Viele Patientinnen und Patienten fragen sich in der aktuellen Situation: Kann ich meinen geplanten Zahnarzttermin trotz der COVID-19-Pandemie wahrnehmen? Und kann ich mich in der jetzigen Situation in den Zahnarztpraxen sicher fühlen?
Die Antwort lautet: ja! Patienten sind in der Zahnarztpraxis auch in Corona-Zeiten sicher. Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie galten in Zahnarztpraxen höchste Hygienestandards, die im Zuge der Pandemie noch einmal deutlich verschärft wurden.
Behandlungen nicht aufschieben
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Behandlungen und Kontrollen nicht unnötig aufschieben. Denn eine gesunde Mundhöhle schützt vor vielen Infektionskrankheiten – das belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien. Auch das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, ist bei einem gesunden Zahnfleisch deutlich niedriger.
„Unbehandelte Entzündungen in der Mundhöhle können Entzündungen im gesamten Körper auslösen. Das schwächt auch die Immunabwehr“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein. Die Mundhöhle kann sich dabei wie eine Eintrittspforte für Mikroorganismen wie Viren oder Bakterien in den Blutkreislauf vorgestellt werden. Ist ihre Barriere beispielsweise durch Zahnfleischentzündungen geschwächt, können Bakterien und Viren leichter in den Körper eindringen. Das begünstigt zahlreiche Erkrankungen, wie Studien aus China und Deutschland belegen. „Wer unter Parodontitis leidet, hat beispielsweise ein deutlich höheres Risiko für chronische Atemwegserkrankungen und Lungenentzündungen“, berichtet Ralf Wagner, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Doch zwei neue Studien legen nun nahe, dass eine Parodontitis auch einen Einfluss auf den Verlauf von Covid-19 hat. Eine Studie aus Leeds mit mehr als 13.000 Teilnehmern konnte kürzlich nachweisen, dass die Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu sterben, bei Erkrankten mit Parodontitis fast doppelt so groß ist im Vergleich zu Menschen mit einer gesunden Mundhöhle.
Eine Studie aus Doha deutet zudem darauf hin, dass nicht nur die Sterblichkeit, sondern auch im Allgemeinen ein schwerer Verlauf von Covid-19 durch Parodontitis begünstigt wird. Die Menge der Infizierten mit einem schweren Verlauf der Krankheit war unter den Teilnehmern mit parodontalen Erkrankungen sechsmal höher; nach Berücksichtigung anderer Risikofaktoren wie Diabetes immer noch dreimal höher. Und auch die Anzahl der Covid-19-Patienten, die auf Intensivstationen behandelt und künstlich beatmet werden mussten, war bei den Infizierten mit Parodontitis höher als bei Infizierten mit einer gesunden Mundhöhle.
Deshalb ist es wichtig, dass Patienten auch im Sinne eines Schutzes vor Covid-19 regelmäßig zum Zahnarzt gehen!
Sollten Sie sich im Vorfeld Ihres Zahnarzttermins krank fühlen, sollten Sie im Vorfeld Ihre Praxis kontaktieren. Der behandelnde Zahnarzt bzw. die behandelnde Zahnärztin wird dann mit Ihnen über die Erforderlichkeit der Behandlung entscheiden.
Wenn Sie Erkältungssymptome haben und entweder in den letzten 14 Tage in einem betroffenen Risikogebiet waren oder Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sollte zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Kontaktpersonen abgeklärt werden, ob eine COVID-19-Erkrankung bei Ihnen vorliegt. Dazu können Sie entweder Ihren Hausarzt oder die 116 117 von zu Hause aus anrufen und sich informieren.
Maskenpflicht in Zahnarztpraxen
Seit dem 25.01.2021 gilt nach neuer Corona-Verordnung in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen, somit auch in Zahnarztpraxen, eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken (OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Dies gilt gleichermaßen für die Zahnärztin/den Zahnarzt, das Praxispersonal wie auch für die Patientinnen und Patienten. Alltagsmasken, Schals, selbst hergestellte Masken u.Ä. sind nicht mehr erlaubt.