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Frühe Hilfen - wie Zahnärzte belastete Familien unterstützen können

Bei der Behandlung von Kleinkindern werden Zahnärztinnen und Zahnärzte in einigen Fällen auch mit familiären Problemen und Belastungen ohne medizinische Bezüge konfrontiert.


Ein Weg, um Betroffene zu unterstützen, sind die „Frühen Hilfen“.

In seltenen Fällen sind die Probleme so schwerwiegend, dass eine Gefährdung des Kindeswohls nicht mehr sicher ausgeschlossen werden kann und ein Vorgehen zur Abwehr von Gefahren erforderlich wird. Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit von Ärzten/-innen im Verfahren zur Erkennung und Abwendung von möglicher Kindeswohlgefährdung in dem 2021 verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hervorgehoben.

Viel häufiger sind hingegen Probleme und Sorgen von Familien in psychosozialen Belastungssituationen: Junge Elternschaft, Armut oder soziale Isolation erschweren das gelingende Aufwachsen von Kindern. Im Kontakt mit Zahnärzten/-innen können sich solche Probleme in vielfältigen Formen zeigen. Geschädigte Milchgebisse von Kleinkindern können ein möglicher Indikator für ein mangelndes Verständnis der elterlichen Anforderungen an Pflege und Versorgung eines Kindes oder eine belastete Lebenslage von Eltern sein.

Gelingt es den Erziehungsberechtigten (nach einer entsprechenden erfolgten Sensibilisierung) nicht, mit eigenen Mitteln die Zahngesundheit ihres Kindes in den Griff zu bekommen, kann dies auch als ein möglicher Hinweis für weiterreichende Schwierigkeiten angesehen werden. Besonders diese Zielgruppen können von den Angeboten der „Frühe Hilfen“ profitieren.

 

Was sind „Frühe Hilfen“?

„Frühe Hilfen“ sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahren. Sie bieten vielfältige Unterstützung, z.B.:

  • Entlastung z.B. durch Ehrenamtsangebote
  • Stärkung der Erziehungs- und Versorgungskompetenzen z.B. durch die längerfristige gesundheitsorientierte Begleitung durch Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende
  • Beratung, Anleitung und Integration in das soziale Umfeld z.B. durch Kurse, Elterncafés und Familienbüros
  • Vermittlung zu passenden Unterstützungsleistungen z.B. durch Willkommensbesuche oder Lotsendienste in Geburtskliniken und Arztpraxen

In allen Maßnahmen steht die kostenfreie, unkomplizierte Inanspruchnahme – es muss keine Leistung beantragt oder Anspruchsvoraussetzung geprüft werden – und die Freiwilligkeit im Mittelpunkt.

 

Fachkräfte arbeiten zusammen

Maßnahmen der „Frühen Hilfen“ werden systemübergreifend aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Frühförderung und der Schwangerschaftsberatung angeboten. Fachkräfte dieser Bereiche arbeiten eng zusammen, um Eltern bei der Betreuung und Förderung ihrer Kinder zu unterstützen. Werden weitergehende, intensivere Unterstützungsleistungen erforderlich, vermitteln die Fachkräfte der „Frühen Hilfen“ in die passenden Angebotsstrukturen.

Unter dem Dach der „Frühen Hilfen“ werden in den Kommunen die Angebote in lokalen Netzwerken in Nordrhein-Westfalen flächendeckend organisiert. Auch Vertretungen der lokalen Ärzteschaft sind Mitglied der Netzwerke. Zuständig für die Netzwerke „Frühe Hilfen“ sind die Jugendämter, wo es als zentrale Ansprechpartnerin eine Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ gibt.

Kontaktdaten erhält man über die Internetseite des jeweiligen Jugendamtes oder bei der Landeskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW).

 

Anknüpfungspunkte und Beteiligungsmöglichkeiten für Zahnärzte/-innen

Von großem Nutzen für die Familien ist es, wenn die Zahnarzt- und Arztpraxen die lokalen Angebote der „Frühen Hilfen“ kennen und bei Bedarf und Wunsch der Eltern diesen eine Kontaktempfehlung geben können. Hilfreich ist, wenn Arztpraxen und Zahnarztpraxen entsprechende Flyer und ggf. andere Materialien auslegen oder in Rücksprache mit der Netzwerkkoordination bestimmte Materialien systematisch in U-Heften oder Bonus-Heften zu bestimmten Untersuchungen einlegen.

Eine in NRW zunehmende Zahl von ärztlichen Praxen beteiligt sich am Modell der Lotsendienste. Hierbei übernehmen Fachkräfte der Jugendhilfe die Funktion der Beratung und Weitervermittlung. Die Vermittlung hin zu den Lotsen und die daraus resultierenden Gespräche finden in den beteiligten Praxen statt. Ein Einsatz von Lotsen/-innen ist dabei auch in zahnärztlichen Praxen möglich, wenngleich diese Form der Umsetzung bislang recht selten erfolgt.

In 26 der 186 Jugendamtsbezirke in NRW engagieren sich auch Zahnärzte/-innen in der Netzwerkarbeit der „Frühen Hilfen“ (Kommunale Verwendungsnachweise Frühe Hilfen 2020, Stand 2020). Die unterschiedlichen Netzwerkpartner informieren sich gegenseitig in regelmäßig stattfindenden Netzwerktreffen über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum.

 

Fragen aus der Zahnärzteschaft beantwortet gern

Marco Cabreira da Benta

Referent der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen

(MKFFI NRW, Referat 324 – Familienzentren, Prävention)

Tel. 0211 / 837–2155

marco.cabreiradabenta@mkffi.nrw.de


Weitere Informationen

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Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen (KKG)

Bei Fragen rund um die Thematik des medizinischen Kinderschutzes wenden Sie sich an das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW.

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