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Die Offene Baustein Fortbildung (OBF)

Das bewährte System der „Offenen Baustein Fortbildung“ (OBF) führt zu Teilqualifikation bzw. zu den Berufsbezeichnungen „Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in“ (ZMP), „Zahnmedizinische/r Fachassistent/in“ (ZMF) und "Dentalhygieniker/in (DH)".
Artikel

Der 6. Lehrgang zur/zum Dentalhygieniker/in (DH) startet am 8. März 2023. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie über obf@zaek-nr.de oder 02131 / 53119-205.


Allgemeine Informationen zur Fortbildung finden Sie in diesem Artikel, bei Rückfragen können Sie sich gerne an unsere MitarbeiterInnen unter obf@zaek-nr.de oder 02131 / 53119-205 wenden.

Die folgenden Berufs­bezeichnungen werden über die Absolvierung verschiedener Bausteine im Rahmen der „OBF“ erlangt:

  • Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP)
  • Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF)
  • Dentalhygieniker/in (DH)

Zudem ist das Erreichen von Teilqualifikationen möglich.

Um den ständig wachsenden Anforderungen in einer Zahnarztpraxis gerecht zu werden, sind Inhalte und Struktur der Bausteine im Laufe der Jahre immer wieder aktualisiert und den jeweiligen Erfordernissen angepasst worden.

Um Ihnen nun auch bei der Zahnärztekammer Nordrhein die „Erstürmung des Gipfels“ zu ermöglichen, nämlich die momentan höchste Qualifikation in Ihrem Beruf - hinsichtlich der Übernahme delegierbarer zahnärztlicher Leistungen und in Bezug auf die wissenschaftliche Ausbildung – haben wir seit 2016 auch die Fortbildung zur Dentalhygienikerin/zum Dentalhygieniker als weitere Bausteine in die Struktur der „OBF“ integriert. Ein Großteil der zu vermittelnden Inhalte wird wieder im Karl-Häupl-Institut der Zahnärztekammer Nordrhein stattfinden. Ein weiterer Teil – vor allem hinsichtlich der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Patientenbehandlung – wird an verschiedenen nordrheinischen Universitäten durchgeführt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der DH-Fortbildung ist die Qualifikation „ZMP“ oder „ZMF“.

Interessentinnen, die eine dieser Qualifikationen bei der Zahnärztekammer Nordrhein erlangt haben, werden ohne Eingangsprüfung zur DH-Fortbildung zugelassen. Bei Absolventinnen von entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen anderer Anbieter erfolgt zunächst die Prüfung, ob die erforderlichen Voraussetzungen gleichwertig sind.

Die OBF-Grafik verdeutlicht Umfang, Kurs-Struktur, Prüfungsprocedere und Kosten der Offenen Baustein Fortbildung: OBF-Grafik

Mit der sogenannten „Interessensbekundung“ können Sie sich für die von Ihnen gewünschten Bausteine vormerken lassen. Sie erhalten daraufhin detaillierte Informationen und entsprechende Terminmitteilungen.

Bildungsscheck

  • Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro.
  • Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben.
  • Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Online-Seminare) und E-Learning gefördert. Einzelpersonen können einen Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Weiterbildungsberatung des Landes NRW.

Aufstiegs-BAföG

Für die Qualifikation „Zahnmedizinische/r Fachassistent/in“ und „Dentalhygieniker/in" greift das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Aufstiegs-BAföG" -. Es begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

"Aufstiegs-BAföG" - AFBG

Tel: 0221-147-4980

E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de

telefonische Sprechzeiten: 8:30 - 11:30 Uhr (Mo - Di) und 8:30 - 15:30 Uhr (Do)

