Im Jahr 1978 benannte die Zahnärztekammer Nordrhein ihr Fortbildungsinstitut nach Karl Häupl (1893-1960), einem der Begründer der Funktionskieferorthopädie. Häupl galt zu Lebzeiten und nach seinem Tod als weltweit renommierter Wissenschaftler.
Im Jahr 1978 benannte die Zahnärztekammer Nordrhein ihr Fortbildungsinstitut nach Karl Häupl (1893-1960), einem der Begründer der Funktionskieferorthopädie. Häupl galt zu Lebzeiten und nach seinem Tod als weltweit renommierter Wissenschaftler. Der Zahnarzt, Kieferorthopäde und Pathologe war nach Professuren in Oslo (1931), Prag (1934), Berlin (1943) und Innsbruck (1945) ab 1951 Professor an der Westdeutschen Kieferklinik der Medizinischen Akademie Düsseldorf und wurde 1957 zum Rektor der Akademie gewählt. Seine Forschungsarbeiten galten in ihrer Zeit als herausragend.
Die Zahnärztekammer wählte seinen Namen, um ihn und seine Verdienste zu ehren. Zeitzeugen erinnern sich an die hohe Wertschätzung, die Häupl als herausragender internationaler Vertreter der deutschen Zahnmedizin und als akademischer Lehrer erfuhr. Auch der jährliche Kongress der Zahnärztekammer Nordrhein wurde daher nach ihm benannt.
In den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Wirken von Professorinnen und Professoren während des Nationalsozialismus und ihre mögliche Beteiligung am nationalsozialistischen Staat nur selten thematisiert. So blieb Häupls Mitgliedschaft in der NSDAP unerwähnt, auch seine prominente Rolle in der deutschen Zahnärzteschaft während des Nationalsozialismus wurde nicht hinterfragt. Das hat sich in den letzten Jahren geändert.
Nach einer vor Kurzem vorgelegten Untersuchung des Medizinhistorikers Prof. Dr. Dr. Dr. Dominik Groß ist Häupl zwar nicht direkt mit Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Verbindung zu bringen, aber seine Parteimitgliedschaft, sein Wirken als Klinikdirektor in Prag sowie seine Berufung nach Berlin im Jahr 1943 gegen den Willen der dortigen Fakultät auf direkten Wunsch Hermann Görings werfen Fragen auf[1].
Insbesondere zeigt sich, dass Häupl im Nationalsozialismus eine führende Rolle in der Zahnärzteschaft einnehmen konnte und durch sein damaliges Handeln indirekt die verbrecherische Politik des Staates stützte.
Auch wenn Häupl nicht direkt an den Verbrechen mitwirkte, so trug er doch durch seinen Parteieintritt und sein Wirken in der Wissenschaft zur Akzeptanz und zum Funktionieren des nationalsozialistischen Staates bei.
Persönliche Gründe für ein solches Agieren und andere Beispiele für Biographien wie die Häupls finden sich viele. Auch kann es nicht darum gehen, über Karl Häupl nach seinem Tode ein Gericht abzuhalten. Trotzdem stellt sich die Frage, wie eine Institution, wie die der Zahnärztekammer Nordrhein, in dem Fall der Namensgebung ihres Fortbildungsinstitutes als „Karl-Häupl-Institut“ damit umgeht. Angesichts der Biographie Häupls im jeweiligen Licht der 1930er, 1940er und 1950er Jahre und im Kontext der demokratischen Grundwerte der Bundesrepublik Deutschland erscheint ein Nichtverhalten der Zahnärztekammer im Licht der neuen Erkenntnisse zu seiner Biographie weder ratsam noch angemessen.
Aus diesem Grund hat die Zahnärztekammer zusätzlich zu den Arbeiten von Professor Groß ein Gutachten in Auftrag gegeben, das dezidiert Häupls Rolle im Nationalsozialismus zum Gegenstand haben sollte. Professor Dr. Heiner Fangerau vom Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Heinrich-Heine-Universität wurde beauftragt, den Lebenslauf von Prof. Häupl zu untersuchen[2].
Fangerau kommt wie Groß zu dem Schluss, dass eine politische Nähe Häupls zum NS-Regime bestand, die sich (neben der NSDAP-Mitgliedschaft und antisemitischen Äußerungen aus seiner Zeit als Klinikdirektor in Prag aus dem Jahr 1938) vor allem im Zuge seiner Berufung nach Berlin und seiner Berufung in den Wissenschaftlichen Beirat des „Beauftragten für Medizinische Wissenschaft und Forschung“ Karl Brandt (1904-1948) zeigt. Brandt war von Hitler 1942 zum Bevollmächtigten und 1943 zum Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen ernannt worden. In dieser mächtigen Position hatte er unter anderem die Kriegstüchtigkeit des Gesundheitswesens zu koordinieren.
Die Zahnärztekammer Nordrhein wendet sich nachdrücklich gegen antidemokratische, totalitäre, rassistische und andere, die Menschenrechte oder Menschenwürde verachtende Handlungen sowie Taten. Sie tritt dabei auch für einen kritischen und selbstreflexiven Umgang mit Geschichte im Allgemeinen und im speziellen Einzelfall ein. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein im Licht der Befunde von Prof. Groß und Prof. Fangerau nach eingehender Beratung in seiner Sitzung am 19.03.2025 beschlossen, das kammereigene Fortbildungsinstitut sowie den Kongress nicht mehr unter dem Namen „Karl-Häupl“ zu führen. Zur Neubenennung ist eine Findungskommission eingesetzt worden. Als diese wurde der Beirat für die Zahnmedizinische Fortbildung einberufen.
In der Sitzung des Beirats am 23. April 2025 hat man sich einstimmig auf folgende Änderungen geeinigt:
Eine finale Aufarbeitung, die im Sinne Adornos gegen das Vergessen arbeitet, kann es nie geben. Daher kann auch der vorliegende gutachterliche Bericht stets nur als vorläufig gelten. Eine abschließende Untersuchung kann angesichts der Dimensionen des nationalsozialistischen Unrechts nicht erstellt werden.
Der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein, im November 2025
[1] Groß (2020b), Karl Häupl (1893-1960) – Leben und Werk unter besonderer Berücksichtigungseiner Rolle im „Dritten Reich“; Groß, Dominik, „Häupl, Karl“, in: Dominik Groß (Hg.), Lexikon der Zahnärzte und Kieferchirurgen im „Dritten Reich“ und im Nachkriegsdeutschland. Täter, Mitläufer, Oppositionelle, Verfolgte, Unbeteiligte, Berlin 2022b, S. 425-435.
[2] Prof. Dr. Heiner Fangerau (Düsseldorf), Gutachten zur Einschätzung der NS-Belastung von Karl Häupl (1893-1960) und der Frage, ob das Karl-Häupl-Institut (KHI) der Zahnärztekammer Nordrhein trotz der Bedeutung Häupls für die Zahnheilkunde vor diesem Hintergrund umbenannt werden sollte