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Rauchentwöhnung als Teil der zahnärztlichen Prävention

Mehr als die Hälfte aller Raucherinnen und Raucher in Deutschland besucht mindestens einmal im Jahr eine Zahnarztpraxis. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte eröffnet sich damit eine wertvolle Gelegenheit: Aufklärende Gespräche, kurze Beratungseinheiten und konkrete Tipps können den Weg in ein rauchfreies Leben entscheidend unterstützen.


Vor diesem Hintergrund hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) das neue Positionspapier „Rauchen und Mundgesundheit“ veröffentlicht. Es fasst den aktuellen wissenschaftlichen Stand zusammen, beleuchtet die Risiken verschiedener Tabak- und Nikotinprodukte für die Mundhöhle und gibt praxisnahe Empfehlungen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und das Praxisteam. Während sich die Handlungsempfehlungen an die Praxen richten, formuliert das Papier zugleich Forderungen an die Politik – etwa zur Förderung und Honorierung von Präventionsmaßnahmen.

Die Zahnärztekammer Nordrhein stellt die wichtigsten Inhalte dieses Positionspapiers vor und zeigt, wie Praxisteams Patientinnen und Patienten effektiv auf ihrem Weg zur Rauchentwöhnung begleiten können.

Tabakkonsum: hohe Relevanz für die Zahnmedizin

Tabakkonsum gehört zu den wichtigsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken. In Deutschland sterben jährlich rund 127.000 Menschen an den Folgen des Rauchens; die durch den Tabakkonsum bedingten gesamtwirtschaftlichen Kosten belaufen sich auf knapp 100 Milliarden Euro pro Jahr. [1]

Jede Form des Tabakkonsums ist gesundheitsschädlich – ein „sicherer“ Konsum existiert nicht. Tabakrauch enthält über 5.000 Substanzen, darunter zahlreiche toxische und krebserzeugende Stoffe. Besonders betroffen sind Gewebe, die direkt mit dem Rauch in Kontakt kommen, insbesondere die Mundhöhle.

Für die Zahnmedizin ist Rauchen von zentraler Bedeutung:

  • Das Risiko für Parodontitis steigt um bis zu 85 %.
  • Rauchen verschlechtert die Ergebnisse der nicht-chirurgischen Parodontaltherapie deutlich.
  • Es beeinflusst den oralen Biofilm sowie die Immunabwehr.
  • Möglicherweise erhöht es auch die Anfälligkeit für Karies.

Zudem sind Parodontitis, Karies, Mundschleimhautveränderungen, Zahnverlust sowie Mund- und Rachenkarzinome bei Rauchenden deutlich häufiger. Behandlungen verlaufen oft weniger erfolgreich.

Neue Nikotin- und Tabakprodukte

Neben klassischen Tabakprodukten wie Zigaretten, Zigarren, Shishas (Wasserpfeife) gewinnen alternative Systeme an Bedeutung: elektronische Nikotin- und Nicht-Nikotin-Abgabesysteme (ENDS/ENNDS), Tabakerhitzer sowie rauchfreie Produkte wie Snus oder Nikotinbeutel. Die Mundhöhle ist bei allen Produkten die Eintrittspforte für Schadstoffe und somit direkt gefährdet.

Obwohl die Datenlage noch begrenzt ist, zeigen erste Studien, dass Inhaltsstoffe dieser Produkte orale Strukturen schädigen und Wundheilungsstörungen begünstigen können. „Nikotinfrei“ heißt nicht automatisch unbedenklich: Beim Erhitzen nikotinfreier Liquids entstehen Aerosole aus Propylenglykol, Glycerin und Aromen, die Schleimhautreizungen und Entzündungen hervorrufen können. Auch rauchfreie Tabak- und Nikotinprodukte können vor allem an den Applikationsstellen zu lokalen Gewebeschädigungen führen.

 

Rauchstopp: zentrale Präventionsmaßnahme

Ein Rauchstopp wirkt sich nachweislich positiv auf die Allgemein- und Mundgesundheit aus. Langfristig sinkt das Risiko für Parodontitis auf ein Niveau vergleichbar mit Nichtrauchenden, und die Therapieergebnisse verbessern sich deutlich. Dennoch bleibt die Motivation zur Entwöhnung in der erwachsenen Bevölkerung insgesamt gering.

