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Warkens GKV-Reform gefährdet die kieferorthopädische Versorgung

Die Pläne der Bundesgesundheitsministerin kommen einem Berufsverbot für kieferorthopädisch tätige Zahnärzte gleich. Die Folge: Tausende Patienten – vor allem Kinder und Jugendliche – stünden von heute auf morgen ohne Behandler da.


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Die geplante Fachzahnarztpflicht in der Kieferorthopädie stellt einen tiefgreifenden Einschnitt in die freiberufliche zahnärztliche Tätigkeit dar. Sie bedroht nicht nur bewährte Versorgungsstrukturen, sondern auch die wirtschaftliche Grundlage vieler Praxen – und letztlich die wohnortnahe Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.

Wir rufen alle Mitglieder der Körperschaften dazu auf:

Denn diese Regelung betrifft nicht nur uns als Berufsstand, sie betrifft auch Familien, Kinder und alle, die auf eine verlässliche kieferorthopädische Versorgung angewiesen sind.

Jede einzelne Nachricht an politische Entscheidungsträger erhöht den Druck und macht deutlich:

Diese Entscheidung hat reale Konsequenzen – für Praxen und für Patienten.

Gemeinsam können wir etwas bewegen. Setzen wir ein klares Zeichen für eine weiterhin qualitativ hochwertige, flächendeckende und freiberufliche kieferorthopädische Versorgung.

 

Kritik an der GKV-Reform

Die Zahnärztekammer Nordrhein und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein kritisieren den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Dieser sieht unter anderem vor, dass kieferorthopädische Behandlungen in Zukunft nur noch durch Fachärzte für Kieferorthopädie durchgeführt werden sollen.

Diese Pläne kommen einem Berufsverbot für Zahnärzte, die kieferorthopädisch tätig sind, gleich. 921.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland würden ihren Behandler verlieren. Eine flächendeckende kieferorthopädische Versorgung könnte somit nicht mehr sichergestellt werden.

Dabei unterschlägt das Reformvorhaben, dass die Behandlungsqualität schon heute abgesichert ist – durch Fortbildung, Berufsrecht, Haftung und das Gutachterverfahren. Für alle, die kieferorthopädische Leistungen erbringen, gelten die gleichen hohen Qualitätsstandards für Leistungserbringung und Fortbildung. Die Bindung an die fachlichen Standards ist einheitlich verbindlich.

„Es gibt keinerlei Belege dafür, dass Patienten in diesen Fällen qualitativ schlechter versorgt werden als bei Fachzahnärzten für Kieferorthopädie“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein und Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. „Für eine derartige gesetzliche Fachgebietsbeschränkung in der Zahnheilkunde besteht weder Notwendigkeit noch ist diese fachlich richtig.“

19,2 Prozent der kieferorthopädisch tätigen Behandler in Nordrhein wären von dem Berufsverbot betroffen. Viele Praxen müssten sofort schließen. Ein Wegfall, der nicht ohne Weiteres kompensiert werden kann. „Statt die Versorgung zu sichern, werden Kapazitäten abgebaut. Das ist eine gesundheitspolitische Fehlentscheidung zulasten der Kinder und Jugendlichen – und am Ende zulasten der Mundgesundheit einer ganzen Generation“, so Dr. Hausweiler.

So werde dieses Reformvorhaben zur Spaltung der Gesellschaft auf Basis sozialer Hintergründe sowie zwischen ländlichem und städtischem Raum beitragen. „Bei Umsetzung dieses sozialpolitisch verhängnisvollen Entwurfs wird man künftig soziale Unterschiede wieder an den Zähnen erkennen“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler.

Unter diesem Link finden Sie zudem eine gemeinsame Stellungnahme von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung.

Kontakt:

Daniel Schrader, Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Zahnärztekammer Nordrhein

Tel. 02131 / 53119-210, E-Mail: presse@zaek-nr.de

 

Marscha Edmonds, Abteilungsleiterin Öffentlichkeitsarbeit, Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Tel 0211 / 9684-387, E-Mail: presse@kzvnr.de

gemeinsame PM von ZÄK und KZV Nordrhein, 22.04.2026


Weitere Informationen

BZÄK/KZBV: „Referentenentwurf gefährdet flächendeckende kieferorthopädische Versorgung“

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) tiefgreifende negative Einschnitte in das Versorgungsgeschehen – insbesondere im Bereich der Kieferorthopädie – absehbar.

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info@zaek-nr.de