Patienten informieren sich heute viel stärker als früher über ihre Gesundheit. Auch wir helfen dabei. Pro Jahr können wir so bei mehr als 10.000 Anfragen von Patientinnen und Patienten eine Lösung finden.
Resultieren aus einem zahnärztlichen Behandlungsverhältnis Streitigkeiten, können sich Patienten mit ihren Anfragen und Beschwerden an die Zahnärztekammer Nordrhein wenden. Das Gutachterwesen, das Schlichtungswesen und auch die Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Zahnärztekammer Nordrhein nach § 6 Heilberufsgesetz NRW. Bei Streitigkeiten, die zwischen Zahnärzten und Patienten entstanden sind, wird die Zahnärztekammer Nordrhein vermittelnd und somit schlichtend tätig.
Eine dringende Empfehlung: Vor Einlegung einer Beschwerde kann es helfen, ein offenes Gespräch mit dem/r behandelnden Zahnarzt/Zahnärztin zu suchen, da so oftmals viele Unklarheiten unmittelbar geklärt werden können.
Treffen Sie bitte für weitere Informationen nachfolgend eine Auswahl: