Bei Fragen rund um die Thematik des medizinischen Kinderschutzes wenden Sie sich an das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW.
Das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG) fungiert seit April 2019 als zentraler Ansprechpartner für alle Ärztinnen und Ärzte sowie andere Akteure des Gesundheitswesens bei allen Fragen rund um das Thema medizinischer Kinderschutz: www.kkg-nrw.de.
Es werden eine telefonische Beratung (rund um die Uhr), ein Online-Konsil zur Übermittlung von Verletzungsfotos zur Mitbeurteilung (weitere Informationen auf der Homepage) und die Möglichkeit zu Vor-Ort-Fortbildungen angeboten.
Alle Angebote des KKG sind kostenfrei.
Bei der Behandlung von Kleinkindern werden Zahnärztinnen und Zahnärzte in einigen Fällen auch mit familiären Problemen und Belastungen ohne medizinische Bezüge konfrontiert.
Bei Fragen rund um die Thematik des medizinischen Kinderschutzes wenden Sie sich an das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW.