

E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de

telefonische Sprechzeiten: 8:30 - 11:30 Uhr (Mo - Di) und 8:30 - 15:30 Uhr (Do)

Webseite Aufstiegs-BAföG

FAQ's
Je nach Verfügbarkeit der Kursreferenten bzw. entsprechender Räumlichkeiten, finden die Kurse an Wochentagen oder an Wochenenden statt. Die Kurstermine werden rechtzeitig mitgeteilt.
Nein, Sie erhalten nach Absolvierung aller für die ZMP-, ZMF- bzw. DH-Qualifikation erforderlichen Bausteine automatisch die entsprechende Urkunde.
Ja, es besteht die Möglichkeit, einen Bildungsscheck bzw. einen Prämiengutschein zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Fördermaßnahme, bei der ein Zuschuss von z.Z. bis zu 500,00 Euro auf die Kurs- und Prüfgebühren gewährt wird. Ein entsprechender Antrag sollte möglichst zeitnah vor Beginn der Fortbildung gestellt werden Für die DH-Bausteine besteht die Möglichkeit der Förderung über das Meister-Bafög. Hier erfahren Sie alles Wichtige beim "Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung".
Grundsätzlich ist das möglich. Ausnahmen sind die Bausteine 5 a) und 5 b), die nur in Verbindung mit Baustein 4 absolviert werden können sowie die Bausteine 13 bis 16, die nur mit der Qualifikation ZMP bzw. ZMF zu buchen sind und zur Qualifikation DH führen. Jeder Baustein führt nach erfolgreicher Absolvierung zu einer Teilqualifikation.
Nein, die "OBF" kann direkt nach abgeschlossener Berufsausbildung zur ZFA begonnen werden.
Ein Einstieg in die "OBF" ist bedingt durch das modulare System jederzeit möglich.
Die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der "OBF" finden z.Z. zwei Mal im Jahr statt (Mai und November). Es ist zukünftig ein weiterer Prüfungstermin angedacht. Zu diesen Terminen werden alle Bausteine geprüft, die bis zu dem jeweiligen Prüfungszeitpunkt abgeschlossen sind.
Sie erhalten rechtzeitig einen schriftlichen Bescheid über die Einreichtermine der jeweiligen Arbeitsproben. Die Arbeitsproben können nur zu diesen von der Zahnärztekammer Nordrhein festgelegten Terminen eingereicht werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der "OBF" ist
  • die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA), vormals Zahnarzthelferin,
  • der Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18 a RöV vom 30.04.2003
  • sowie der Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden
Sobald uns Ihre Interessensbekundung vorliegt, merken wir Sie für die gewünschten Bausteine vor und Sie erhalten zeitnah von uns entsprechende Terminmitteilungen. Diese Mitteilungen enthalten die Termine des entsprechenden Bausteins, ein Anmelde- sowie ein Absageformular. Letzteres für den Fall, dass Sie den Kurstermin nicht wahrnehmen können und sich für den Folgetermin vormerken lassen möchten.
Der erste Schritt ist das Ausfüllen der Interessensbekundung, die Sie als PDF-Formular auf unserer Homepage herunterladen können oder auf Wunsch zugeschickt bekommen. In diesem Formular kreuzen Sie an, welche Bausteine Sie absolvieren möchten.
ZMP/ZMF ca. anderthalb bis zwei Jahre, darauf aufbauend die DH ebenfalls anderthalb bis 2 Jahre
Diese Praktika können Sie in der Praxis absolvieren, in der Sie tätig sind. Sie erhalten von uns Testathefte, in denen verschiedene Tätigkeiten aufgeführt sind, die Sie in der Praxis zu erbringen haben und die von Ihrem Arbeitgeber durch entsprechende Unterschriften zu testieren bzw. zu bestätigen sind.
Dokumente
Bausteinkurse der OBF

Übersicht über die Kurse, Kursstunden und -gebühren

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen im Rahmen der Offenen Baustein Fortbildung (OBF)

Stand: November 2015

Fortbildungsordnung der Offenen Baustein Fortbildung (OBF)

Stand: November 2015

Grafik OBF

Übersicht über die Qualifikationen im Rahmen der OBF

Download Grafik OBF
Interessensbekundung OBF
Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen

Stand: März 2009

Behandlungen und Kosten
Service
Kontakt
Aufstiegsfortbildung für ZFA

Fachwirt/in für Zahnärztliches Praxismanagement (FZP)

Die FZP-Fortbildung vermittelt ZFA umfassendes Wissen in der Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement, im Abrechnungswesen und in betriebswirtschaftlicher Praxisorganisation.
Artikel

Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement (FZP)

Der Beginn des 3. FZP-Lehrgangs der Zahnärztekammer Nordrhein ist für April 2024 geplant. Die Aufnahmeprüfung findet am 24. Februar 2024 statt.