Regelmäßige Termine in der Praxis bieten ideale Gelegenheiten, Patientinnen und Patienten auf ihrem Weg zum Rauchstopp zu begleiten. Kurzinterventionen können hier effektiv umgesetzt werden – unabhängig davon, ob es um klassische Zigaretten, E-Zigaretten oder andere Nikotinprodukte geht. Ein bewährtes und praxisnahes Instrument für diese Gespräche ist das sogenannte 5A-Modell, das Schritt für Schritt die Ansprache, Beratung und Unterstützung bei der Rauchentwöhnung strukturiert.

Zahnärztliche Kurzintervention – das 5A-Modell nach FDI

  • Routinefragen (ask):Tabak- und Nikotinkonsum systematisch in der Anamnese erfassen
  • Aufklärung (Advise): Über Risiken für Mund- und Allgemeingesundheit informieren, Konsumstopp empfehlen
  • Einschätzung (Assess): Motivation zum Rauchstopp einschätzen und dokumentieren
  • Unterstützung (Assist): Hilfsangebote aufzeigen und vermitteln
  • Nachverfolgung (Arrange): Konsumgewohnheiten bei Folgeterminen nachverfolgen

Alle Mitglieder des Praxisteams – Zahnärztinnen und Zahnärzte, Dentalhygienikerinnen und -hygieniker sowie Prophylaxefachkräfte – können aktiv in diese Kurzintervention eingebunden werden.

 

Unterstützungsangebote für die Praxis

Neben der direkten Ansprache in der Praxis können Patientinnen und Patienten durch weitere niedrigschwellige Angebote gezielt unterstützt werden. Diese Angebote sind praxisnah gestaltet und ergänzen die zahnärztliche Kurzberatung – ideal, um Motivation aufzubauen und konkrete Schritte in Richtung Rauchstopp zu erleichtern:

 

  • Broschüre „Rauchen und Mundgesundheit“, herausgegeben von der Bundeszahnärztekammer in Kooperation mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum. (PDF zum Download | Bestellung von Druckexemplaren)
  • Rauchfrei-Ticket des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG): Kostenfreie telefonische Beratung in sechs Gesprächen, strukturiert für den Einstieg in die Tabak- und Nikotinentwöhnung: www.rauchfrei-ticket.de 

Regulierung, Werbeverbote und Honorierung

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind häufig die erste Anlaufstelle bei Mundhöhlen-, Kopf-Hals- und Lippenkarzinomen, die eng mit Tabakkonsum verknüpft sind. Die Bundeszahnärztekammer unterstützt umfassende Tabakkontrollmaßnahmen und fordert, dass auch mit Tabak verwandte Produkte wie E-Zigaretten, Snus sowie tabakfreie Nikotinprodukte (einschließlich ENDS- und ENNDS-Geräte) reguliert werden (Warnhinweise, Altersbeschränkungen, neutrale Verpackungen), da sie die Mundgesundheit gefährden und als Einstieg in das Tabakrauchen dienen können.

Zudem spricht sich die BZÄK für Werbeverbote für alle Tabak- und Nikotinprodukte aus, insbesondere für Produkte, die gezielt Kinder und Jugendliche ansprechen.

Maßnahmen zur Tabak- und Nikotinentwöhnung in der Zahnarztpraxis werden durch die Krankenkassen bisher nur freiwillig erstattet; eine verbindliche Honorierung zahnärztlicher Kurzinterventionen wird daher als dringend erforderlich angesehen. Die Zahnärztekammer Nordrhein unterstützt diese Forderungen vollumfänglich und setzt sich aktiv dafür ein, dass Präventionsmaßnahmen in der zahnärztlichen Praxis flächendeckend umgesetzt und angemessen honoriert werden.

Quelle: Bundeszahnärztekammer (BZÄK); Text: Verena Lehnen (RZB 03/2026)

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