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Prof. Dr. Jürgen Becker: Bedeutender Wissenschaftler, Oralchirurg und Kollege

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter lieber Professor Becker,


es ist mir eine große Ehre heute hier als Präsident der ZÄK, in Vertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein, diese Würdigung halten zu können. „Moderne Aspekte zum klinischen Einsatz organischer und anorganischer Biomaterialien“, so hieß schon Ihre Antrittsvorlesung 1989 und lies das Magazin für die Berliner Zahnärzteschaft (MBZ) jubeln: „Diese Vorlesung zeugt von seinem profunden Wissen und der hohen Qualität seiner Forschung, hieß es damals!“ Einhergehend wünschte sich damals Professor Eichner eine weitere erfolgreiche wissenschaftliche und akademische Entwicklung des jungen Kollegen, des ersten Privatdozenten der Polikliniken Nord. Damals schon, so hieß es, gab es kräftigen Applaus aus dem Auditorium.

Ich bin mir sicher, dass Sie seine Erwartungen längst übertroffen haben.

1957 in Hannover geboren, haben Sie in Ihrer Geburtsstadt das Studium der Zahnmedizin begonnen und sind bis zum Examen 1983 geblieben. Es folgten Approbation am 28.01.1983 und Promotion am 09.06.1983.

Schon kurze Zeit später wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung für zahnärztliche Chirurgie/Oralchirurgie der Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der FU Berlin.

(Fachzahnarzt für Oralchirurgie seit 03.06.1986 (ZÄK Berlin)

1989 Habilitation und Ernennung zum leitenden Oberarzt.

Mit 37 Jahren, 1994 wurden Sie außerplanmäßiger Professor an der FU Berlin. Zwei Jahre später führte Sie dann Ihr Weg endlich ins Rheinland. Sie bekamen den Ruf auf eine C4-Professur für zahnärztliche Chirurgie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und wurden Mitglied der Zahnärztekammer Nordrhein. Seitdem sind Sie ein wichtiger Baustein im größten Bundesland und im Kammerbereich Nordrhein.

1998 haben Sie die Ermächtigung zur Weiterbildung erhalten und sind seitdem Referent für Oralchirurgie und geben wichtige Strahlenschutzkurse für unser Haus und auch beim renommierten Jahreskongress der ZÄK NR, beim Karl-Häupl-Kongress, sind Sie seit Jahren gern gesehener Referent.

Bei der Bundeszahnärztekammer hat Herr Prof. Becker über mehr als 30 Jahre in vielen Gremien zum Thema „Röntgen“ entscheidend mitgewirkt und die Bundeszahnärztekammer auch in verschiedenen Gremien, wie im Bundesumweltministerium vertreten. In diesen Funktionen haben sie über viele Jahre an der Gestaltung des Strahlenschutzrechts in Deutschland mitgewirkt, insbesondere auch bei der Verankerung der Fachkunde für die digitale Volumentomographie in der Zahnheilkunde.

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am RKI hat sie zweimal mit der Leitung der Arbeitsgruppe für die Erstellung der Empfehlungen zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde beauftragt. Die wissenschaftlichen Empfehlungen aus dem Jahr 2006 erhielten im Rahmen der Neufassungen des Infektionsschutzgesetzes eine gesetzliche Vermutungswirkung und damit hohe Relevanz für unseren Berufsstand.

Fragt man die Kolleginnen und Kollegen in unserem Haus der Zahnärztekammer dann heißt es, beim Thema Röntgen kommt keiner an Prof. Becker vorbei. Und nicht nur an Ihnen, denn eigentlich sind es zwei Becker, an denen niemand vorbeikommt. Ihre geschätzte Gattin und Kollegin, ein erfolgreiches Duo auf dem Arbeitsspielfeld.

Als Kollege in Düsseldorf immer ansprechbar, als Experte im Röntgenschutz und bei der Medizinprodukteaufbereitung unumstritten. Und als Oralchirurg und Wissenschaftler über die Grenzen Nordrheins weit hinaus geschätzt, hat sich schnell ein tiefes, vertrauensvolles Verhältnis, gepaart von wechselseitig großem Respekt entwickelt.

Oralchirurgie ist, wie uns allen bekannt, neben der Kieferorthopädie und dem öffentlichen Gesundheitswesen, eines der drei Weiterbildungsgebiete in der Zahnmedizin. Dies basiert auf dem Heilberufsgesetz des Landes NRW, ist in der Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein festgelegt und durch die Aufsichtsbehörde das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch Erlass genehmigt.

Sie, die Oralchirurgie, ist dabei essenzieller, integraler Bestandteil der zahnmedizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die fachzahnärztliche Weiterbildung dient somit der Sicherstellung einer hohen Qualität der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung; damit dient sie einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut, so selbst das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2002 und das Oberverwaltungsgericht in NRW im September 2014.

Sie, die Oralchirurgie, ist im Hinblick auf die wissenschaftliche Entwicklung und eine angemessene Versorgung der Bevölkerung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte, so das Heilberufsgesetz NRW, erforderlich, vergleichbar kann man hierzu auch die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates aus September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation nachlesen.

Trends, Oralchirurgische Lehrstühle nicht neu zu besetzen, sind anlässlich der Bedeutung der Oralchirurgie für die zahnmedizinische Versorgung aus unserer Sicht völlig falsch. Mich freut es daher, dass an der Universität Zürich, also leider im Ausland, diese Bedeutung der Oralchirurgie durch Neubesetzung eines Lehrstuhles wenigstens in der Schweiz unterstrichen wird.

Ich weiß, ich spreche auch für sie, wenn ich sage, wir alle müssen alles Erdenkliche tuen, um es den Zürichern nachzumachen.

Die Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein im speziellen, aber auch darüber hinaus, lassen Sie lieber Prof. Becker mich das ohne Übertreibung sagen, vermissen Ihre herausragende Expertise auf dem Gebiet der Oralchirurgie und kollegiale Empathie heute schon. Ich werde alles dafür tun, dass die Zusammenarbeit zwischen Ihnen, ihrer Gattin und der Zahnärztekammer Nordrhein und mir ganz persönlich auch in der Zukunft erhalten bleibt. Lieber Herr Professor Becker, mein großer Dank im Namen aller Zahnärztinnen und Zahnärzte für Ihr über Jahrzehnte unermüdliches Engagement für dieses in der Zahnmedizin so wichtige Gebiet der Oralchirurgie.

Vielen herzlichen Dank!

Dr. Ralf Hausweiler


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