Das Anmeldeformular finden Sie hier sowie im Reiter "Dokumente".

Der Lehrgang zum/zur FZP ist ein an den stetig wachsenden Anforderungen der Zahnarztpraxis ausgerichteter Fortbildungslehrgang mit Schwerpunkten in der Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement, Abrechnungswesen und betriebswirtschaftlicher Praxisorganisation.

In 462 Unterrichtsstunden werden berufsbeglei­tend (vorzugsweise freitags nachmittags und samstags) über den Zeitraum eines Jahres (April 2024 bis April 2025) qualifizierte Kenntnisse in folgenden Gebieten vermittelt:

  • Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
  • Abrechnungswesen
  • Betriebswirtschaftliche Praxisorganisation
  • Informationstechnologie und Kommunikationssysteme
  • Personalwesen und Kommunikationsmanagement
  • Ausbildungswesen

Eine detaillierte Übersicht der Lerninhalte finden Sie im entsprechenden Artikel unter diesem Text.

Die Zugangsvoraussetzungen zum FZP-Lehrgang sind:

  • die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (früher Zahnarzthelfer*in) oder eines gleichwertigen Abschlusses
  • die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung (zum Lehrgang werden max. 36 Kursteilnehmer/innen zugelassen)
  • eine mindestens einjährige Tätigkeit als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (früher Zahnarzthelfer/in) zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns

Die Gebühr der Aufnahmeprüfung beträgt 100,00 Euro. Die Lehrgangskosten betragen 3.500,00 Euro zuzüglich einer Gebühr für die Abschlussprüfung in Höhe von 400,00 Euro.

Am 6. Dezember 2023 findet um 16:00 eine Online-Informationsveranstaltung via Zoom statt. Unter rosenberg(at)zaek-nr.de können Sie den entsprechenden Zugangslink per E-Mail anfordern.

Weitere Fragen beatwortet Ihnen gerne das Ressort für Aufstiegsfortbildung unter der Rufnummer 02131 / 53119-205.

Aufstiegs-BAföG

Für die Qualifikation „FZP – Fachwirt*in für Zahnärztliches Praxismanagement" greift das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – genannt "Aufstiegs-BAföG". Es begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, das heißt, von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Aufstiegs-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

Weitere Auskünfte erhalten Sie über folgende Kontaktmöglichkeiten:

 

"Meister-BAföG" - AFBG

Tel: 0221-147-4980

E-Mail: afbg(at)bezreg-koeln.nrw.de

telefonische Sprechzeiten: 8:30 - 11.30 Uhr (Mo - Di) und 8:30 - 15.30 Uhr (Do)

Webseite Aufstiegs-BAföG

 

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Lerninhalte der Fortbildung zum/r Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement.

 

A) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

• Anwendung spezifischer QM-Elemente, QM-Systeme und QM- Instrumente
• Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes
• QM Dokumentation
• Umsetzung der Anforderungen eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements und Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung
• Qualitätskennzahlen und Qualitätsziele entwickeln
• Fehler-, Beschwerde-, Hygiene-, Projekt- und Notfallmanagement organisieren, anwenden, kontrollieren, steuern und sichern
• Zeit- und Selbstmanagementmethoden
• Optimierung von Aufbau- und Ablauforganisationen
• Sicherstellen des internen Informations- und Kommunikationsflusses im Rahmen des praxiseigenen QM´s
• Qualitätssichernde Maßnahmen in Bezug auf Forderungen von praxisrelevanten Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen
• Arbeitsschutz- und Hygienemanagementprozesse
• Standardtechniken der Moderation

 

B) Abrechnungswesen

• Bestimmungen des Bema
• Bestimmungen der GOZ
• Vertragliche Bestimmungen im Überschneidungsbereich BEMA und GOZ
• Datenschutzrechtliche Bestimmungen in Zusammenarbeit mit externen Stellen
• Sonstige Kostenträger
• My KZV
• Labortechnische Leistungen BEB/BEL
• Betriebswirtschaftliche Auswertungen zu abrechnungsbezogenen Leistungsprozessen
• Steuerung und Überwachung eines patientenadäquaten Forderungsmanagements

 

C) Betriebswirtschaftliche Praxisorganisation

• Ökonomische Handlungsprinzipien von Unternehmen
• Schuldrechtliche Aspekte von Verträgen
• Gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren
• Marketingmaßnahmen
• Systematische Lagerhaltung und -verwaltung
• Gesetzliche Vorschriften des Steuerrechts
• Grundsätze der betrieblichen Gewinnermittlung
• Rahmenbedingungen und Bestimmungen ordnungsgemäßer Buchführung
• Gehaltsabrechnungen
• Arten des Zahlungsverkehrs
• Bestandsverzeichnis
• Vergleich und Bewertung eingeholter Angebote für investive Maßnahmen, Anschaffungsentscheidungen, Reparaturaufträge und Dienstleistungen