Webseite Aufstiegs-BAföG

FAQ's
Je nach Verfügbarkeit der Kursreferenten bzw. entsprechender Räumlichkeiten, finden die Kurse an Wochentagen oder an Wochenenden statt. Die Kurstermine werden rechtzeitig mitgeteilt.
Nein, Sie erhalten nach Absolvierung aller für die ZMP-, ZMF- bzw. DH-Qualifikation erforderlichen Bausteine automatisch die entsprechende Urkunde.
Ja, es besteht die Möglichkeit, einen Bildungsscheck bzw. einen Prämiengutschein zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Fördermaßnahme, bei der ein Zuschuss von z.Z. bis zu 500,00 Euro auf die Kurs- und Prüfgebühren gewährt wird. Ein entsprechender Antrag sollte möglichst zeitnah vor Beginn der Fortbildung gestellt werden Für die DH-Bausteine besteht die Möglichkeit der Förderung über das Meister-Bafög. Hier erfahren Sie alles Wichtige beim "Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung".
Grundsätzlich ist das möglich. Ausnahmen sind die Bausteine 5 a) und 5 b), die nur in Verbindung mit Baustein 4 absolviert werden können sowie die Bausteine 13 bis 16, die nur mit der Qualifikation ZMP bzw. ZMF zu buchen sind und zur Qualifikation DH führen. Jeder Baustein führt nach erfolgreicher Absolvierung zu einer Teilqualifikation.
Nein, die "OBF" kann direkt nach abgeschlossener Berufsausbildung zur ZFA begonnen werden.
Ein Einstieg in die "OBF" ist bedingt durch das modulare System jederzeit möglich.
Die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der "OBF" finden z.Z. zwei Mal im Jahr statt (Mai und November). Es ist zukünftig ein weiterer Prüfungstermin angedacht. Zu diesen Terminen werden alle Bausteine geprüft, die bis zu dem jeweiligen Prüfungszeitpunkt abgeschlossen sind.
Sie erhalten rechtzeitig einen schriftlichen Bescheid über die Einreichtermine der jeweiligen Arbeitsproben. Die Arbeitsproben können nur zu diesen von der Zahnärztekammer Nordrhein festgelegten Terminen eingereicht werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der "OBF" ist
  • die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA), vormals Zahnarzthelferin,
  • der Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18 a RöV vom 30.04.2003
  • sowie der Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden
Sobald uns Ihre Interessensbekundung vorliegt, merken wir Sie für die gewünschten Bausteine vor und Sie erhalten zeitnah von uns entsprechende Terminmitteilungen. Diese Mitteilungen enthalten die Termine des entsprechenden Bausteins, ein Anmelde- sowie ein Absageformular. Letzteres für den Fall, dass Sie den Kurstermin nicht wahrnehmen können und sich für den Folgetermin vormerken lassen möchten.
Der erste Schritt ist das Ausfüllen der Interessensbekundung, die Sie als PDF-Formular auf unserer Homepage herunterladen können oder auf Wunsch zugeschickt bekommen. In diesem Formular kreuzen Sie an, welche Bausteine Sie absolvieren möchten.
ZMP/ZMF ca. anderthalb bis zwei Jahre, darauf aufbauend die DH ebenfalls anderthalb bis 2 Jahre
Diese Praktika können Sie in der Praxis absolvieren, in der Sie tätig sind. Sie erhalten von uns Testathefte, in denen verschiedene Tätigkeiten aufgeführt sind, die Sie in der Praxis zu erbringen haben und die von Ihrem Arbeitgeber durch entsprechende Unterschriften zu testieren bzw. zu bestätigen sind.
Dokumente
Bausteinkurse der OBF

Übersicht über die Kurse, Kursstunden und -gebühren

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen im Rahmen der Offenen Baustein Fortbildung (OBF)

Stand: November 2015

Fortbildungsordnung der Offenen Baustein Fortbildung (OBF)

Stand: November 2015

Grafik OBF

Übersicht über die Qualifikationen im Rahmen der OBF

Download Grafik OBF
Interessensbekundung OBF
Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen

Stand: März 2009

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