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Aktuelle Prüfungstermine

Die Zulassungsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung §§ 8, 9 ff. zu entnehmen. Bei Rückfragen helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden der Abteilung für Ausbildung.


Zwischenprüfung der Zahnmedizinischen Fachangestellten Frühjahr 2025

Gemäß § 7 der Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein für die Durchführung der Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter“ vom 06.11.2018 in der genehmigten Fassung vom 05.06.2019 gibt die Zahnärztekammer Nordrhein den Termin der zentralen schriftlichen Prüfung wie folgt bekannt:

Mittwoch, 12. Februar 2025

Anmeldungen zu dieser Prüfung müssen bei der Zahnärztekammer Nordrhein, Hammfelddamm 11, 41460 Neuss (Postfach 21 02 55, 41428 Neuss) bis zum

15. November 2024

eingereicht werden. Verspätet und unvollständig eingehende Anträge können wegen der verbindlichen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden.

Eventuell erforderlich werdende Rückfragen bitten wir an die Hauptverwaltung der Zahnärztekammer Nordrhein unter der Rufnummer 02131 53119-204 (Abteilung Ausbildung ZFA) zu richten.

 

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 der Zahnmedizinischen Fachangestellten

Gemäß § 7 der Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein für die Durchführung der Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter“ vom 26.11.2022 in der genehmigten Fassung vom 04.01.2023 gibt die Zahnärztekammer Nordrhein den Termin der zentralen schriftlichen Prüfung wie folgt bekannt:

Montag, 31. März 2025

Anmeldungen zu dieser Prüfung müssen bei der Zahnärztekammer Nordrhein, Hammfelddamm 11, 41460 Neuss (Postfach 210255, 41428 Neuss) bis zum

3. Februar 2025

eingereicht werden. Verspätet und unvollständig eingehende Anträge können wegen der verbindlichen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung §§ 8, 9 ff. zu entnehmen. Eventuell erforderlich werdende Rückfragen bitten wir an die Hauptverwaltung der Zahnärztekammer Nordrhein unter der Rufnummer 02131/53119-204 (Abteilung Ausbildung ZFA) zu richten.

 

Abschlussprüfung der Zahnmedizinischen Fachangestellten Winter 2024/2025

Gemäß § 7 der Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein für die Durchführung der Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter“ vom 06.11.2018 in der genehmigten Fassung vom 05.06.2019 gibt die Zahnärztekammer Nordrhein den Termin der zentralen schriftlichen Prüfung wie folgt bekannt:

Montag, 24. März 2025

Dienstag, 25. März 2025

Die praktischen Prüfungen bzw. die mündlichen Ergänzungsprüfungen sollten bis zum 17.01.2025 beendet sein.

Anmeldungen zu dieser Prüfung müssen bei der Zahnärztekammer Nordrhein, Hammfelddamm 11, 41460 Neuss (Postfach 210255, 41428 Neuss) bis zum

14. Februar 2025

eingereicht werden. Verspätet und unvollständig eingehende Anträge können wegen der verbindlichen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung §§ 8, 9 ff. zu entnehmen. Eventuell erforderlich werdende Rückfragen bitten wir an die Hauptverwaltung der Zahnärztekammer Nordrhein unter der Rufnummer 02131/53119-204 (Abteilung Ausbildung ZFA) zu richten.

 

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 der Zahnmedizinischen Fachangestellten

Gemäß § 7 der Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein für die Durchführung der Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter“ vom 26.11.2022 in der genehmigten Fassung vom 04.01.2023 gibt die Zahnärztekammer Nordrhein den Termin der zentralen schriftlichen Prüfung wie folgt bekannt:

Mittwoch, 9. April 2025

Die praktischen Prüfungen bzw. die mündlichen Ergänzungsprüfungen sollten bis zum 24. Januar 2025 beendet sein.

Anmeldungen zu dieser Prüfung müssen bei der Zahnärztekammer Nordrhein, Hammfelddamm 11, 41460 Neuss (Postfach 210255, 41428 Neuss) bis zum

14. Februar 2025

eingereicht werden. Verspätet und unvollständig eingehende Anträge können wegen der verbindlichen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung §§ 8, 9 ff. zu entnehmen. Eventuell erforderlich werdende Rückfragen bitten wir an die Hauptverwaltung der Zahnärztekammer Nordrhein unter der Rufnummer 02131/53119-204 (Abteilung Ausbildung ZFA) zu richten.

Kontakt

Ausbildung ZFA

02131 / 53119 204

ausbildung@zaek-nr.de

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