 

D) Informationstechnologie und Kommunikationssysteme

• Anwendung von Softwareprogrammen für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation
• Beurteilung des betrieblich erforderlichen Hard- und Softwareeinsatzes
• Internet und Intranet
• Datenschutz
• Datenschutz- und datensicherheitsrechtliche Vorgaben
• Datensicherungskonzept
• Verschlüsselungsverfahren und digitale Signaturen

 

E) Personalwesen und Kommunikationsmanagement

• Arbeitsgesetzliche, tarif- und arbeitsvertragliche Vorschriften und Vereinbarungen
• Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Bestimmungen
• Planung des Mitarbeitereinsatzes
• Auswahlkriterien, Anforderungs- und Stellenprofile für die Personalgewinnung und -einstellung
• Personalförderungsstrategien
• Fachgespräche und Teamschulungen
• Förderung von Kommunikations- und
• Kooperationsbereitschaft zur Lösungsfindung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
• Selbstmanagementmethoden
• Teamführung und Förderung der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter
• Lösungsstrategien in Konfliktsituationen

 

F) Ausbildungswesen

• Allgemeine Rahmenbedingungen, gesetzliche Bestimmungen und ordnungspolitische Regelungen für die berufliche Bildung
• Berufsbildungsgesetz, ausbildungs- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen
• Arbeits-(schutz) und Tarifrecht
• Auswahlkriterien für die Einstellung von Auszubildenden
• Förderung von Lehr- und Lernprozesse durch handlungsorientierte Konzepte
• Organisation und Kontrolle von Ausbildungsprozessen
• Beurteilung von Auszubildenden

 

 

FAQ's
Dokumente
Anmeldung Aufnahmeprüfung FZP (24. Februar 2024)
Besondere Rechtsvorschriften FZP
Fortbildungsordnung FZP
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Behandlungen und Kosten
Service
Kontakt
Blended Learning

Universitärer Masterstudiengang von ZÄK Nordrhein und IMC

Unter den zahlreichen unterschiedlichen Angeboten zum E-Learning bietet sicherlich das internetbasierte BlendedLearning-Konzept die vielfältigsten Möglichkeiten. Hier startet die Zahnärztekammer (ZÄK) Nordrhein zusammen mit dem International Medical College® (IMC) der Universität Duisburg Essen ein Joint Venture.
Artikel

Erstmalig bietet die Zahnärztekammer Nordrhein einen universitären Masterstudiengang gemeinsam mit dem International Medical College (IMC) der Universität Duisburg-Essen an. Start des viersemestrigen Studiengang „M.Sc. Advanced General Dental Practice“ ist im Oktober 2020.

Aufgrund der Pandemie wird das erste Blockpraktikum von Januar 2021 auf den Sommer 2021 verschoben. Die theoretischen Module inkl. der Online-Live-Veranstaltungen finden wie angekündigt statt. Dadurch ist ein späterer Einstieg in den Studiengang möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.med-college.de. Eine Aufzeichnung der Online-Infoveranstaltung von Anfang Oktober 2020 ist erreichbar unter: https://yulinc.netucate.net/storage/recordings/mp4/10852-f8626358ed6636e3e393ea01f1602c41.mp4 

Der Studiengang folgt dem Blended-Learning-Konzept mit Online-Lehre, ergänzt durch umfangreiche Praktika in allen Disziplinen der Zahnheilkunde und ist berufsbegleitend ausgerichtet.  Renommierte Professoren und Lehrer werden Ihnen zahlreiche Tipps und Tricks aus Klinik und Praxis nahe bringen.

Der Studiengang richtet sich an alle Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner, die sich in allgemeiner Zahnheilkunde fortbilden möchten.

Mitglieder der Zahnärztekammer Nordrhein profitieren dabei von einer reduzierten Studiengebühr pro Semester.

Informationen und Registrierungsmöglichkeiten finden Sie unter:  http://www.med-college.de/de/lehre/studiengaenge/advanced_general_dental_practice/international/index.php

 

FAQ's
Dokumente
ZÄK Nordrhein geht neue Wege

Ein Gesamtkonzept in der postgraduierten oralmedizinischen Ausbildung (RZB 03/2020)

E-Learning-Systeme – ein Überblick

Attraktive Ergänzung oder Alternative zu Präsenzfortbildungen (RZB 03/2020)

Blended-Learning Modul der Zahnärztekammer Nordrhein

Buchung von Online-Kursen des Kooperationspartners IMC (RZB 04/2020)

Behandlungen und Kosten
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