Die Platzverhältnisse am hinteren Ende des Ober- und Unterkiefers reichen allerdings meistens nicht aus. Der Weisheitszahn oder die Weisheitszähne bleiben vollständig oder teilweise im Kieferknochen liegen. Der Fachmann sagt: Sie sind "(teil)retiniert".
Eine genaue Diagnose lässt sich stellen, wenn neben einer Untersuchung des Mundraumes zusätzlich eine große Röntgenaufnahme der Kiefer, beispielsweise eine Panorama-Aufnahme oder in speziellen Fällen eine dreidimensionale Darstellung durch eine digitale Volumentomographie (DVT), angefertigt wird.
Ob und wie nun eine Behandlung erfolgen muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die in einer gemeinsamen Information der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie des Zentrums Zahnärztliche Qualität (ZZQ) folgendermaßen zusammengefasst werden:
Behandlungsempfehlungen
Entsprechend der wissenschaftlichen Leitlinie sollten Weisheitszähne in folgenden Fällen entfernt werden:
- bei Schlupfwinkelinfektionen am Weisheitszahn (sog. "Dentitio difficilis")
- bei Karies oder Wurzelentzündungen am Weisheitszahn
- bei Zysten oder anderen krankhaften Veränderungen in der Umgebung des Zahnes
- bei Auflösungserscheinungen am Nachbarzahn oder wenn der Weisheitszahn das Zahnbett des Nachbarzahnes gefährdet
- wenn absehbar ist, dass die Weisheitszähne eine Operation am Kiefer, beispielsweise eine Korrektur einer Kieferfehlstellung oder eine Kieferbruchbehandlung erschweren
- wenn Weisheitszähne das Zusammenbeißen der Zähne stören oder zu befürchten ist, dass Schmerzen durch die Weisheitszähne ausgelöst werden
In folgenden Fällen sollte eine Entfernung überprüft werden:
- bei einem längeren Aufenthalt in Regionen ohne moderne medizinische Versorgung.
- wenn eine zahnbezogene Narkosebehandlung vorgenommen wird und erneute Narkose zur Entfernung eines Weisheitszahnes durchgeführt werden müsste
- wenn zu erwarten ist, dass ein Weisheitszahn durch den Druck einer Prothese freigelegt wird und damit eine Schlupfwinkelinfektion begünstigt würde
- wenn eine kieferorthopädische Behandlung (Zahnbewegung) durch die Weisheitszähne erschwert wird
In den nachfolgenden Situationen können/sollten die Weisheitszähne belassen werden:
- wenn eine spontane, regelrechte Einstellung der Weisheitszähne in die Zahnreihe zu erwarten ist
- wenn eine Extraktion anderer Zähne und/oder eine kieferorthopädische Behandlung mit Einordnung des Zahnes sinnvoll und von Seiten des Patienten auch gewünscht wird
- wenn Weisheitszähne tief im Knochen verlagert sind und ein hohes Risiko operativer Komplikationen besteht
Wenn Sie mehr wissen wollen zum Thema Weisheitszähne (z.B. über die Diagnostik, die Arten der Behandlung und über Risiken beim Entfernen oder Belassen), erfahren Sie dies auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde: www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschung/leitlinien/details/document/operative-entfernung-von-weisheitszaehnen-s3.html