Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) - Angaben zur Dosierung von Arzneimitteln
Auf Grundlage der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind ab dem 1. November 2020 auf Verordnungen Angaben zur Dosierung des Arzneimittels vorzunehmen.
Dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.
Um die Zurückweisung von Rezepten durch Apotheken zu vermeiden, sollte deshalb immer bei Medikamenten, die nicht auf einem Medikationsplan verzeichnet sind, wie z.B. Antibiotika durch den verordnenden Zahnarzt die Dosierung angegeben werden.
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), November 2020