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Rechtsvorschriften

Vom Arbeitsschutzgesetz bis Zahnheilkundegesetz - alle wichtigen Gesetzesgrundlagen, Verordnungen, Ordnungen und Satzungen der Zahnärztekammer Nordrhein und anderer Institutionen.
Artikel

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Weitere wichtige Rechtsvorschriften (Gesetze und Rechtsverordnungen) des Bundes- und des Landesrechts NRW für die Bereiche Ausbildung, Berufsausübung und Praxisbetrieb finden Sie unter folgenden Links:

Bundesrecht: bundesrecht.juris.de/aktuell.html

Landesrecht: www.recht.nrw.de

Die jeweilige Rechtsvorschrift finden Sie dort in alphabetischer Reihenfolge und stets auf dem akuellen Stand aufgelistet.

 

Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) - Angaben zur Dosierung von Arzneimitteln

Auf Grundlage der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind ab dem 1. November 2020 auf Verordnungen Angaben zur Dosierung des Arzneimittels vorzunehmen.

Dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.

Um die Zurückweisung von Rezepten durch Apotheken zu vermeiden, sollte deshalb immer bei Medikamenten, die nicht auf einem Medikationsplan verzeichnet sind, wie z.B. Antibiotika durch den verordnenden Zahnarzt die Dosierung angegeben werden.

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), November 2020

FAQ's
Dokumente
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

AGG

Arbeitsschutzgesetz

ArbSchG

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Arbeitsstättenverordnung

ArbStättV

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Arbeitszeitgesetz

ArbZG

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Arzneimittel-Verschreibungsverordnung

AMVV

Arzneimittelgesetz

AMG

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Beitragsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein ab Januar 2022

gültig ab 01.01.2022

Berufsbildungsgesetz

BBiG, gültig ab 01.01.2020

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Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein

gültig ab 01.01.2020

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen im Rahmen der Offenen Baustein Fortbildung (OBF)

Stand: November 2015

Besondere Rechtsvorschriften FZP
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

BtMVV

Betäubungsmittelgesetz

BtMG

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Biostoffverordnung

BioStoffV

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Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

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Datenschutzgesetz

BDSG

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Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer

für Zahnmedizinische Fachangestellte, Stand: 2021

Entschädigungsregelung der ZÄK NR für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse nach BBiG

gültig ab 03.11.2022

EU Medical Device Regulation (MDR)

EU MDR 

Fortbildungsordnung der Offenen Baustein Fortbildung (OBF)

Stand: November 2015

Fortbildungsordnung FZP
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Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein

Stand 2021

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
gültig ab ab 01.01.2012, Ausgabe 1.5, in Euro
Gebührenordnung Gleichwertigkeitsprüfungen und Sprachprüfung

Stand: 2021

Gefahrstoffverordnung

GefStoffV

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Gemeinsame Notfalldienstordnung der ZÄK NR und KZV NR

gültig ab 03.05.2022

Geschäftsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein

Stand: 2021

Gesetz Öffentlicher Gesundheitsdienst

ÖGDG

Hauptsatzung der Zahnärztekammer Nordrhein

Stand: 2023

Heilberufsgesetz NRW

HeilBerG

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Heilmittelwerbegesetz

HWG

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Infektionsschutzgesetz

IfSG

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Jugendarbeitsschutzgesetz

JArbSchG

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Jugendschutzgesetz

JuSchG

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Medizinprodukte-Betreiberverordnung

MPBetreibV

Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

MPSV

Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

MPDG

Meldeordnung der Zahnärztekammer Nordrhein

Stand: 2005

Mutterschutzgesetz

MuSchG

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Prüfungsordnung für die Durchführung der Gestreckten Abschluss- und Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf „ZFA“

gültig ab 17.03.2023

Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen

Stand: März 2009

Prüfungsordnung Umschulung ZFA

Stand: 2002

Richtlinie für die Beitragsbefreiung/-ermäßigung/-stundung

gemäß § 2 Absatz 2 Satz 3 der Beitragsordnung der ZÄK NR vom 10.08.2022

Satzung der Begutachtungsstelle

zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein

Satzung des Güteausschusses

Stand: 2017

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Schlichtungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein

Stand: 2003

Sozialgesetzbuch 5

SGB V

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Sozialgesetzbuch 7

SGB VII

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Strahlenschutzgesetz

StrSchG

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Strahlenschutzverordnung

StrSchV

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Tätigkeitsschwerpunkte
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Verordnung über die Berufsausbildung

zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten, nur gültig für Auszubildende, die vor dem 1. August 2022 ihre Ausbildung begonnen haben.

Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen
HygMedVO
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

NiSV

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Versorge

ArbMedVv

Versicherungsvertragsgesetz

VVG

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Versicherungsvertragsgesetz (Anhang)
Verwaltungsgerichtsordnung

VwGO

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Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

VwVfG NRW

Wahlordnung Kammerversammlung

Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern, Stand: 2013

Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein

Stand: 2003

Zahnheilkundegesetz

ZHG

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Zwischenprüfung ZFA
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Behandlungen und Kosten
Service

Nach dem Telemediengesetz (TMG) gilt eine Impressumspflicht, das heißt, auch Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen eine Anbieterkennung auf ihrer Praxis-Webseite veröffentlichen und den Nutzern dort verschiedene Informationen zur Verfügung stellen.

Zu den nach § 5 TMG erforderlichen Angaben im Rahmen der Anbieterkennung gehören unter anderem die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen in Nordrhein. Als Service finden Sie nachfolgend die direkten Links auf diese Dokumente auf der Webseite der Zahnärztekammer Nordrhein.

Die vollständigen RZB-Artikel zu den notwendigen Angaben im Impressum einer Praxiswebseite und zur Impressumspflicht in sozialen Netzwerken finden Sie beim Thema "Berufsrecht" im Reiter "Dokumente": www.zahnaerztekammernordrhein.de/fuer-die-praxis-beruf-wissen/berufsrecht/

Schätzungen zufolge haben bis zu hunderttausend Menschen keinen Krankenversicherungs-Schutz: darunter EU-Bürger ohne Arbeit, Flüchtlinge ohne Papiere, aber auch Selbstständige und Rentner. In Nordrhein-Westfalen sind Anlaufstellen für diese Patienten eingerichet, sog. Clearingstellen. Diese Stellen ermöglichen die Klärung des aufenthaltsrechtlichen und sozialrechtlichen Status und gegebenenfalls die Reintegration der Aufsuchenden in das Regelsystem.

Mehr Informationen finden Sie in einer Patienteninformation der ZÄK Nordrhein.

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