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Rund um die Zahnbehandlung

Erkrankte Zähne oder erkranktes Zahnfleisch müssen schnell behandelt werden. Der Umfang der Behandlung hängt immer von der individuellen Situation ab.


Nach einer sorgfältigen Diagnose bespricht die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt mit Ihnen die einzelnen Schritte.

Wie oft ein Besuch in der Zahnarztpraxis notwendig ist, hängt von Ihrer Mundgesundheit ab. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Im Rahmen der Kontrolltermine können kostenfrei einmal pro Jahr harte Beläge (Zahnstein) entfernt werden. Darüber hinaus können Sie mit Hilfe von Röntgenaufnahmen auf versteckte Karies oder Entzündungen untersucht werden.

Bei manchen Beschwerden denken viele Patienten nicht daran, dass hier auch der Zahnarzt helfen könnte. Fragen Sie bei Problemen wie Kopfschmerzen, Schnarchen, Diabetes oder Zähneknirschen auch Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt.

Häufig gibt es rund um die Zahnbehandlung auch Fragen oder Unsicherheiten. Scheuen Sie sich nicht, diese anzusprechen und nachzufragen, wenn Ihnen etwas unklar ist!


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Kontakt

Patientenberatungsstelle

Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Nordrhein

02131 / 53119 280

Telefon-Hotline für Patienten montags von 12.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr, an jedem 2. Mittwoch im Monat auch 15.00 bis 17.00 Uhr.

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